Also Volkswagen ist meiner Meinung nach nicht dafür bekannt, gerne Schadensersatzforderungen nachzukommen .
Zitat von DandyJa, auf die Situation bezogen, dass der Fördertopf im laufenden Jahr leer ist. Das kann passieren. Und ist dann Pech für den Käufer. Sofern der Topf vor dem zugesagten Liefertermin leer gegangen ist.
Passiert es danach, entstehen Schadensersatzansprüche. Ganz logisch.
Das sehe ich anders. Es ist eher eine Spekulation auf eine Gegebenheit zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dass die Förderung theoretisch zum angegebenen Liefertermin vorliegt, ist zwar möglich, aber stellt keine Verbindlichkeit dar. VW gibt ja auch keinen verbindlichen Liefertermin an und hat auch mit dem Schaden, der entsteht nichts zu tun.
Wenn der Fördertopf leer werden würde, wäre das ein Thema staatlicher Seite. Das ist Pech, das sehe ich genauso. Doch warum sollte es bei dem Auslaufen der Förderung anders sein? Auch das ist Thema staatlicher Seite und leider Pech für den Käufer.
Versteh mich nicht falsch, ich sitze genau in diesem Boot und lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen. Allerdings ist das meine Auffassung der Thematik.