Das mit der Garantieverlängerung würde ich mal so dahingestellt lassen.
Wenn ein Steuerprüfer den Bruttolistenpreis anzweifelt und neu berechnen (lassen) würde, dann würde ich das zur Sprache bringen, sonst nicht.
Bei meinem Autohaus sind sich übrigens auch alle einig, dass das Schreiben der Leasing reicht, an dem Bruttolistenpreis danach nicht mehr gerüttelt wird und bei Preiserhöhung auch immer Ausstattungsschlüssel bzw. -umfänge geändert werden.
Somit gilt dann doch der Bruttolistenpreis bei Bestellung..
P.S.: Ändern sollte man jetzt wirklich nichts mehr.