Beiträge von flowerholder

    Die Fußmatten und beispielsweise zusätzliche Winterreifen sind Zubehör und werden beim Bruttolistenpreis nicht berücksichtig. Also pack sie wieder rein 8o

    Grundsätzlich gilt ja R 8.1 Abs. 9 Satz 6 der LStR. Da kann jeder nachlesen, was beim BLP zu berücksichtigen ist und was nicht. ;)


    Letztlich zählt aber das, was VW ausweist. Es macht also keinerlei Sinn hier ins Risiko zu gehen bei Fußmatten, die nachträglich im Zubehör auch nicht teurer sind (und zu 100% auf die Firma laufen). Zumal sie ab und an auch der Händler spendiert. Fußmatten also raus bei Gewerbeleasing. 2. Satz Reifen ist dagegen unkritisch und wird immer (zurecht) abgezogen.


    Waren 3 verschiedene PKW-Hersteller bei 2 versch. Leasing-Unternehmen und 3 verschiedenen Händlern, quer über Deutschland verteilt, keinen der Händler kenne ich persönlich. Und da es von der Firma keinen Zwang gibt, den Wagen mit Fußmatten zu bestellen, wäre ein nach 3 Jahren abgenutzter Teppich ohne Fußmatten dann halt ein 3 Jahre getretener Teppich. Aber da ich ja immer Fußmatten im Auto vorfand, waren halt nur die nach 3 Jahren mehr oder weniger ramponiert.

    Es bleibt trotzdem Zufall. Entweder es kommt vom Hersteller, aus deinen Einkaufskonditionen/Rahmenvertrag, vom Händler selbst als Goodie oder vom Nikolaus. :saint: VWFS legt dir jedenfalls kostenlos keine Fußmatten bei, nur damit die Abnutzung geringer ist. Die versiegeln dir ja auch nicht vorher den Lack, nur damit der nach 3 Jahren nicht abgenutzt ist. Das ist Leasingnehmerproblem.

    Ja


    Richtig.


    Variante 1! Als Erstes die WP+Fußmatten raus und den Rest musst du selbst entscheiden. Ich würde aber mind. 1,8% Puffer lassen.

    Du kannst zwar ggf immer noch nachjustieren, aber Konfigurationen einfach ändern kann ja durchaus auch schief gehen à la Liefertermin verschiebt sich dann um weitere 6-9 Monate.

    Üblicherweise wird das verbaut, was zum Bauzeitpunkt grade "Serie" ist. D.h. wenn ich heute ein Auto mit Paket XY bestelle und da ist der Einparkassistent nicht dabei und vor tatsächlichem Bau des Fahrzeugs wird der Konfigurator so geändert, dass nun in Paket XY der Einparkassistent inklusive ist - dann wird er auch in mein Auto verbaut. Ohne dass ich etwas ändern muss oder auch ändern kann, ganz fix.


    D.h. wenn die Bezeichnung des Paketes gleich bleibt, dann erhalte ich dieses auch. Egal ob da nun inzwischen mehr drin ist - oder aber auch weniger/anders (siehe bspw. elektrische Kindersicherung beim Skoda Enyaq, die ist zuletzt einfach entfallen und auch die, die diese schon Monate vorher gebucht und bestätigt bekommen haben, gehen leer aus).


    Ändert sich aber der Paketname oder wird eine Paketergänzung eingeführt, dann gehe ich als wartender Kunde leer aus.


    Es ist in der Tat so, dass das viel zu aufwendig und teuer ist, noch mehr Varianten vorzuhalten und zu schauen, wer hat wann was bestellt und kriegt was. Das ist Massenproduktion am Fließband, da geht es zack zack und es wird einheitlich eingebaut.


    So kenne ich es aus der Vergangenheit im VW-Konzern.

    Also mein Verkäufer hat mir berichtet, dass die jetzige Bestellungen eines ID4 unverbindlich auf Juni/Juli 2022 terminiert werden. Geliefert wird aber - Stand gestern - erst im 1. Quartal 2023.

    Ob es jetzt wirklich Q1 23 wird oder Q4 22, das ist geschenkt. Aber man lügt die Kunden bewusst an und gaukelt ihnen absurde Liefertermine vor- obwohl man weiß, dass sie völlig utopisch sind.


    Und dann glauben einige immer noch treudoof der Beteuerung von VW, das wäre alles höhere Gewalt und unverschuldet? Und lassen VW damit tatsächlich durchkommen. Wahnsinn.

    Was sollen sie auch sonst schreiben? "Lieber Kunde, wir haben es verbockt. Aber entschädigen wollen wir dich trotzdem nicht."?


    Bedenklich zu sehen, dass die Mitleidstour bei einigen auch noch zieht. Das Schreiben ist Standard und wird derzeit von allen relevanten Fahrzeugherstellern verschickt, da hat der eine vom anderen kopiert. Ich könnte dir zig solcher Schreiben hier reinkopieren. Wahrer werden sie dadurch dennoch nicht.

    Ein interessanter Abschnitt hieraus:

    "Achtung! Per Gesetz wird vermutet, dass der Schuldner den Verzug verschuldet hat. Kann er allerdings beweisen, dass das Säumnis unverschuldet zustande gekommen ist, ist er nicht schadensersatzpflichtig."


    Und genau deshalb würde ich wetten, dass ihr -wenn überhaupt- nur auf Kulanz von VW irgendwas bekommt.

    Was ist dein Wetteinsatz? Als Stimmungskiller vorab: Die Wette verlierst du.


    Corona ist seit 21 Monaten am Markt und keine Ausrede. Chipmangel gibt es auch schon länger und wer Bestellungen hierzu storniert oder zu wenig bestellt hat, der hat auch keine Ausrede. Höhere Gewalt scheidet aus für diesen Fall, ist lange geklärt.


    Sehe ich auch so. Hinzu kommt ja, dass bei den meisten die LT-Aussage vom Händler kommt und nicht vom Hersteller.

    Dann haftet eben der Händler. Wobei die meisten AB, auf denen der LT dann drauf steht, durchaus vom Hersteller kommen dürften.

    Letztlich haftet eh der Vertragspartner, wer auch immer das im Einzelfall ist.

    Wie ist das eigentlich mit den 3 % bei Leasing? Gibt es die dann auf den Kaufpreis des Autos oder die Leasingraten?

    Ich weiß nicht, wo die 3% her kommen. Ja, die wurden hier in einem Beitrag genannt. Aber mir ist der Wert nicht geläufig aus der Praxis. Üblich ist Verzugsschaden von bis zu 5%. Also 5% und (wichtig) bis zu. Nicht pauschal. Bis zu 5% und nur auf Nachweis der entstandenen Kosten.


    Ich hatte vor Monaten auch schon einen Fall, da hat VW freiwillig pauschal 5% gut geschrieben ohne Nachweis. Aber das ist nicht üblich und machen sie aufgrund der nun zigfach auf sie einprasselnden Forderungen auch nicht mehr freiwillig.


    Und die bis zu 5% werden vom BLP bzw. vom vereinbarten Kaufpreis berechnet, nicht von der Leasingrate.


    Klingt interessant, kann ich das irgendwo nachlesen?

    Siehe der zuvor genannte Link oder eben diverse Seiten über Google mit "Verzugsschaden Auto".