Und den müsstest du dann zahlen? Dein ID.3 ist ja nachweislich ein E-Auto
Also ich glaube nicht das der Strafzettel auch nur im Entferntesten rechtlich haltbar ist, oder?
Gruß
Wir hatten bei uns im Mai diesen Jahres im Landkreis einen derartigen Fall, dass ein Tesla ohne E-Kennzeichnung ein Knöllchen erhalten hat.
320 Euro für eine Stunde Parken – Tesla-Fahrer ärgert sich über Knöllchen
Mit einem "E" gekennzeichnete Elektroautos dürfen auf dem Parkplatz des Quellbades in Dangast kostenlos parken. Dort gibt es auch eine Ladestation, eine zweite soll folgen.
Jan Uwe Harberts ärgert sich, weil er auf dem Parkplatz in Dangast mit seinem Tesla nicht kostenlos parken durfte, obwohl dort Parken für E-Autos frei ist. Ihm fehlt das „E“ auf dem Kennzeichen.
320 Euro und eine Anzeige: Eine Stunde Parken in Dangast hatte für Jan Uwe Harberts teure Folgen. Und das alles, weil er auf dem Kennzeichen seines Tesla kein „E“ für Elektroauto hat. Der 57-Jährige aus Großenkneten hat sich mit seinem Ärger an die Redaktion gewandt.
Er hat sich vor zwei Jahren einen Tesla, Model 3, zugelegt und war mit seiner Frau nach Dangast gefahren, um dort spazieren zu gehen. „Auf der Suche nach einem Parkplatz gab es ein Schild mit dem Hinweis ,kostenloses Parken für E-Autos’“, berichtet Jan Uwe Harberts, „wir haben uns gefreut, geparkt und sind spazieren gegangen“. Als sie nach einer Stunde wieder zum Auto zurückkamen, hatten sie ein Knöllchen an der Windschutzscheibe mit einem Verwarngeld von 20 Euro. Jan Uwe Harberts wunderte sich über die Höhe des Betrags, vor allem aber darüber, „dass wir überhaupt ein Knöllchen bekommen haben“.
Im Kleingedruckten
Das Parkschild brachte die Aufklärung: „Es stand tatsächlich im Kleingedruckten, dass das nur für E-Autos gilt, die das „E“ auch auf dem Kennzeichen haben“, berichtet Jan Uwe Harberts. Er hatte bei der Anmeldung auf den Zusatz „E“ auf seinem Kennzeichen verzichtet, „da es von Tesla keine anderen Autos gibt als Elektrofahrzeuge“. Damals hatte er sich bereits geärgert, dass er eine grüne Umweltplakette kaufen musste, um in den Städten in die Umweltzone fahren zu dürfen, obwohl er ein E-Auto fährt.
Das hat er noch hingenommen, aber das Knöllchen in Dangast wollte er nicht akzeptieren und rief beim Ordnungsamt der Stadt an. Die Mitarbeiterin am Telefon habe ihm „versprochen, das Ticket zu entfernen, sobald sie den Vorgang im System hätte“. Umso größer sei seine Verwunderung gewesen, als er einen Tag später eine E-Mail mit komplett gegenteiligem Inhalt bekommen habe. Die Verwarnung könne nicht zurückgenommen werden, hieß es darin, und wenn die Zahlung nicht erfolge, gehe der Vorgang weiter an die Bußgeldstelle. „Kein Sorry, wir hatten das anders besprochen oder tut mir leid, aber ich muss das so machen“, ärgert sich Jan Uwe Harberts, „einfach knallhart die Ablehnung“.
Anhörung bei Polizei
„Logisch wird man wütend, und das habe ich sie dann schriftlich auch wissen lassen, im Gegenzug aber die 20 Euro sofort überwiesen“, berichtet der Großenknetener. In der Mail schrieb er: „Auch wenn Sie sich sicher einreden werden, dass Sie nur die Vorschriften befolgen (blinde Hörigkeit hatten wir in unserer Geschichte schon, kam nicht gut und Sie haben augenscheinlich nicht daraus gelernt), hätten Sie und sei es nur aus gutem Willen die Verwarnung zurückziehen können.“ Dieser Satz brachte ihm eine Anzeige und ein Schreiben von der Polizei zwecks Anhörung ein und zwei Wochen später ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft in Oldenburg mit der Aufforderung, 300 Euro an die Staatskasse zu zahlen, woraufhin das Verfahren eingestellt werden könne. „So wurden aus 2 Euro Parkgebühren nun 320 Euro – unglaublich“, resümiert Jan Uwe Harberts.
Seinen geschichtlichen Vergleich, der ihm als Beleidigung ausgelegt wurde, hält er mittlerweile für nicht mehr angebracht, sagt er reumütig, bleibt aber dabei, dass die unterschiedlichen Aussagen am Telefon und dann schriftlich diese Aussage provoziert hätten: „Es hätte viele andere Möglichkeiten gegeben, dieses Thema besser zu lösen.“
Wilfried Alberts, Ordnungsamtsleiter der Stadt Varel, teilt auf Nachfrage der Redaktion mit, „dass mit Sicherheit nicht die Aussage gefallen ist, dass das Bußgeld zurückgenommen wird“. Aufgrund von Telefonaten würden niemals Rücknahmen von Verwarnungen erfolgen, sagt er, grundsätzlich würde die Aufforderung ergehen, das Ersuchen schriftlich darzustellen. Auch seien die Mitarbeiterinnen, die das Telefonat geführt und diejenige, die geschrieben habe, dass die Verwarnung nicht zurückgenommen wird, nicht identisch gewesen.
Johann Taddigs, Kurdirektor in Dangast, nimmt Stellung zu der Tatsache, dass in Dangast nur E-Autos kostenlos parken dürfen, die ein „E“ auf dem Kennzeichen haben: „Für uns als Parkraumüberwacher ist es unumstößlich, dass ein E-Auto auch als solches erkennbar ist“, sagt er, „man kann von einem Kontrolleur nicht erwarten, dass er an der Markenbezeichnung erkennt, dass es sich um ein E-Auto handelt, da fehlt auch die Amtlichkeit“. Jeder Besitzer eines E-Autos sollte sein E-Auto bei der Zulassung kennzeichnen lassen, „die letzte Verantwortung liegt beim Fahrzeugführer“.