Nein, das ist falsch. Der Händler bzw. das System gibt den ersten, nichts sagenden und bedeutungslosen Termin im Leasingvertrag vor. Das kann alles sein, von "wird noch ermittelt" bis Monat, Quartal, realistische oder irgendwelche Fantasieangaben. Ein paar Wochen später kommt die Auftragsbestätigung und da steht dann der erste bestätigte Liefertermin drin - der ist in 99 % der Fälle identisch mit dem Termin, der als bestätiger Termin in NADIN angegeben ist. Der Termin kommt von VW und damit hat der Händler dann rein gar nichts mehr zu tun.
Im weiteren Verlauf ändert sich nur noch der zweite Liefertermin in NADIN und der wird dann munter nach vorne und hinten geschoben.
Der Beitrag von ASb ist da aber nicht ganz eindeutig. Wenn mit "Auftrag" die Auftragsbestätigung gemeint ist, ist das der erste bestätigte Termin. Wenn mit "Auftrag" der Leasingvertrag gemeint ist, ist er es nicht.