Beiträge von justusfjw

    ich denke, dass zu viele Käufer eine Individualbetreuung erwarten und die kann VW verständlicherweise nicht leisten

    Nein, VW benötigt bessere Software und Prozesse, die On Scale dem Kunden individuelle Betreuung suggeriert. Große Tech Konzerne im E-Commerce machen es vor, hier muss das Rad nicht neu erfunden werden. Vorhandenes Wissens muss entsprechend angewandt werden. Aber im Land der Bedenkenträger herrscht nun mal ein anderes Mindset, leider.

    Danke für Eure Perspektiven, das ist ein guter Austausch. Ich bin vom ID.4 überzeugt, keine Frage.


    Allerdings ist die Kommunikations- und Informationspolitik samt Kundenservice eine Katastrophe, immer nach dem Motto, „wir sind nicht verantwortlich, sprich mit dem Autohaus“. Und immer so zu tun, es sind die anderen bringt niemanden weiter. Es wurden schließlich seitens VW aktiv die Bestellmengen der Halbleiter reduziert.

    Vor diesem Hintergrund sehe ich, gemessen an anderen Konzernen, viel viel Aufholbedarf.


    Jetzt heißt es, weiter mit Euch quatschen, bis der ID.4 irgendwann kommt.


    Liebe Grüße

    Manchmal verstehe ich die Aufregung nicht. Es weiß doch jeder, was gerade bei fast allen Autoherstellern los ist. Und wenn man sogar mit einem Leihwagen mobil gehalten wird... Das habe ich für mich gar nicht eingefordert. Außerdem sehe ich keine Alternative. Wo soll denn nach der Rückabwicklung des Leasingvertrages schnell ein neuer ID.4 herkommen?

    kein ID.4 mehr - Ganz einfach. Die Informationspolitik, der Kundenservice von VW (nicht das Autohaus, das ist super) ist nicht zeitgemäß.


    Ein anderer Hersteller, die bald unweit von Berlin Autos baut, zeigt wie es geht.

    Liebe Community,


    Eine Frage an Euch, es geht um Rückabwicklung des Leasingvertrags aufgrund ausstehender Auslieferung.


    • Bestellt Ende März
    • FIN seit 28.09. mit Strichzeichnung
    • ID.4 Pro Life ohne AHK aber mit Wärmepumpe
    • Unverbindliches Lieferdatum Q3 laut Vertrag
    • Lieferdatum laut Autohaus 09.08.2021
    • Ersatzmobilität (Europcar Mietwagen) seit 09.08.21


    Gemäß Rechtssprechung kann ich 6 Wochen nach Lieferdatum, also 6 Wochen nach dem 31.09.21 (Ende Q3), entspricht also Mitte November, aufgrund von Verzug durch fehlende Auslieferung mit einer Frist von 2 Wochen mahnen. Und anschließend also am 30.11. die Auflösung des Vertrags durchsetzen.


    Meine Frage 1:

    Gilt das obige beschriebene auch bei Bereitstellung der Ersatzmobilität?


    Meine Frage 2:

    Gilt vielleicht schon der 09.08. als juristisch bindender Liefertermin, sodass ich ab dem 09.08. 6 Wochen + 2 Wochen rechnen kann?


    Danke an Euch alle und liebe GrüßE