Ashfury Auf meiner Rechnung (die ist allerdings von Anfang 2021) steht ein Wert für "Listenpreis netto". Plus fiktive Umsatzsteuer, abgerundet auf volle hundert Euro, davon werden die 0,25% berechnet.
"Listenpreis i. S. d. Sätze 1 bis 3 ist - auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen - die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kraftfahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich der Kosten für - auch nachträglich eingebaute - Sonderausstattungen (z. B. Navigationsgeräte, Diebstahlsicherungssysteme) und der Umsatzsteuer; der Wert eines Autotelefons einschl. Freisprecheinrichtung sowie der Wert eines weiteren Satzes Reifen einschl. Felgen bleiben außer Ansatz." https://www.landesrecht-bw.de/…bsbawueprod.psml&max=true - in anderen Bundesländern gilt sicher das Gleiche.
Ich gehe davon aus, dass der Listenpreis auf der Rechnung die im Gesetz gemeinte Größe ist. Da braucht es keinen Umweg über Schwacke. Falls Dein Kollege Winterreifen mitbestellt hat, kann er die herausrechnen, dann kommt er unter 60.000€.