DSGVO regelt in diesem Falle die Nutzung/Verarbeitung personenbezogener Daten durch VW und dem Eigentümer.
Hier reden wir von den personenbezogenen Daten (Zeitpunkt + GPS Position) von Fahrer A. Diese Daten werden nämlich von VW gespeichert und von Eigentümer B eingesehen. Dazu muss Fahrer A zustimmen (sowohl zur Speicherung als auch zur Anzeige).
Zeitpunkt + GPS Position werden gespeichert. Diese Daten enthalten jedoch keinerlei Bezug zu Fahrer A.
Die Argumentation, dass diese Daten durch das Wissen des Eigentümers zu Fahrer A personenbezogen werden, dürfte scheitern.
Diese Informationen liegen nur im persönlichen und familiären Umfeld des Eigentümers vor.
Das ist aber explizit von der DSGVO ausgeschlossen. Für VW bestehen hier keinerlei Identifikationsmöglichkeiten des Fahrers.
Will der Eigentümer die Daten zu Fahrer A außerhalb des persönlichen und familiären Umfelds nutzen müsste er ja ein Einverständnis einholen.
Dies wäre z.B. bei einer Autovermietung der Fall.
Über diese Themen können wir lange diskutieren. Horden von Anwälten habe da auch ganz unterschiedliche Meinungen zu.
Festhalten können wir aber, dass VW hier extrem übervorsichtig zum Nachteil seiner Kunden agiert.
Andere Autohersteller stellen sich nicht so an und was haben sie zu befürchten? Genau gar nichts.
Wäre das anders gäbe es Tesla in der EU nicht mehr.