Es wird hier nicht die Stromversorgung unterbrochen, sondern die Heizfunktion der Wärmepumpe durch ein externes Signal (Rundsteuerempfänger mit potentialfreiem Kontakt) abgeschaltet.
Ich würde aber sagen, dass der Betrieb der Wallbox mit Wärmestrom Stromdiebstahl ist und das ist eine Straftat. Sehr riskant bei der zukünftigen Transparenz mit den neuen Stromzählern. Da kann dem Versorger ein hoher Wärmestromverbrauch bei 30 Grad im Sommer evtl. auffallen. Ich würde es definitiv bleiben lassen.
Hab gerade gesehen, dass es Anbieter gibt die das Laden mit Wärmestrom zulassen. Dann gehts natürlich ohne Unterbrechung des Ladevorganges weil, wie oben geschrieben, die Stromversorgung ja nicht unterbrochen wird.