Also für mich klingt das nach Unterschlagung, wenn das ohne vorherige Absprache oder vertragliche Vereinbarung vorab festgelegt wurde.
Möglich, dass dies mancher Leasinggeber in den Leasingvertrag reinschreiben KÖNNTE.
Aber wie gesagt, ohne schriftliche Vereinbarung oder Abtretungserklärung, ist das nicht statthaft.
Das Geld solltest du einfordern mit der Androhung weiterer Rechtsmittel und Unterlassung.