Beiträge von barney17
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Genau. Und der Hersteller schließt für Schadensersatz höhere Gewalt und Betriebsstörungen aus. Wenn das, was wir gerade erleben nicht eins von beiden ist, fress ich einen Besen...
Ich glaube du kannst den Besen dann schon mal vorwürzen. Meinetwegen darfst du ihn auch vorkochen, aber bitte noch bissfest.
Nach solchen Berichten wie RE: Lieferzeit GTX wird VW niemand mehr "höhere Gewalt" zugestehen.
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Kann beim Händler trotzdem noch bestellt werden, auch wenn es nicht im Konfigurator ist. Aber die Lieferzeit explodiert eben dann.
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Und warum machen das alle Hersteller so?
Machen sie das? Ich glaube nicht.
ZitatWenn nur ein Anbieter da ist geht das nicht anders.
Ja wenn. Ist hier aber nicht so. Gibt mehrere.
ZitatWas ist eher höhere Gewalt als Krieg?
Gehässig könnte man jetzt sagen: Irgendwo ist immer Krieg.
Er muss also schon relevant für das zugrunde liegende Geschäft sein. Und da stellt sich hier die Frage, ob es unausweichlich ist, d.h. ob VW es verbockt hat wie bekay treffend schreibt oder ob es weltweit der einzige Lieferant ist.
Viel mehr Sorge macht mir hinsichtlich UA-Konflikt ja die mittelfristige Stahlversorgung. UA und RUS sind zusammen für über 40% des europäischen Stahls zuständig. Und der fällt nun lange weg. Das wird das nächste Drama bei Automotive werden.
ZitatKann man jetzt BP verklagen weil die nicht genügend Sprit kriegen und nicht vorgesorgt haben?
Wenn 'man' einen verbindlichen Liefervertrag mit BP hat, dann sicher. Dann hätte BP die Lieferung aber auch gehedged.
Aber ich habe gar nicht gelesen, dass BP nicht genügend Sprit hat. Zudem Äpfel und Birnen.
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Für Dienstwagen zahlt der AG doch eh immer. Egal wo oder was. Außer wenn es ausdrücklich anders vereinbart ist, dann ist es steuermindernd als Eigenbeteiligung.
Der (vorherige) Link handelt von der steuerfreien Stromabgabe an Arbeitnehmer ohne Dienstwagen und das geht eben nur auf dem Betriebsgelände.
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Strom darf Arbeitnehmern ohne Geldwerten Vorteil oder Ähnlichen fürs Laden des E-Fahrzeugs überlassen werden.
Aber nur im Betrieb, nicht zu Hause beim Arbeitnehmer.
Hier aber ja eh irrelevant, da es um einen Dienstwagen mit 1%-Regelung und kein Privatauto geht.
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Den Besen kannst du in Ruhe lassen. Das grade wird wohl so durchgehen, ja.
Aber VW verweigert ja nicht erst seit 2 Wochen die Lieferungen wenn ich mir die Beiträge hier im Forum so ansehe. Sondern seit vielen vielen Monaten.
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Müssen eher nicht. Wird halt einfach bisher so geplant sein.
Aber gibt da ja 2 Lösungen.
1. Im Rahmen der Spesenabrechnung dem AG in Rechnung stellen
2. Als Eigenbeteiligung bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen, dann sinkt der Geldwerte Vorteil
Sinnvoller aber eher 1. meine ich. Da der Wert sicher jeden Monat anders ist wäre Nr. 2 ein großer Aufwand. Aber ich bin keine Lohnbuchhaltung.
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Wow, wenn man nicht weiter weiß dann kommen Beleidigungen. Und das noch gegen den falschen Adressaten.
ICH habe doch nicht behauptet, dass VW für die BAFA-Prämie garantiere. Das warst DU.
"Wenn der Staat diese streicht springt VW ein." DEINE Worte. Siehe RE: id.5 GTX: Ausstattung eingeschränkt? HUD? Panorama?
Und für die Herstellerprämie gilt das Kaufdatum und der Kaufpreis. Nichts anderes.
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Klar kann es anders laufen. So wie bei über 90% aller Rechtsgeschäfte im Alltag. Da brauchst du gar nichts, kein Papier, kein Vertrag, nix. Einfach zwei Parteien, die übereinstimmend handeln. Es klappt und alle sind zufrieden.
In allen anderen Fällen braucht es aber Verträge, das weißt du aus deiner Arbeit. Und VW ist diejenige der beiden Parteien, die sich nicht an den Vertrag hält und dafür sorgt, dass es nicht wie vereinbart läuft. Also musst du als andere Partei leider schimpfen gehen, 100% exakt so wie es bekay treffend sagt. Und so wie es VW ja im Kleingedruckten selber einräumt.
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Also bei einem mündlich erteilten, privaten Tipp wird es wohl eher schwierig, hier einen Haftungsfall zu konstruieren.
Mehrfach erlebt. Darum hütet sich jeder Anwalt vor solchen Aussagen im Freundeskreis.
Wieso Klageverfahren? Schießt du bei der Arbeit immer mit Kanonen auf Spatzen?
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Der "Anwalt" sagt das nicht als mein Rechtsberater, der damit Geld verdienen will und gerne gegen VW ins Feld ziehen will, sondern als Bekannter
Naja er sollte trotzdem keine Falschberatung leisten. Auch unentgeltlich haftet er.
Und wieso sollte das ein Riesenaufwand sein?
ZitatMehr dazu (inkl. Antwort der ADAC-Rechtsanwälte) hier:
Ja aber das geht beim ID komplett am Thema vorbei. Vertragspartner ist ja nicht der Händler sondern der Hersteller.
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Wieso kein Auto? Das Szenario sieht doch die Lieferung des Fahrzeugs vor. Nur eben viel zu spät und daher mit Mehrkosten für den Käufer.
Und mit Epidemien meint der BGH doch kurzfristige & überraschende Ereignisse. Corona ist nun seit 27 Monaten aktiv (oder wie lange?), da muss sich jeder Verkäufer längst drauf eingestellt haben und kann nicht die nächsten 20 Jahre einfach laut Epidemie rufen. Diesen Joker kann er jedenfalls vergessen im Jahr 2022.
Naja, ich werde es im Herbst vielleicht herausfinden. Vorher kann ich eh nicht schimpfen.
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VW ist das eine, aber ich könnte mir auch vorstellen dass der Händler da Meldungen kriegt. 😆 🙈
Mein Betreuer beim AH jedenfalls konnte bei einem Werkstattbesuch ganz genau sehen, welche Fahrzeuge ich in meinem MyVolkswagen-Account hinterlegt hatte.