Es reicht, die Ankerstromkreise zu unterbrechen. Bei stromlosen Statorwicklungen wird kein Gegenmagnetfeld aufgebaut und damit läuft der Rotor im Leerlauf. Allerdings wird die in den Statorwicklungen durch das rotierende Polfeld induzierte Spannung gerade bei hohen Drehzahlen sehr hoch. Die Neutralstellung wird aber eigentlich auch nur bei minimalen Geschwindigkeiten benötigt und ist für hohe Fahrgeschwindigkeiten nicht vorgesehen.
Beiträge von Knobli
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Man Stelle sich nur vor, was passiert, wenn man den auf dem Rollenprüfstand auf B Laufen lässt. Ungeahnte Werte kommen da raus.
Geht auch mit dem Verbrenner. Man muss nur von Gas runter und die Kupplung eben nicht betätigen. Klappt besonders gut beim Diesel.
Alternativ hilft auch leichtes Bremsen in der Ausrollphase. Damit kann man jeden Verbrenner schönprüfen.
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Also müsste man im Anschluss direkt auf N schalten, damit es nicht in die Rekuperation geht...
Ausschließen möchte ich es nicht, aber habe habe erhebliche Zweifel, dass bei 160 "N" geschalten werden kann und dass dann nicht rekuperiert wird. Durch das Schalten von N wird ja der Kraftfluss zwischen Rotor des Motors und den Rädern nicht unterbrochen. Der Rotor mit seinen Feldmagneten würde dann mit nahezu Höchstdrehzahl angetrieben, während die Ankerwicklungen stromlos gehalten werden. Wenn das unproblematisch wäre spräche auch nichts dagegen, das Fahrzeug am Seil abzuschleppen wenn Bremse und Lenkung nicht dagegen sprechen.
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Edit: hier die Rechnung. Der 18 Zöller hat einen Durchmesser von ca. 73,7cm und damit einen Abrollumfang von 232 cm. 160 km/h entsprechen rund 44,4 m/s. Für die Strecke bedarf es entsprechend 19,13 Umdrehungen pro Sekunde. Das entspricht rund 1.150 Umdrehungen pro Minute.
Und das macht bei einer Übersetzung von 1:11,53 knapp 13.250 Umdrehungen.
Die Rechnung kann ich nicht ganz nachvollziehen. Bei den 18-Zöllern, also 215/55 R18 (lt. meiner Zulassung) ergibt sich rechnerisch
18x25,4m+2x215mmx0,55=693,7 mm und damit ein Umfang von 2179 mm. Lt. Continental-Reifenratgeber liegt der dynamische Abrollumfang für die Reifen 215/55 R18 bei 2114 mm. Daraus ergäben sich bei 160 km/h eine Raddrehzahl von 1261 /min und mit 11,53 eine Motordrehzahl von 14544 /min.Der Faktor 3 für das Drehmoment kommt dann schon in etwa hin. Tatsächlich wurde ja auch auf einem Rollenleistungsprüfstand gemessen. Offenbar wurde dabei das Beschleunigungsverfahren verwendet. Es wurde also während einer Beschleunigung mit Volllast kontinuierlich die Antriebsleistung an den Rädern erfasst. Mit Hilfe der Motordrehzahl kann aus dieser das Drehmoment errechnet werden. Allerdings wurde ja die Radleitung gemessen, also die Motorleistung vermindert um die Verlustleistung im Antriebsstrang. Bei einem Verbrenner mit Schaltgetriebe lässt man dazu das Fahrzeug mit getretener Kupplung ausrollen und misst die Schleppleistung. Diese wird dann für jede Fahrgeschwindigkeit auf die Antriebsleitung addiert. Aus der Summe aus Antriebsleistung und Schleppleistung kann man dann das Drehmoment errechnen. Um korrekte Ergebnisse zu erzielen, muss man den ID also mit Motor im Leerlauf, also im Segelbetrieb ausrollen lassen. Ob man das Auto so leicht überzeugen kann dies zu tun und nach dem Loslassen des Fahrpedals bis zum Stillstand nicht zu rekuperieren wage ich mal zu bezweifeln. Ich gehe eher davon aus, dass das Fahrzeug in der Ausrollphase zumindest leicht rekuperiert und damit das Schleppmoment nach oben getrieben hat. Die tatsächliche Motorleistung wäre dann auch etwas niedriger als die gemessene, womit dann auch das maximale Drehmoment noch einmal sinken würde.
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Antrag am 28.12.20 gestellt. Bescheid am 27.02.21 erhalten und Geld am 02.03. auf dem Konto. Sieht im Vergleich nach einer recht konstanten Bearbeitungszeit aus.
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Ich kann doch die Versicherung erst abschließen wenn ich die Papiere habe oder ansonsten weiß ich ja garnicht wann die Erstzulassung genau war...
Für die Zulassung des Fahrzeugs muss von der Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorliegen. Diese gilt gleichzeitig als vorläufige Deckungszusage des ausstellenden Versicherers. Dem Versicherer wird dann von der Zulassungsstelle die erfolgte Zulassung gemeldet, woraufhin die Versicherung in Kraft tritt. Für die eVB benötigt man nur die Modellangaben, im einfachsten Fall HSN/TSN.
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Die Produktion des ID.3 in Dresden startete am 29.01.2021. Nach gerade mal 3 Wochen ist man dort wohl noch im Hochlauf. Die GMD ist halt weniger Produktionsstätte als PR-Objekt. Der Name Manufaktur ist auch nicht so ganz umsonst gewählt worden. Dafür kann man sich im Rahmen einer Führung den gesamten Montageprozess, beginnend mit der Demontage der Türen, ansehen. Wegen Corona werden aktuell jedoch keine Führungen durchführt. Ansonsten gehören diese zum Programm bei Abholung eines Fahrzeugs in der GMD. Aktuell bekommt man dafür einen Gutschein.
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Muss nicht zwangsläufig sein. Wenn dein Fahrzeug in Dresden produziert wird, dauert die Produktion warum auch immer mehrere Wochen..
Da Dresden kein Vollwerk, sondern lediglich Montagewerk ist, werden die lackierten Karosserien per Bahn und Straßenbahn zur GMD geliefert. Die dafür nötige Zeit geht in die Produktionsdauer mit ein.
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Wie kann man eigentlich herausfinden, wo das Auto gebaut wurde ?
Am schnellsten anhand der FIN. WVWZZZE1ZMP...--> E1 steht für Modell ID.3, Z ist ein Auffüller, M steht für das Modelljahr 2021 und P steht für den Produktionsort Zwickau. Als Alternative kommt aktuell ja nur Dresden in Frage. Deren Kennung habe ich nicht im Kopf.
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Natürlich ist immer der Einzelfall zu betrachten. Nur gibt es tendenziell die Meinung : Versicherung - Immer böse, will grundsätzlich nicht zahlen..... Kunde: Immer gut, will auf keinen Fall abzocken. Es ist einfach nicht o.k, dass man wegen einigen Streitfällen auf das Ganze schließt. Die HUK und die HUK24 leisten insgesamt sehr gute Arbeit (und nein, ich arbeite nicht für die Versicherungen). Bei jeder Versicherung gibt es Härtefälle, schlecht gelaunte Sachbearbeiter, unnötige Eskalationen und das dumme "Dumm gelaufen". Also vorsichtig mit Verallgemeinerungen....immer und überall im Leben.
Habe ich irgendwo Versicherung allgemein als böse bezeichnet? Und ja es gibt auch Kunden und Geschädigte, die aus der Versicherung Profit schlagen wollen. Aber Versicherungen sind eben auch nicht per se die Guten. Da gibt es auch solche, die auf Kosten des Geschädigten (ist ja nicht der eigene Kunde) sparen wollen. Nach meinen Recherchen aus der Zeit des Rechtsstreits, bin ich der Meinung, dass die HUK24 zu diesen gehört. Mit etwas googeln findet man ausreichend Gerichtsurteile gegen diese. Und diese Meinung auch zu vertreten lasse ich mir nicht verbieten. Im Haftpflichtfall ist es ja eben nicht der Versicherte, da den Ärger bei der Schadensregulierung hat. Und das ist das richtig ärgerliche.
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Ich hatte bisher noch nie Probleme mit der HUK oder der HUK24. Eine Versicherung muss verantwortlich mit den Geldern der Kunden umgehen und kann das Geld nicht mit dem Füllhorn unter das Volk bringen, sonst steigen als Konsequenz die Beiträge.
Offenbar denkt aber mancher Kunde - ich zahle meinen Beitrag, deshalb muss alles, aber wirklich alles bezahlt werden. Vorschriften und Vorgaben spielen bei ihm persönlich keine Rolle.
Grüßle
Gutsch
Ich bin mir nicht sicher, ob es ein verantwortlicher Umgang mit den Geldern der Kunden ist durch alle Klageinstanzen zu gehen und letztlich nach zwei Jahren Rechtsstreit doch zahlen und obendrein noch Verfahrenskosten und Zinsen zahlen zu müssen. Ich sehe aber auch nicht ein der Versicherung meines Schadensverursachers einen zinslosen Kredit über zwei Jahre zu gewähren.
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Wie gesagt, ich verstehe es nicht. Nach einem Unfall hat die Versicherung doch überhaupt keinen Unfallbericht und kann demzufolge doch keine Schuldfrage feststellen. Selbstverständlich wird dann erstmal meine Versicherung aktiv und stellt mir die versicherten Leistungen zur Verfügung (Leihwagen etc.). Wer ruft denn bei der Versicherung des Verursachers an und bittet um einen Leihwagen?
Die Schuldfrage war nach dem Unfall polizeilich mit Bußgeldbescheid und durch Schuldeingeständnis geklärt. Der Verursacher kann den Geschädigten selbst entschädigen oder diesem zur Regulierung seine Versicherung beauftragen. Dazu meldet er den Schaden seiner Versicherung und übergibt dem Geschädigten die Kontaktdaten seiner Versicherung.
Ich habe erst letzte Woche von meiner Versicherung ein entsprechendes Kärtchen zur Übergabe an den von mir potentiell Geschädigten bekommen. Das Kärtchen liegt jetzt im Handschuhfach und wird hoffentlich niemals benötigt.
In meinem Fall hat der Verursacher seine Versicherung informiert und dieser meine Kontaktdaten übermittelt. Daraufhin sandte mir die Versicherung (HUK24 des Verursachers) das vorhin genannte Schreiben. Die HUK wollte, dass ich einen Leihwagen über sie miete. Ich hatte aber bereits selbst ein Ersatzfahrzeug gemietet (aus organisatorischen Gründen mieten müssen), was dann ein Teil des Rechtsstreits war, den die HUK in letzter Instanz verlor.
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Normalerweise wird doch nach einem Unfall Deine Versicherung aktiv und klärt dann wiederum die Erstattung mit der Versicherung des Unfallverursachers. Verstehe ich nicht ganz, weshalb Du dich mit der Versicherung des Gegners auseinandersetzen musstest. Ich war vor ca. 15 Jahren mal Geschädigter und ebenfalls bei der HUK versichert. Der Verursacher bei der AXA. Ich habe alles über die HUK geregelt (Leihwagen, Telefonkosten usw. usf.) und die hat sich dann mit der Axa auseinandergesetzt. Da war ich komplett außen vor.
Ergänzung:
https://www.financescout24.de/…ratgeber/werkstattbindung
"Zu beachten ist, dass eine Werkstattbindung grundsätzlich nur bei der Kaskoversicherung möglich ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nämlich den Schaden am Wagen Ihres Unfallgegners, wenn Sie selbst einen Unfall verursacht haben. Der Geschädigte kann immer selbst wählen, in welcher Werkstatt er sein Auto reparieren lassen möchte."
Was hat meine Versicherung mit meinen Ansprüchen gegenüber dem Schadenverursacher zu tun, wenn sie nicht auch den Rechtschutz übernimmt.
Zum Edit:
Die HUK hat das zumindest bei mir anders gesehen. Wobei das eigentlich mehr nach Standardschreiben aussah, also üblich zu sein scheint.
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Edit: Habe soeben mal im Konfigurator geschaut. Die Werkstattbindungsoption (Kasko Select) gibt es nicht mehr. Also sollte dein beschriebenes Problem auch nicht mehr passieren.
Es ist vollkommen egal, ob es eine Werkstattbindungsoption gibt oder nicht. Diese kann es nur für Kaskoschäden, nicht aber für Haftpflichtschäden geben. Dem Geschädigten im Haftpflichtfall eine Werkstatt vorschreiben zu wollen ist schlicht eine Frechheit.
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Wenn Du den Tarif mit Werkstattbindung nimmst, dann schlägt Dir selbstverständlich die HUK auch die Werkstatt vor. Das kann man aber bei Abschluss auch abwählen und zahlt dann einen kleinen Beitrag mehr. Dann kannst Du zur Werkstatt deines Vertrauens. Bei Unfallgegner gibt es diese Einschränkungen allerdings nicht.
Die HUK24 ist nicht billig, sondern günstig
Ich wähle keinen Tarif mit Werkstattbindung. Und ich war nie bei der HUK versichert, sondern nur der Geschädigte bei einem Unfall, bei dem der Schadenverursacher bei der HUK versichert war. und wenn der einen Tarif mit Werkstattbindung wählt, gibt das der Versicherung des Schadenverursachers noch lange nicht das Recht, mir als Geschädigten eine Werkstatt vorschreiben zu können.
Die HUK ist aus meiner Sicht einfach nur billig.😜