Alles o.g. ist möglich. Verzugsschaden ist Verzugsschaden. Da braucht es keine Haare zum ziehen.
Braucht halt ggf. einen langen Atem. Ganz freiwillig wird VW das nicht alles ersetzen.
Aber die Rechtslage ist klar.
Alles o.g. ist möglich. Verzugsschaden ist Verzugsschaden. Da braucht es keine Haare zum ziehen.
Braucht halt ggf. einen langen Atem. Ganz freiwillig wird VW das nicht alles ersetzen.
Aber die Rechtslage ist klar.
M.W. normaler ID.4 21cm, GTX 17cm und falls Sportfahrwerk dann -1,5cm von vorgenannten Werten.
Der G wurde ja auch fürs Gelände entwickelt und nicht für die Schicki-Micki-Ernas, die ihn heute fahren.
Bei den Amis hat der eben einen anderen Namen und etwas andere Optik. Die Technik dahinter ist aber identisch.
Naja, der hier gezeigte ID.4 Pro S AWD wird mit 295 PS angegeben. Nicht mit 299 wie der ID.4 GTX. Ob die Technik dahinter also wirklich identisch ist?
Etwas andere Optik ist gut. Keine lackierten Seitenschweller, keine schwarze C-Säule, keine GTX-Nebelleuchten, stinknormaler ID4-Innenraum...
Immer wieder gruselig, was VW aus den US-Versionen macht.
AWD ja, aber GTX ist das keiner.
Firmen können das aber auch als direkte Ausgaben absetzen. Da ist das dann Wurst.
Seit wann kriegt man denn das, was man absetzt, wieder zurück? Der private Irrglaube "das kann man absetzen, dann kostet es den ja nix" lässt sich einfach nicht ausrotten.
Und die Kosten entstehen doch bei echten Wartungen/Reparaturen genau so. Es ist also auch für Firmen das, was es für Private ist: Kostenkontrolle
Alles richtig und ca. 600 Euro müssen erstmal wieder reingeholt werden. Bedenkt aber, dass im Wartungspaket dann auch Verschleißteile inklusive sind. (Zumindest in denen, die wir immer nehmen, die konkreten Bedingungen hier kenne ich nicht.)
Heißt also, dass auch der Tausch von Scheibenwischern bspw kostenfrei erledigt wird. Sind durchaus auch ein paar Euro, die da anfallen.
Letztlich ist es halt eine "Versicherung" und deckt die allermeisten Eventualitäten ab. Machen Firmen sehr gerne, wird daher wohl bevorzugt dort gebucht.
Lesen hilft, kleiner Trollhase. Das betreffende Fahrzeug wird geleast.
Ach der Nullmeldungs-Feierer, inzwischen mit Kater erwacht? Oder noch am Träumen?
Sagt MK50, der Herr, der anderen eine Brötchenrechtsschutzversicherung vor dem Einkauf beim Bäcker aufschwatzen möchte.
Da ist dann alles gesagt und die Bankrotterklärung schon da im Hause MK.
Geschmackssache. Ich sagte ja, rechtlich erlaubt und somit im grünen Bereich.
Hier haben wir eine Fahrerin, die täglich 60-100km zur Arbeit fährt. Also jeden Tag fahren muss und auch entsprechende Laufleistung mitbringt. Da sehe ich einfach keine GJR mit ihren (unbestreitbar vorhandenen) Nachteilen.
Nicht muss. Sollte. Aber jeder wie er mag.
GJR sind halt einfach wie die J&J-Impfung bei Corona: Rechtlich ausreichend und funktioniert irgendwie, aber so richtig sicher bist du damit nicht. Kann man machen, muss und sollte man aber nicht.
Ein einfaches "Entschuldigung" hätte doch gereicht und wäre auch nicht so viel an Worten.
wenn die WP per Softwareupdate aufgewertet wird, kann es auch ein besseres Verkaufsargument für das Fahrzeug sein, wenn du/ jemand es weiter verkauft.
Warum soll er oder seine Mutter das Leasingfahrzeug denn bitte weiterverkaufen? Jetzt wird es abstrus.