läuft!
Hier übrigens ein Auszug aus den Garantiebestimmungen:
Garantieausschluss und -beschränkungen Eine Garantieleistung für Hochvoltbatterien ist ausgeschlossen, wenn die Fehlfunktion oder der übermäßige Verlust des Netto-Batterieenergieinhaltes dadurch entstanden ist, dass:
die Hochvoltbatterie aus dem Fahrzeug entfernt, unsachgemäß geöffnet oder nicht mehr im Verbund mit dem Fahrzeug betrieben wird; oder
die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (insbesondere die Pflegehinweise für das Laden und den Ladezustand der Hochvoltbatterie), die sich aus der dem Fahrzeug beigefügten Betriebsanleitung ergeben, nicht befolgt worden sind; oder
die Hochvoltbatterie direkt mit offenem Feuer in Kontakt gekommen ist; oder
die Hochvoltbatterie mit Hochdruck- oder Dampfstrahlreinigern gereinigt wird bzw. Wasser oder aggressive Flüssigkeiten direkt auf die Hochvoltbatterie aufgebracht werden. Im Übrigen gelten auch für die Hochvoltbatterie alle Bestimmungen der Neuwagengarantie entsprechend. Wird auf einen Fahrzeugmangel Bezug genommen, sind die Regelungen so zu verstehen, dass diese nicht nur für eine Fehlfunktion der Hochvoltbatterie, sondern auch für einen übermäßigen Verlust des NettoBatterieenergieinhaltes im Anwendungsbereich der Ziffer C.2 gelten.