In Verzug setzen lohnt nur, wenn man vom Vertrag zurücktreten will. Da würde ich auch Aussagen von Anwälten erstmal mit Vorsicht genießen. Die wollen auch nur Geld verdienen.
Ich frage mich, wo diese Mär herkommt.
Der Verzug ist die Voraussetzung für die Geltendmachung vieler Rechte bei Leistungsstörungen. Ich kann Euch nur allen raten, VW in Verzug zu setzen, wenn Ihr es noch nicht getan habt. Dazu braucht niemand einen Anwalt - das ist ein Schreiben, über dessen Formulierung sich jeder im Netz informieren kann.
Selbst wenn man es falsch macht, steht man nicht schlechter da als jetzt.
Wenn VW also der Forderung (mit oder ohne Feld-Wald- und Wiesen-Anwalt - das wird denen ziemlich schnuppe sein) nicht nachkommt, müsste man also klagen.
Ja, müsste man.
Das nicht Corona und Ukrainekrieg schuld waren, muss man ALS KLÄGER MIT GERICHTSVERWERTBAREN BELEGEN beweisen - was ohne den Unterlagen von VW praktisch unmöglich ist. (Im Zweifelsfall für den Angeklagten!)
Wir sind aber nicht in einem Strafprozess, sondern in einem Zivilprozess - da funktionieren Beweisregeln etwas anders.
Die Klageschrift wäre nicht sonderlich kompliziert zu schreiben - das mache ich notfalls nachts noch mit 2 Promille.