Das ganze Procedere widerspricht aber doch den eigenen Tabellen des Bafa. Bei einem Preis unter 40.000,- Euro wird der Händleranteil von 3.000,- Euro in der Rechnung des Fahrzeugs ausgewiesen. Damit ist doch nach den eigenen Vorgaben unter Berücksichtigung des ursprünglichen Rechnungsbetrages von 39.999,- Euro auch die Prämie mit 6.000,- Euro zu gewähren. Anders würde es aussehen, wenn der Händleranteil jetzt verringert wäre. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall.
Ja, an der Stelle komme ich auch nicht mit. Ich habe das Dokument auf der Bafa-Seite auch so verstanden: der Umweltbonus in Höhe von 3000€ muss ausgewiesen sein. Alternativ darf der Netto-Preis des Fahrzeugs ohne Sonderausstattung nicht über dem Wert auf der Bafa-Liste minus 3000€ liegen (—> Schwellenwert)..