Beiträge von Hentur

    DSGVO regelt in diesem Falle die Nutzung/Verarbeitung personenbezogener Daten durch VW und dem Eigentümer.


    Hier reden wir von den personenbezogenen Daten (Zeitpunkt + GPS Position) von Fahrer A. Diese Daten werden nämlich von VW gespeichert und von Eigentümer B eingesehen. Dazu muss Fahrer A zustimmen (sowohl zur Speicherung als auch zur Anzeige).

    Zeitpunkt + GPS Position werden gespeichert. Diese Daten enthalten jedoch keinerlei Bezug zu Fahrer A.


    Die Argumentation, dass diese Daten durch das Wissen des Eigentümers zu Fahrer A personenbezogen werden, dürfte scheitern.

    Diese Informationen liegen nur im persönlichen und familiären Umfeld des Eigentümers vor.

    Das ist aber explizit von der DSGVO ausgeschlossen. Für VW bestehen hier keinerlei Identifikationsmöglichkeiten des Fahrers.


    Will der Eigentümer die Daten zu Fahrer A außerhalb des persönlichen und familiären Umfelds nutzen müsste er ja ein Einverständnis einholen.

    Dies wäre z.B. bei einer Autovermietung der Fall.


    Über diese Themen können wir lange diskutieren. Horden von Anwälten habe da auch ganz unterschiedliche Meinungen zu.


    Festhalten können wir aber, dass VW hier extrem übervorsichtig zum Nachteil seiner Kunden agiert.

    Andere Autohersteller stellen sich nicht so an und was haben sie zu befürchten? Genau gar nichts.

    Wäre das anders gäbe es Tesla in der EU nicht mehr. ;)

    Aber das ist doch genau der knackpunkt: der hauptnutzer kann das auto im gewissen rahmen tracken, zb die parkposition. Es geht da weniger um vw. Dh der hauptnutzer kann den fahrer überwachen, dem muss der natürlich zustimmen, mit ok drücken.

    Nein genau das muss er nicht. Erstens hat der Besitzer ein berechtigtes Interesse zu wissen wo sein Fahrzeug ist, allein das kann schon den Datenschutz aushebeln. Zweitens ist das Wissen wer das Auto aktuell nutzt nicht digital gespeichert und somit der Personenbezug auch nicht digital gespeichert. Der Datenschutz bezieht sich aber nur auf digital gespeicherte Daten. Sollte der Besitzer die Infos wer das Fahrzeug gerade nutzt digital speichern, dann bräuchte er eventuell ein Einverständnis, aber auch nur wenn sein berechtigtes Interesse nicht überwiegt.

    Naja, Du kannst ja als Hauptnutzer sehen wo Dein Auto sich gerade befindet. UU ist das aber vom Gastnutzer nicht gewünscht. Das Thema Tracking ohne Zustimmung (vgl. auch Airtag) ist schon recht eindeutig ein Datenschutzthema. Nicht nur für VW, sondern auch für den Hauptnutzer.

    Bei personenbezogen Daten geht es darum, dass die Daten die direkte oder indirekte Identifizierung einer Person zulassen. Das würden diese Daten eben nicht. Allenfalls können diese Daten dem Besitzer zugeordnet werden, der ja zugestimmt hat. Das der Besitzer zusätzlich weiß wer im Wagen sitzt, mag schon sein. Jedoch sind diese Daten nicht digital von VW gespeichert oder öffentlich digital zugänglich. Die gespeicherten Daten sind somit nicht personenbezogen mit anderen Fahrern in Verbindung zu bringen.

    Du redest hier von verschwendeter (Lebens-)Energie und doch postest du wiederholt um festzuhalten, dass sich andere Leute zu viel über ein deiner Meinung nach unwichtiges Problem aufregen. :/


    Meinst du Leute wollen für Extras wie "Keyless Access" viel Geld bezahlen, womit man sich auch nur einen Tastendruck spart, um dann gezwungen zu werden in der Software vom Auto unnötige Klicks zu machen?

    Macht aber vor dem Hintergrund des Datenschutzes keinen Sinn. Denn ohne Abfrage und Bestätigung kann das Auto nicht wissen, ob es die Daten, die evtl. vom Hauptnutzer pauschal freigegeben sind, auch aufzeichnen darf. Und ein etwaiger Nicht-Hauptnutzer weiß gar nicht, was alles aufgezeichnet wird.


    einzige Variante wäre mE, nur dann die Abfrage wegzulassen, wenn beim aktiven Nutzer keine datenschutz-relevanten Informationen aufgezeichnet werden.

    Das ist so nicht richtig. Der Datenschutz greift überhaupt erst bei personenbezogenen Daten. Wenn nun der Besitzer eines Fahrzeuges der Datennutzung zustimmt, sollten die restlichen Nutzer irrelevant sein. Denn VW kann die Daten nur dem Besitzer des Fahrzeuges zuordnen. Ich wüsste nicht wie man aus den Daten einen Personenbezug zu den anderen Nutzern herstellen sollte. Es wird ja nicht aufgezeichnet (hoffentlich :D), wer im Auto sitzt. Damit ist die Aufzeichnung für die anderen Nutzer auch nicht zustimmungspflichtig.


    Ist das nur so dahingeredet oder mit welchen Tool lässt sich das ändern? Und wie?

    Ich hab auf Youtube ein Video gesehen von einer Firma die so einen Dongle verkauft mit dem man auf die Software vom ID zugreifen kann incl. Steuerungselemente usw.. Ich würde so etwas nicht nutzen zu gefährlich, nachher gehen Softwareupdates nicht mehr, Garantieprobleme oder schlimmeres. Dort konnte man solche Sachen aber einfach in den Parametern umstellen z.B. das er sofort den Hauptbenutzer übernimmt.

    • Wie war das denn bei euch?
      Ich habe mich zuerst über den Online-Konfigurator informiert.
      Bin aber sehr enttäuscht, dass ich im Autohaus dann Konfigurationen bestellen konnte, die im Online-Konfigurator fehlen.
    • Habt ihr nur online bestellt oder wart ihr beim Autohaus?
      Das Auto habe ich im Autohaus bestellt obwohl ich absolut online affin bin.
      So lange man online aber nur Nachteile hat, wird weiter im Autohaus gekauft.
      Normalerweise müsste man online doch eher Vorteile geboten bekommen, weil es Geld spart.
    • Was waren die Unterschiede im Vergleich zu früher?
      War mein erster Neuwagen.
    • Und wie war das für euch als Kunde?
      siehe oben

    Es gibt doch keine vernünftige Alternative zum Tesla!

    Preis….Leistung……Reichweite……Ausstattung.

    Welches Auto kommt nur annähernd heran?

    Mit der Meinung scheinst du ziemlich allein zu stehen, sonst müsste Tesla die Preise nicht so drastisch senken um die Dinger los zu werden.

    Doch es gibt eine AB und ich habe auch schon das Kärtchen für den Leasingvertrag aber es gibt wohl noch eine zweite AB die VW erst als die AB ansieht die sie rechtlich bindet - schon das finde ich Haarsträubend! Wenn das für Dich Ok ist - bitte.

    Bitte immer sachlich bleiben und nicht gleich unberechtigt auf VW rum hacken. Wenn du eine AB von VW hättest würde die auch zählen. Ich nehme mal an du hast eine unverbindliche AB vom Händler / Vermittler und damit hat VW den Auftrag noch nicht angenommen.

    Wenn du keinen Tesla willst würde ich mal zu einem anderen VW Händler gehen. Die haben nämlich Kontingente und wenn die erschöpft sind kann es in der Tat länger dauern. Der Händler wird dir natürlich nicht erzählen, dass es bei einem anderen Händler ggf. noch funktioniert.