Beiträge von Leo_H

    Also Volkswagen ist meiner Meinung nach nicht dafür bekannt, gerne Schadensersatzforderungen nachzukommen ;).


    Zitat von Dandy

    Ja, auf die Situation bezogen, dass der Fördertopf im laufenden Jahr leer ist. Das kann passieren. Und ist dann Pech für den Käufer. Sofern der Topf vor dem zugesagten Liefertermin leer gegangen ist.


    Passiert es danach, entstehen Schadensersatzansprüche. Ganz logisch.

    Das sehe ich anders. Es ist eher eine Spekulation auf eine Gegebenheit zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dass die Förderung theoretisch zum angegebenen Liefertermin vorliegt, ist zwar möglich, aber stellt keine Verbindlichkeit dar. VW gibt ja auch keinen verbindlichen Liefertermin an und hat auch mit dem Schaden, der entsteht nichts zu tun.

    Wenn der Fördertopf leer werden würde, wäre das ein Thema staatlicher Seite. Das ist Pech, das sehe ich genauso. Doch warum sollte es bei dem Auslaufen der Förderung anders sein? Auch das ist Thema staatlicher Seite und leider Pech für den Käufer.


    Versteh mich nicht falsch, ich sitze genau in diesem Boot ;) und lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen. Allerdings ist das meine Auffassung der Thematik.

    Stimmt, es gibt nur einen rechtlichen Anspruch auf Schadenersatz.


    Stimmt, der Käufer trägt das Risiko. Aber nur innerhalb der vereinbarten Lieferzeit. Wird diese vom Hersteller überzogen, gehen daraus entstehende Schäden selbstverständlich zu seinen Lasten. So auch der eventuelle Wegfall einer Förderung wegen verspätet möglicher Antragstellung.

    Das stimmt so nicht. Volkswagen verkauft dir das Fahrzeug zu einem bestimmten Preis. Du kannst dir dann anschließend eine Prämie vom Gesetzgeber holen. Das sind zwei Paar Schuhe und damit hat VW an sich nichts zu tun.


    Klar, entsteht bei dir ein Schaden, aber Volkswagen kann sich auch immer auf Lieferkettenprobleme und höhere Macht berufen. Also eigentlich kann man dem Hersteller mit einer Forderung dahingehend nichts anhaben. Ich meine auch, mich zu erinnern, dass vom Hersteller und den Händlern immer ganz klar kommuniziert wurde, dass es keinerlei Anspruch auf die staatliche Förderung geben kann.