Beiträge von holmegaards

    Prüf doch mal den Gestattungsvertrag mit Enercity.

    Wurde dieser vom Bauträger, dem Hausverwalter oder per Eigentümerbeschluss geschlossen?

    Letzteres denke ich eher nicht, da ihr offenbar noch keine Eigentümerversammlung hattet.

    Du hast Recht....eben noch einmal nachgeschaut: Der Bauträger hat den Vertrag geschlossen.

    Doch wir hatten letzte Woche die 1. te Eigentümerversammlung.

    Stimmt, meine Schukosteckdoese wurde zwar vom Bauleiter mündlich genehmigt, aber rechtlich ist das sicher nicht verbindlich.

    Ich würde die Dose auch nicht nutzen, wenn es von den Eigentümern untersagt wird.


    Aber ich habe ja durch eure Hilfe jede Menge Argumente und gute Tipps ( Versicherung etc.. )

    Ich habe auch die "Bundesregierung" über das Kontaktformular angeschrieben, mit der Bitte die Definition Lademöglichkeit genauer zu beschreiben und ob darunter auch eine Schukosteckdose fällt.


    Wenn ich da wirklich eine Antwort bekomme, dann habe ich es schriftlich und ist es gesetzeskonform.

    Das ist für die Wallboxen, wenn mehrere am gleichen Hausanschluß versorgt / betrieben werden sollen. Wallboxen haben eine deutlich höhere Anschlussleistung als Haushaltsgeräte.

    Ich hoffe, ich darf Dein Wissen noch einmal abgreifen: enercity hat ja das Lastenmanagement erstellt und muss es ja auch dokumentiert haben.

    Darf man über den Eigentümer Einsicht verlangen, oder sogar eine Kopie erhalten ?


    Wenn ja, auf was muss man achten....Also welche Werte sind dann wichtig ?


    Wie erfährt man dann, wie unsere Wohnungen abgesichert sind , also wieviel KW unsere Wohnungen / 4 Häuser erhalten ?

    Ist da die Stadtwerke zuständig ?

    Hast Du genauere Angaben / Verweise, aus der ich sehen kann, das ich kein E - Auto an einer Schukosteckdose laden darf.

    Denn das behauptet unser Verwalter auch pauschal.

    Und in dieser Garagenordnung steht zwar viel zum Brandschutz, aber nichts konkretes zu E - Autos.


    Da wir ja Wallboxen bekommen können und hier schon E - Autos parken, können wir diesen Punkt ausschließen.

    Nur zur Klarstellung:


    Ich bin Eigentümer.

    Den Stellplatz habe ich gekauft und er ist im Grundbuch eingetragen, habe sogar Stimmanteile mit dem Stellplatz.... :)


    Ich habe mir vor Einzug eine Schukosteckdose legen lassen.

    Da war der Baustellenleiter sehr entspannt.

    Habe natürlich nichts schriftliches.....und auf Nachfrage Verwalter wird es davon nichts mehr wissen.


    Die Zuleitung läuft über meinen Schrank und meinem Zähler.

    An dieser Leitung hängt kein anderer Verbraucher.


    Es gibt jetzt 2 Miteigentümer, von denen ich weis, die auch eine Schukosteckdoese gelegt haben wollen und dort auch laden wollen, weil eben die Wallbox plus Konditionen noch zu hoch / teuer sind.


    Ich will über unseren neu gewählten Beirat eine Abfrage starten, wer noch eine Schukosteckdose haben möchte.

    Aber die sind gerade 2 Tage im Amt.

    Daher werde ich im mal im Januar vorfühlen.


    Denn die nächste Versammlung soll im Februar 2023 statt finden soll.


    Aber Versicherungen und Feuerwehr frage ich auf jeden Fall nach.

    Vielen Dank an Frank und brackmann: Das sind Erfahrungen aus dem wahren Leben.

    Auch die Vorgehensweise ist super.


    Werde im Vorfeld mit den Versicherungen / Feuerwehr sprechen.

    Auch das keine Kosten auf Eigentümer zukommen, die eben keine Schukosteckdose wollen.


    Werde einen Fachbetrieb beauftragen, und einen Kostenvoranschlag einholen.

    Dann weis auch jeder Eigentümer welche Kosten auf ihn zukommen, wenn er eine Schukosteckdose installieren möchte.

    Wenn sich dann viele dazu entschließen, dann wird es eben auch günstiger.


    Den Fachbetrieb werde ich auch fragen, ob mir eine schriftliche Zusage geben kann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, problemlos mit dem Ladeklotz geladen werden kann.


    eingemaischt: Verwalter, Enercity und Bauträger kommen aus Hannover..... ;)

    Da könnte schon was dran sein, aber ich möchte da nichts unterstellen und versuche es bei der nächsten Eigentümerversammlung, wahrscheinlich im Februar 2023, im "Guten" zu lösen.


    Argumente habe ich jetzt genügend.... :thumbup:

    Nach dem neuen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vom Februar 2021 muß bei neuen Gebäuden unter gewissen Bedingungen die Infrastruktur für Ladeeinrichtungen geschaffen werden.

    Da hast Du vollkommen Recht.

    So steht es auch in der Baubeschreibung



    Für die eMobilität wird ein eigener Zählerschrank mit zähler errichtet.

    Die Abrechnung des Verbrauchs der einzelnen wallboxen erfolgt über

    das eichkonforme Abrechnungssystem des eMobilitäts-conträctors.

    Hieraus entstehende Kosten trägt der Nutzer/Eigentümer


    Die Tiefgarage wird zum Laden von Elektrofahzeugen vorgerüstet.

    Elektrische Zuleitungen und LAN-Kabel werden über mehrere zentrale

    Verteilerknoten zur Verfügung gestellt.

    Das weitere eMobilitätskonzept ist von der derzeitigen/zukünftigen

    Leistung die der Versorger zur Verfügung stellt abhängig.


    Als Contractor wurde enercity eingesetzt.

    Sie haben auch das Lastmanagement erstellt und bezahlt.

    Der Vertrag soll 10 Jahre laufen.


    Daher gibt es zur Zeit keine Möglichkeit einen anderen Anbieter von Wallboxen zu beauftragen.


    Wobei ich fairerweise sagen muss: Das erstellen und zur Verfügung stellen des Lastmanagements ist sicherlich nicht billig und daher soll er auch das Recht haben, seine Wallboxen zu verkaufen.

    Jedoch zu einem fairen Preis.

    Aber ich glaube das regelt die Nachfrage, denn er hat noch nicht eine Wallbox verkauft.

    Daher schätze ich mal, das er in naher Zukunft mit einem neuen Angebot kommt.


    Aber ich habe dank Eurer Hilfe eine Menge "Futter" und werde das nächste Woche abarbeiten und umsetzen.


    Damit sollte es eigentlich, ohne Anwalt funktionieren.


    Daher vielen Dank an alle, die sich hier beteiligt haben.

    Hast du jemand anderen aus der Eigentümergemeinschaft verärgert oder Neid geschaffen mit deinem ID?

    Oder einen erklärten Verbrennerverfechter aufgeweckt?


    Dass das Laden über den Ladeziegel nicht wirklich Sinn macht und eine Wallbox deutlich sinnvoller wäre mag generell sein (Verluste beim Laden).

    Dennoch kann dir eine Verwaltung das Laden nicht einfach so verbieten. Selbst die Installation einer Wallbox muss zugelassen werden, wie schon gepostet.

    Es gibt noch 2 Eigentümer, die auch über die Schukosteckdose laden wollen.

    Wir können eine Wallbox installieren lassen, das ist schon geklärt, aber nur von enercity.

    Die rufen aber 5000 Euro für die Box auf und wollen 70 Cent und monatlich 12 Euro für die Abrechnung.


    Daher lade ich an öffentlichen oder bei Supermärkten wesentlich günstiger.


    Ich möchte auch gar nicht am Ziegel dauernd laden, sondern nur ab und zu etwas nachladen, nach Kurzstrecke.


    Werde mich noch einmal mit den beiden anderen Eigentümern zusammen schließen.


    Noch eine Frage zu diesem Auszug:


    WEMoG) in Kraft getreten. Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer kann seitdem die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder auf dem eigenen Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.


    Ist dann einen Schukosteckdose eine Ladevorrichtung ?

    Denn E - Mobilität schließt doch auch E - Bikes und E - Roller ein und die kann ich doch nur an einer Schukosteckdose laden.


    Oder habe ich hier einen Denkfehler und die Gesetzänderung betrifft wirklich nur E - Autos ?

    Guten Morgen,


    ich bin Eigentümer.

    Wir haben noch keine Garagenordnung beschlossen.

    Das soll im Februar 2023 erfolgen und da will der Verwalter den Punkt Laden von E - Autos, an Schukodosen explizit verbieten und dies auch so eintragen lassen.

    Normal müsste er ja vorab einen Entwurf verschicken, der dann zur Abstimmung kommt.


    Da werde ich auf jeden Fall noch einmal nachfragen.


    Der Punkt mit der Feuerwehr ist super.

    Denn die müssten sich doch auch mit "Garagenordnungen! auskennen und können mir auch sagen, wieviel Brände es durch den Ladeziegel in unserer Stadt gegeben hat.


    @ID-Smiley: Sehr gutes Argument.

    Mir ist zudem in D keine Bestimmung bzw. Rechtsgrundlage bekannt, die ein Laden über eine Schukosteckdose, auch in Tiefgaragen, verbietet.

    Der Verwalter ist im übrigen ein Organ der Eigentümergemeinschaft. Wäre interessant, was die Eigentümer zu dem offenbar sehr individuellen Vorgaben für die Nutzung des eigenen Eigentums zu sagen haben ...

    Noch am Rande, falls dir ein Schaden entsteht oder bereits entstanden ist, macht sich der Verwalter bei pflichtwidrigem Handeln schadenersatzpflichtig. Könnte als Motivation wirken ...

    @Aktenschubser: Danke für den Link, habe mir die Passage mit dem Ladeziegel kopiert.


    @Fischi757: Der Link funktioniert bei mir nicht. Könntest Du da noch einmal schauen, was da nicht passt ?

    Aber ich würde sogar die Steckdose von einem Elektriker wechseln lassen.

    Ja, die Steckdose ist extra gelegt und läuft über meinen Zähler.

    Es hängen auch keine weiteren Verbraucher dran.


    Verwalter verweist auf die niedersächsische Garagenordnung.


    Ich habe versucht diese zu lesen und zu verstehen.

    Es steht auch eine Menge über Brandschutz, aber ich finde nichts explizit über diese Steckdose.


    Aber das mit dem Gutachten ist eine gute Idee.