Liebe Leute, ich spreche mal schlumpfig für mich: Ich mach mir nicht in die Hosen, denn die Kupplung hat eine ABE mit spezifizierten Daten, die auf dem Typenschild eindeutig dokumentiert sind.Jeder marktübliche Fahrradträger verfügt ebenfalls über eine ABE. Wenn die jeweiligen Daten kompatibel und zulassungskonform passen, dann ist das ok.
Fragt jemand, ob ich einen bestimmten Typ von Caravan mit ABE und TÜV mit passenden Parametern an eine Hänger-Kupplung mit ABE vom Zugwagen beim Hersteller ziehen darf? Oder den kleinen Bauanhänger? Dort bestehen weitaus größere Kräfte als beim 75 KG Fahrradträger inkl. Hebelwirkungen und Windlasten.
Dazu ist ja die Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis da und regelt das eindeutig. Das ein Hersteller dazu sich nich final äußert, hat eher andere Gründe, die auch sicher mit den Verkaufsabsichten eigener Produkte zu tun haben.
Macht euch nicht verrückt....