Kurzer Exkurs:
ein Vertrag liegt vor, wenn zwei Parteien durch "Angebot" und "Annahme" übereinkommen.
Das "Angebot" ist beim Neuwagenkauf die Bestellung des Kunden. In dieser Bestellung teilt der Kunde mit, dass er dies und jenes gerne hätte und dabei die Verkaufsbedingungen des Verkäufers akzeptiert.
Die "Annahme" ist wenn der Verkäufer antwortet und meldet. "Ja, machen wir, Lieferung vermutlich xxxxxx" Meistens nennt sich das Schreiben Auftragsbestätigung.
Und nun gilt es zu prüfen, ob in den Verkaufsbedingungen etwas über Liefertermine, Verzögerungen und höhere Gewalt steht. Nur wenn der Verkäufer sich nicht an seine eigenen Regeln hält, liegt ein vertragswidriges Verhalten vor.
Es steht jedem der Parteien zu einen Vertrag juristisch prüfen zu lassen. Sinnvollerweise vor der Unterzeichnung!