Beiträge von Dickendidi

    Ich weiß nicht, ob es in diesem Zusammenhang auch eine Rolle spielt, aber insbesondere im Firmenwagenbereich ist der Listenpreis eine bedeutsame Größe.


    Die Höhe des Listenpreises entscheidet zum Beispiel darüber, ob ein E- Fahrzeug mit 0,5 oder aber nur mit 0,25% geltwerten Vorteil versteuert werden muß.

    Nachträgliche Aufwertungen wie schicke Alufelgen oder eben dann ein Navi per Shop- Update beeinflussen dies nicht mehr.


    Auch im Privatbereich ist es u. U. bedeutsam, ob man die volle Bafa, die reduzierte oder gar keine bekommt.


    Hinsichtlich der zukünftigen Strategie wird sich VW vorgenommen haben, von Apple zu lernen. Hier beruht ein bedeutsamer Umsatzanteil nicht allein auf den Erwerb des Produktes; vielmehr wird mit den Bestandskunden aufgrund des App- Shops regelmäßig Umsatz generiert. Darüber hinaus versucht man eine ganze "Marken- Welt" zu schaffen, die ineinander verzahnt ist. Somit lassen sich Bestandskunden auch nicht mehr so leicht von Mitbewerbern weglocken.


    Das wird der Weg sein. Ein Autobauer wird zukünftig nicht allein mit dem Verkauf von Autos erfolgreich und zukunftssicher sein können.

    Heute unverhoffter Anruf des AH:


    Sie können Ihren ID4 ab dem 20.09. in Wolfsburg abholen. 8| ^^


    Verrückte Welt, nun wird er vorrausichtlich sogar noch vor der Wallbox da sein.

    Ich freue mich!


    ID4 Pro

    bestellt Ende 07.2021

    Kingsred

    Alle Plus- Pakete, Panorama- Dach, WP

    Geschäftsleasing

    Fragen zur FIN oder dem Softwareverbund kann ich leider im Moment noch nicht beantworten.

    Was wohl der Unterschied zwischen „Keyless Access“ und „Keyless Advanced“ ist?

    Vielleicht wird Dir bei "Keyless Advanced" der Chip bei der Übergabe des Fahrzeuges implantiert?


    Wenn Du dann den Chip doch mal irgendwann "wo liegen gelassen" haben solltest, hast Du andere Probleme ... 8|


    Weiß jemand was das "Ausstattungspaket für Schweden" beinhaltet? ;)

    Ich vermute einen speziellen Elchwarner!

    Hast du nicht sofort auch eine "Bestätigung der Bestellung" (oder ähnlich) bekommen?

    Ansonsten mal beim Händler nachfragen.


    Manche haben mit Verzögerung dann auch zusätzlich noch eine Bestätigung inkl Kommissionsnummer bekommen.

    Nein, hab ich nicht. Die Bestellung wurde ja im Autohaus unterschrieben und die vermitteln nur für die VW- Leasinggesellschaft. Wenn mein juristisches Laienbauchgefühl nicht trügt, müßte dies eine "Erklärung unter Abwesenden" darstellen.

    Und normalerweise müßte die AB dann irgendwann vom Vertragspartner kommen. In meinen Unterlagen von der Bestellung ist jedenfalls keine AB vorhanden.


    Mit dem "Nachfragen" habe ich es jetzt eigentlich nicht so eilig. Ohne AB bin ich an den Leasingvertrag nicht gebunden. Das gibt mir mehr Freiheiten.

    Sollte das Auto irgendwann mal fertig sein, kann ich immer noch entscheiden, ob ich´s dann noch haben möchte oder nicht ... sollte es gar nicht erst kommen... kann ich damit auch leben; dann gibt es halt irgendwann ein anderes.


    Dahinter kann ja auch System stecken: Keine Auftragsbestätigung --> kein Vertrag --> keine Lieferverbindlichkeit, kein Schadenersatzansprüche des Kunden u.s.w. ...

    Auf eine Nachfrage beim AH wurde mir mitgeteilt, das wegen der Lieferschwierigkeiten die AB und Komm. Nr. von VW erst später kommt.

    Sowas in der Art, meine ich, hat mir der Verkäufer nach Unterzeichnung auch gesagt: Auftragsbestätigung und Angabe des Liefertermins kann dauern.

    Hallo Zusammen,


    kurze Frage:

    Ich habe im Juli 2021 eine Leasingbestellung im Autohaus unterschrieben; bis heute gab es keine schriftliche Annahmeerklärung von VW.

    Insofern wäre meines Wissens bislang noch kein Leasingvertrag zustande gekommen.


    Geht das Anderen von Euch ebenso, oder ist das bei mir ein Alleinstellungsmerkmal?


    Lieben Gruß,

    Dirk

    Haben sie das jetzt geändert? Ich hatte damals keine Wahl und es musste in die Leasingrate einberechnet werden.

    Letztendlich aber auch wenig relevant. Kostet so oder so.

    Das stimmt.

    Nur falls jemand versucht sein sollte, solch ein Leasing aufgrund der günstigen Raten finanziell "auf Kante" zu nähen, könnte es liquiditätstechnisch eine böse Überraschung geben, wenn er die Anzahlung UND die Überführungskosten auf einmal bestreiten muß.


    (Klar, kann man vorher wissen... aber in der ersten Euphorie kann sowas auch schnell mal übersehen werden.)

    Das hab ich mal versucht, war das gleiche Spiel wie beim Leasing wo der Freundliche dann alles mögliche an notwendigen Reparaturen „gefunden“ hat. Da hätte ich auch 4stellig draufzahlen müssen und hab ihn dann anderweitig verkauft.

    Richtig! :thumbup:

    Ist bei der Rückgabe nach Teilfinanzierung genauso; allerdings mit dem großen Unterschied, dass sich Dir noch verbriefte Alternativen bieten;

    genauso, wie Du es dann z. B. gemacht hast. Wäre das bei Dir ein Leasingrückläufer gewesen, wärst Du unter Umständen nicht um die Bezahlung der Rechnung herumgekommen.


    In der Vergangenheit habe ich solche Erfahrungen auch bereits machen dürfen.

    Da bei uns im Betrieb, vor allem die Poolfahrzeuge, mitunter ganz schön leiden müssen, bin ich dann irgendwann angefangen, Fahrzeuge nicht mehr zu leasen. Aber auch das hat natürlich (auch im Hinblick auf die Bilanz) nicht nur Vorteile.

    So oder so werden noch die Überführungskosten in die Raten einberechnet.

    Kommt drauf an, ob dies so vereinbart wurde. Wenn nicht, werden die Überführungskosten als Einmalzahlung fällig.


    In diesem Zusammenhang sollte man dann auch beachten, dass die 6000 €- Sonderzahlung, welche ins Leasing eingeht (und durch die BAFA- Prämie refinanziert werden kann) ebenfalls zunächst selbst gezahlt werden muss.


    Außerdem sollte man sich beim Leasing im Klaren sein, dass am Ende der Leasingdauer, bei Rückgabe des Fahrzeuges, ebenfalls weitere bedeutsame Kosten fällig werden können, wenn das Fahrzeug nicht in dem vertraglich geforderten Zustand zurückgegeben wird.


    Anders als z. B. beim AutoCredit von VW, wo man selbst entscheiden kann, ob man die Schlußrate zahlt, weiterfinanziert, das Fahrzeug an den Händler zurückgibt oder man selbst das Fahrzeug weiterverkauft, sieht ein Leasing grundsätzlich nicht vor, das Fahrzeug im Nachgang zu übernehmen.

    Natürlich mag es in der Praxis vorkommen, dass man dennoch die Möglichkeit erhält ein Leasingfahrzeug im Nachgang zu übernehmen, ABER einen Anspruch hat man darauf nicht und eine mündliche Vereinbarung ist im Zweifel nix wert.


    Wenn´s also dumm läuft, zahlt man noch eine vierstellige Summe für Beschädigungen und/oder für abgefahrene oder falsche Reifen oder Reparaturen und Instandsetzungen, welche nicht fachmännisch nach Herstellervorgaben durchgeführt wurden.


    Hier ist mal ein Link, wo für die einzelnen Fahrzeugbereiche festgelegt wird, welcher Zustand bei Rückgabe akzeptiert wird und welcher nicht.

    --> https://schadenkatalog.vwfs.de/fahrzeugcheck.html


    Also, alles in allem ist ein Leasing "nicht ohne" und sollte im Vorfeld gut überdacht werden.