Prüf doch mal den Gestattungsvertrag mit Enercity.
Wurde dieser vom Bauträger, dem Hausverwalter oder per Eigentümerbeschluss geschlossen?
Letzteres denke ich eher nicht, da ihr offenbar noch keine Eigentümerversammlung hattet.
Du hast Recht....eben noch einmal nachgeschaut: Der Bauträger hat den Vertrag geschlossen.
Doch wir hatten letzte Woche die 1. te Eigentümerversammlung.
Alles anzeigenDa wär ich mir nicht so sicher, das müsste erst geklärt werden.
"Bestimmungsgemäß" muss ja nicht heißen "Elektroauto aufladen".
Und wenn der Gestattungsvertrag mit Enercity schon bei Wohnungskauf bestand, dann hat der Verrwalter wohl kaum die Steckdose fürs Elektroautoladen freigegeben (oder freigeben dürfen).
Ferner wird der Verwalter jetzt sicher keine weitere Steckdose zulassen, wo doch schon mehrere andere Nutzer dies auch fürs Elektroautoladen wünschen, wie ich aus holmegaards Beiträgen entnehme.
So wird es sicherlich Stunk geben, wenn er trotzdem seine Dose dazu nutzt.
Fazit: Es ist nicht so einfach, und man sollte sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Und wenns nicht erlaubt wird, wird man sich damit abfinden müssen, wenn man nicht gleich zu Beginn Streit losbrechen möchte.
Stimmt, meine Schukosteckdoese wurde zwar vom Bauleiter mündlich genehmigt, aber rechtlich ist das sicher nicht verbindlich.
Ich würde die Dose auch nicht nutzen, wenn es von den Eigentümern untersagt wird.
Aber ich habe ja durch eure Hilfe jede Menge Argumente und gute Tipps ( Versicherung etc.. )
Ich habe auch die "Bundesregierung" über das Kontaktformular angeschrieben, mit der Bitte die Definition Lademöglichkeit genauer zu beschreiben und ob darunter auch eine Schukosteckdose fällt.
Wenn ich da wirklich eine Antwort bekomme, dann habe ich es schriftlich und ist es gesetzeskonform.