Die Fußmatten und beispielsweise zusätzliche Winterreifen sind Zubehör und werden beim Bruttolistenpreis nicht berücksichtig. Also pack sie wieder rein
Grundsätzlich gilt ja R 8.1 Abs. 9 Satz 6 der LStR. Da kann jeder nachlesen, was beim BLP zu berücksichtigen ist und was nicht.
Letztlich zählt aber das, was VW ausweist. Es macht also keinerlei Sinn hier ins Risiko zu gehen bei Fußmatten, die nachträglich im Zubehör auch nicht teurer sind (und zu 100% auf die Firma laufen). Zumal sie ab und an auch der Händler spendiert. Fußmatten also raus bei Gewerbeleasing. 2. Satz Reifen ist dagegen unkritisch und wird immer (zurecht) abgezogen.
Waren 3 verschiedene PKW-Hersteller bei 2 versch. Leasing-Unternehmen und 3 verschiedenen Händlern, quer über Deutschland verteilt, keinen der Händler kenne ich persönlich. Und da es von der Firma keinen Zwang gibt, den Wagen mit Fußmatten zu bestellen, wäre ein nach 3 Jahren abgenutzter Teppich ohne Fußmatten dann halt ein 3 Jahre getretener Teppich. Aber da ich ja immer Fußmatten im Auto vorfand, waren halt nur die nach 3 Jahren mehr oder weniger ramponiert.
Es bleibt trotzdem Zufall. Entweder es kommt vom Hersteller, aus deinen Einkaufskonditionen/Rahmenvertrag, vom Händler selbst als Goodie oder vom Nikolaus. VWFS legt dir jedenfalls kostenlos keine Fußmatten bei, nur damit die Abnutzung geringer ist. Die versiegeln dir ja auch nicht vorher den Lack, nur damit der nach 3 Jahren nicht abgenutzt ist. Das ist Leasingnehmerproblem.