Für mich schon, für den Fall, dass ich Schadenersatz geltend machen möchte, weil das Fahrzeug nicht mehr dieses Jahr zugelassen und abgeholt werden kann.
Schadensersatz für realen Schaden - klar, das mache ich ebenfalls.
Für die ist das Ukraine-Thema noch ein anderes als für mich. Mein Fahrzeug hätte ja vor dem 24.02.2022 in der Produktion, sein müssen, bzw. mindestens dafür eingeplant, um die Fristen halten zu können. Höhere Gewalt spielt da also noch keine Rolle.
Schadensersatz für fiktiven Schaden im Sinne der Förderung kann ich mir nach persönlichen Erfahrungen mit deutschen Gerichten ebenfalls nicht vorstellen. Dass ein hypothetisches Recht auf eine Förderung ausreicht, um jemanden in Regress zu nehmen, wage ich zu bezweifeln.
Vielleicht macht VW da was aus Kulanz, we'll c.