Das ist doch Unsinn, wie auch deine 15kW nur die halbe Wahrheit sind.
Die Grundversorgung darf wegen einer nicht gemeldeten WB ganz sicher nicht eingestellt werden. Und zu den 15kW kommt immer noch der Gleichzeitigkeitsfaktor und da ist man bei Strassen oder grossen Wohneinheiten mal schnell bei <0,1, so kommt dann der Daumenwert von 2kW zustande.
In jedem Fall darf der Netzbetreiber dir die Leitung unverzüglich und ohne Vorankündigung abklemmen, wenn von deinem Anschluss eine Gefahr fürs Netz ausgeht. Er muss natürlich vorher alle anderen Mittel ausgeschöpft haben, um die Gefahr mit milderen Mitteln abzuwenden. Ob von einer nicht genehmigten Wallbox nun so eine Gefahr ausgehen kann, ist sicher schwieriger zu beantworten.