Ich hab schon mal "money for future" angefragt, ob er das mal mit dem Frank, mit dem er die Wallbox Serie gemacht hat, genauer klären kann.
Elektro-Fahrzeuge sind nämlich auch eScooter und E-Mofas (Pedelecs fallen als Hyprid-Fahrzeuge heraus)...
Der Blog Eintrag von EON ist sicherlich gut recherchiert, aber wie ich erst im Nachgang gesehen habe, von Julian von der IGEMBB und nicht direkt von EON.
Der im Blog abgebildete Go-E Charger ist auf 10 A begrenzt und soll damit nicht anmeldepflichtig sein, aber lt. Gesetz gibt es keine Untergrenze.
Go-E Charger schreibt in seiner FAQ/Handbuch, das ab einer Leistung von 3,6 kW diese anmeldepflichtig seien...
Auch wenn Julian mir da schon von Stadtnetz Berlin die Referenz gegeben hat, steht in deren FAQs/Anmelderichtlinien nichts zu einer Untergrenze.
Es sind auf dem Formblatt auch mobile 220V Ladestationen bis 4,6 kW anmeldepflichtig durch den Elektriker und der Nutzer hat bei gleichzeitiger Verwendung von mehreren mobilen Ladestationen darauf zu achten, das diese über die 3 Phasen verteilt werden müssen.
Die ebenfalls von Julian mir genannte Referenz von enviaM, https://www.enviam.de/elektrom…ur-ladetechnik#kapitel-02 , die ich hier schon mal für die Kabelquerschnitte genutzt hat, findet nach VDE-AR-4100 :
Zitat
Seit dem 26.04.2019 gelten bundesweit einheitliche technische Normen für den Anschluss und Betrieb von Ladeeinrichtungen. Gemäß den Technischen Anschlussbedingungen (nach VDE-AR-4100) sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge ab 3,6 kW bis 12 kW anmeldepflichtig – also beim Netzbetreiber zu melden. Für Ladeeinrichtungen größer 12 kW ist vor Errichtung die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.
, was aber ggf. nur verkürzt genannt wurde, da diese VDE Norm auf weitere Norman basieren könnte/dürfte.
Denn ich habe die aktuelle VDE-AR-N 4100:2019-04 durchgesehen und dort wird nur bestimmt, wie ein Zähleranschlusskasten zu konfigurieren ist, aber nicht, welche Ströme hier fließen dürfen (auch wenn es da unterschiede <63A und > 63A in den Konfigurationen gibt) oder gar anzumeldende Lasten .
Hier fehlt mir schon die technische Kompetenz, da ich kein Elektriker bin, auch wenn ich Basis-Verständnis und Wissen dazu habe ^^...
EnviaM begründet dort, was ich ebenfalls in der aktuellen VDE Norm nicht ersehen konnte:
Zitat
Die Installation Ihrer Wallbox parallel zu allen anderen Haushaltsgeräten hinter dem Hausstromzähler wird - aufgrund der Möglichkeit der thermischen Überlastung der Zählerplatzes im Zählerschrank - durch die bundeseinheitliche Norm (VDE-AR-N-4100) nicht definiert.
Bei geringen Ladeleistungen (z.B. bei PlugIn-Hybrid und einphasig ladenden Elektrofahrzeuge bis 4,6 kW) kann die Ladestation hinter einem Haushaltszähler installiert werden. Die gesamte elektrische Anlage muss aber durch eine qualifizierte Elektrofachkraft bewertet werden.
, was dann bedeuten würde, das in jedem Hausanschluss neben der Wallbox auch einen neuen Stromzähler benötigt wird (mehrmals auf der Seite in ähnlicher Formulierung zu finden:
Zitat
Wieso verkauft enviaM vorinstallierte Zählerschränke?
Ab einer Ladeleistung von 4,6 kW2 muss Ihre Ladestation hinter einem gesonderten Stromzähler betrieben werden.
oder
Zitat
Wann darf ich meine Ladestation hinter dem Hausstromzähler installieren?
Wichtig: Mit diesem Anschlussschema können Sie den Stromtarif MEIN AUTOSTROM zuhause (mit dem Sie Ihr E-Auto bis zu 30% günstiger laden können) nicht nutzen!
Die Installation Ihrer Wallbox parallel zu allen anderen Haushaltsgeräten hinter dem Hausstromzähler wird - aufgrund der Möglichkeit der thermischen Überlastung der Zählerplatzes im Zählerschrank - durch die bundeseinheitliche Norm (VDE-AR-N-4100) nicht definiert.
Bei geringen Ladeleistungen (z.B. bei PlugIn-Hybrid und einphasig ladenden Elektrofahrzeuge bis 4,6 kW) kann die Ladestation hinter einem Haushaltszähler installiert werden. Die gesamte elektrische Anlage muss aber durch eine qualifizierte Elektrofachkraft bewertet werden.
Aber eigentlich werden gerade die 11 KW Wallboxen gefördert, damit man nicht unbedingt einen zweiten Zähler benötigt...
(Jemand hatte hier im Forum geschrieben, der würde sich ab ca. 15.000 gefahrene Kilometer aufgrund des geringeren Stromtarifs, aber zusätzliche Zählerkosten lohnen)