Beiträge von Hobbit8274

    Beim Wechsel gilt: Das Fahrzeug, das Du die meisten Tage im Monat nutzt, zählt für den ganzen Monat.

    Hi,

    hier muss ich leider widersprechen (gemäß meiner Buchhaltung und dem Steuerbüro)........


    Gemäß der gesetzlichen Grundlage zählt immer der gesamte Monat. Wenn der Dienstwagen am letzten Tag des Monats erstmalig genutzt wird, muss Du ihn dennoch für den gesamten Monat versteuern... Ist eigentlich blödsinnig aber so sieht es das Gesetz vor (Ist genauso blödsinnig wie das ansetzten der gleichen Versteuerung - egal ob es sich um einen Neuwagen oder ein 20 Jahre altes Fahrzeug handelt ....). Eine gleichzeitige Versteuerung von mehreren Fahrzeugen ist bei Mitarbeitern in der Regel unzulässig und wird meistens nur für Geschäftsführer akzeptiert. Demzufolge wird dies bei den Turnusgemäßen Steuerüberprüfungen auch beanstandet und zieht dann auch entsprechende Nachzahlung nach sich.


    Ich stehe hier gerade vor der selben Problematik...

    Mein bisheriger Mazda CX-5 läuft Mitte Oktober aus und mein neuer ID5 steht bereits beim Händler......

    Nach Rücksprache mit meinem Mazda-Händler kann dieser das Fahrzeug aber auch bereits einen Monat früher rausnehmen (es gibt da wohl ein gewisses Toleranz-Zeitfenster seitens der Leasing-Gesellschaft). Somit endet der alte Dienstwagen am 30.09 und der neue beginnt am 01.10.2022 (wird aber diese oder nächste Woche schon zugelassen und ist dann auch abholbereit...).

    Ein früherer Zulassungstag lässt sich bei der nächsten Steuerprüfung in der Regel auch entsprechend begründen, dass der neue Firmenwagen zwar im Haus, aber noch nicht an den Mitarbeiter übergeben wird (Dies am besten auch schriftlich mit Übergabenachweis/-Protokoll). Somit würde dies dann vom Zulassungstag bis zur Übergabe an den Mitarbeiter als Flottenfahrzeug gelten und Steuerlich anders gewertet..