Beiträge von Bernd Bimmelbaum

    Auf den ersten Blick unterscheiden sich unsere Bestellung hinsichtlich der Ausstattung in Farbe und bei Dir zusätzlich Komfort-Plus (ich habe nur das einfache Komfort-Paket) und AHK.


    Vielleicht ist hier Tatsächlich mal die Farbe der Knackpunkt. Wenn es stimmt, dass VW das "Mangangrau" schnell vom Tisch haben möchte, könnte das damit zusammenhängen.

    Ich bin ja auf auf MJ23 / SV8 gewürfelt worden. Wenn Du Deinen erst im April 23 bekommst (wovon ich nicht ausgehe), dann aber zu 100% keine MJ22 mehr ;)


    Dennoch - dass da nun Mosel steht ist schön - aber ich vertraue dem System nicht mehr...

    Erst wenn mein Händler anruft und sagt "Sie dürften Überweisen", atme ich auf ;)

    Die Inhalte von myVolkswagen haben glaube ich nicht viel mit der Produktionsplanung zu tun - die können wir alle nicht einsehen.


    Es scheint an irgendeinem Punkt eine Schnittstelle zwischen den Werkssystemen und der Webseite zu geben, aber Erfahrungsgemäß taucht ja die FIN erst auf, wenn da schon etwas ist, das auch ein FIN haben kann - Rahmen oder so. Dennoch werde ich nicht müde darauf hinzuweisen, das einige erst dann eine FIN bei myVolkswagen hatten, nachdem der Wagen schon beim Händler stand.


    "Interessanterweise" steht bei mir seit heute auch: Fertigungsablauf Mosel;

    Modellpflege stand schon seit der Systemumstellung vor 2 Wochen da.


    Von einer FIN natürlich keine Spur - aber ich sag mir mal selbst: Bernd, siehe oben :D

    Verstehe ich gut.

    Das Geraffel würde ich mit meinem Händler auch nicht machen ;)

    ….ich finde VW sollte Deine Schreiben akzeptieren und Dir Deinen Vertrag kündigen…Deine Gedanken sind abwegig die Forderungen zu erfüllen….kannst ja Gegenrechnung anstellen. Der Wertverlust bzw Abschreibung eines Neuwagens ab einer Zulassung ist deutlich höher als Deine Rechnung. Du sparst Geld wenn Du weiter wartest und Deinen alten PKw nutzt.

    Noch einmal - Mein Schreiben hat mit einer Kündigung nichts zu tun.

    Warum der Schadensersatz eine abwegige Forderung sein soll kann ich gerade leider nicht nachvollziehen.


    Korrigiert mich gerne wenn ich mich irre, aber selbst wenn, wäre selbst nach einem Rücktritt/einer Kündigung Schadensersatz gemäß § 325 BGB nicht ausgeschlossen.


    Was den Wertverlust/Abschreibung des Neuwagens anbelangt:


    Die VW Leasing kauft das Fahrzeug bei der Volkswagen AG und stellt es mir als Leasingnehmer für einen konstanten Betrag über eine vordefinierte Nutzungsdauer zur Verfügung. Der Werterhalt ist somit nicht mein Bier.


    Ebenfalls sind die Leasingkosten, die nun natürlich nicht anfallen, ebenfalls nur aufgeschoben. Dass ich jetzt "theoretisch" keine Ausgaben für das Leasing nicht habe, bedeutet ja nicht dass ich es spare - es verschiebt sich nur um die Dauer des Lieferverzugs. Mit Auslieferung beginnt der Leasingvertrag regulär für die Dauer des zuvor abgeschlossenen Zeitraums.


    Die Kosten, die ich jetzt aufbringe, sind aber real, da sie normalerweise nicht enstanden wären. Somit spare ich auf den ersten Blick Geld, über den ganzen Zeitraum betrachtet habe ich aber weiterhin Mehrkosten. Das ist der Schaden.


    Und um jeder Eventualität vorzugreifen: auch das Wert meines aktuellen Fahrzeug hat nichts damit zu tun.

    Es ist nicht so, dass nun jemand hergehen kann und sagt "Ja, aber ihr Auto ist ja heute viel mehr Wert - da haben Sie ja einen Gewinn gemacht".

    Also, vielleicht kann das jemand sagen, aber es dürfte meiner Erfahrung nach keinerlei rechtliche Relevanz besitzen ;)



    Ich hoffe ich habe meine wüsten Gedanken einigermaßen verständlich ausdrücken können :))

    Ehrlich gesagt glaub ich, dass du dir das zu einfach vorstellst!

    Denke das wird ein langer Prozess (=Klageweg) und freiwillig werden die sich keinen Schuh anziehen.

    Wenn man bedenkt, dass der Schadenseratz geringer wäre als jede Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs für die gleiche Zeitspanne - abwarten.

    Aber damit dürfen sich Answälte andere herumärgern.


    Ich wollte ja nur wissen ob hier schon jemand Erfahrungen mit dem Thema hat :D

    Es geschehen noch Zeichen und Wunder:


    nach dem "wir sind arme Opfer der Umstände" Schreiben von VW hat sich heute mein Händler gemeldet und verkündet, dass die Lieferung im Dezember 2022 erfolgen soll. ;)


    Wenn dem so ist, würde ich mich über dieses "Weihnachtsgeschenk" :love: natürlich sehr freuen - aber ich bleibe skeptisch. Immerhin müssen gerade in China aufgrund der anhaltenden Dürre immer mehr Firmen aussetzen, weil der Strom knapp wird und teilweise ganz ausfällt. :rolleyes:

    Also, ich hab da noch nicht das gefühlt, dass etwas schwierig läuft - es läuft wie erwartet :D

    Man setzt sie in Verzug und sie sagen "ne, frist zur Lieferung erst wenn die Störungen weg sind."


    Wichtig ist, dass ich das Auto ja weiterhin haben möchte. Kündigen könnte ich jetzt sofort; hätte ich aber nichts von, außer dass ich mein altes noch länger fahren müsste und den gleichen Mist bei einem anderen Hersteller ebenfalls wieder hätte - sofern es denn ein anderer Hersteller wäre... Wenn ich im Konzern bliebe wäre es ja noch schlimmer :D

    So, nach Anruf vom Autohaus scheint es etwas zu werden mit der Abholung in der kommenden Woche.

    Dazu eine Frage - vor allem an diejenigen unter Euch, die bereits ihren Wagen in Empfang nahmen: Der Kaufpreis, den ich nun vorab dem Autohaus überweisen musste, ist um ca 1.800,- € geringer, als auf der Auftragsbestätigung angegeben. Nun habe ich die Befürchtung, dass man irgendetwas von der bestellten Ausstattung nicht einbauen konnte. Meine entsprechende E-Mail-Anfrage an den Verkäufer wurde bisher noch nicht beantwortet.

    Ist jemandem von Euch bekannt, dass von den im August 2021 bestellten Ausstattungsteilen irgendetwas bei Nicht-Verfügbarkeit einfach nicht eingebaut - und der Wagen in diesem Zustand dann ausgeliefert wird?

    Das erste was mir einfällt ist, dass Du unter Umständen Dinge als Extras bestellt hast, die jetzt zur Serie gehören. ACC z.B.

    So - nachdem ich hier den Thread auch mal gefunden habe, muss ich wenigstens meinen Frust nicht mehr in die Bestellliste schrei(b)en :D


    1. Bestellung: 20.08.2021 (Privatleasing)
    2. Bestätigung: 20.08.2021, unverbindliche Liefertermin: Januar 2022
    3. Verzug: April 22, per Mail in Verzug gesetzt, Antwort erhalten (ohne Eingehen auf den Verzug)
    4. Nachfage: Juli, kein Verzugsschreiben erhalten -
    5. Augst 22: per einschreiben in Verzug gsetzt (Aufforderung zur Lieferung innerhalb von 14 Tagen)
    6. August 22: Antwort (per Mail) erhalten , dass die VW AG sich bemüht alles zu liefern, aber durch Corona und den Krieg in der Ukraine Betriebsstörungen eingetreten seien, sie der Aufforderung zur Lieferrung nicht nachkommen können und sich alle Fristen in dem Leasing vertrag gemäß VI. Abs. 4 um die Dauer der Störung verlängern.


    Das Argument, dass die Corona-Kriese ja zu störungen in den Betriebsabläufen führte ist denke ich im ersten halben Jahr tragbar gewesen, aber nicht 1,5 Jahre danach. Schreiben geht also wieder zurück...


    Hat noch jemand diese Erfahrungen gemacht oder ist schon einen Schritt weiter?

    Für alle die es interessiert:


    Privatleasing / Vertragspartner in Verzug setzen.


    Der Aufforderung zur Lieferrung begegnet VW mit dem Hinweis auf die Corona-Kriese und auf VI. 4. des Leasing vertrages, wonach sich die Fristen um die Dauer der Betriebsstörungen / Probleme mit den Lieferketten verlängern.


    Nun, ich kann den Gedanken verstehen, aber das hieße ja, dass es ewig dauern kann, weil der Konzern keine Mittel und Wege hat (oder haben will) daran etwas zu ändern, ohne dass es irgendwelchen Schadensersatz gäbe.


    ^^