Nein. Ein Fahrzeug muss im öffentlichen Straßenverkehr den Regeln entsprechend sein. So ein Workaround fliegt spätestens beim TÜV auf (je nach Prüfer).
Und abweichend vom allgemeinen Glauben muss das Fahrzeug durchgehend TÜV konform sein und nicht nur kurzzeitig bei der TÜV Prüfung. Daher ist es verpflichtend unverzüglich solche Unstimmigkeiten zu beheben und nicht erst vor dem Termin beim TÜV.
Das aber nur allgemein, was in dieser Konstellation hier jetzt konform ist und was nicht mage ich mangels Wissen nicht beurteilen.
Ich arbeite beim TÜV. Schon alleine weil die lichtleisten nicht als tfl genehmigt sind. Erkennt man an den prüfzeuchen auf der leuchte. Dürfen diese auch nicht als solche eingesetzt werden. Mal ganz von der einbauposition abgesehen. Es hat auch schon seinen Grund warum sie ab Werk auch nicht als tfl geschaltet sind.
Nein. Ein Fahrzeug muss im öffentlichen Straßenverkehr den Regeln entsprechend sein. So ein Workaround fliegt spätestens beim TÜV auf (je nach Prüfer).
Und abweichend vom allgemeinen Glauben muss das Fahrzeug durchgehend TÜV konform sein und nicht nur kurzzeitig bei der TÜV Prüfung. Daher ist es verpflichtend unverzüglich solche Unstimmigkeiten zu beheben und nicht erst vor dem Termin beim TÜV.
Das aber nur allgemein, was in dieser Konstellation hier jetzt konform ist und was nicht mage ich mangels Wissen nicht beurteilen.
Ich arbeite beim TÜV. Schon alleine weil die lichtleisten nicht als tfl genehmigt sind. Erkennt man an den prüfzeuchen auf der leuchte. Dürfen diese auch nicht als solche eingesetzt werden. Mal ganz von der einbauposition abgesehen. Es hat auch schon seinen Grund warum sie ab Werk auch nicht als tfl geschaltet sind.20230101_113701.jpg20230101_113631.jpg