Dann sei doch bitte so nett und teile uns mit aus welcher Regelung im UStG sich das ergeben soll?
Oder meinst du einen anteiligen VSt-Abzug, sofern das Unternehmen nicht nur umsatzsteuerpflichtige Umsätze hat?
Was soll ich da gross erklären und belegen/mitteilen?
Generell gilt doch für Unternehmer:
- ich verkaufe Waren/Dienstleistungen und kassiere dafür die gesetzliche MwSt, die ich an den Fiskus abführen muss.
- gleichzeitig kaufe ich Waren und Dienstleistungen ein, für die ich MwSt zahle.
Stehen diesen beiden Transaktionen in direktem Zusammenhang, dann kann ich diese gegenüber dem Fiskus "verrechnen".
Mehrwertsteuern für einen Firmenwagen (geleast oder nicht geleast) fallen aus meiner Sicht unter die Betriebskosten und stehen somit nur anteilig an und führen also nicht dazu, dass man den Firmenwagen zum Nettopreis bekommt.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.