Beiträge von lehpat

    Ich habe beim BMWi per Mail nach dem Sachstand der Verlängerung gefragt und folgende Antwort erhalten:


    Sehr geehrter Herr XXX,

    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.10.2021, in der Sie mit Blick auf Verzögerungen bei der Auslieferung Ihres bestellten elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugs nachfragen, ob Sie von einer Verlängerung des Umweltbonus mit Innovationsprämie über den 31.12.2021 hinaus ausgehen können.

    Gern teilen wir die uns hierzu vorliegenden Informationen mit Ihnen, bitten Sie aber um Verständnis dafür, dass wir als Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich keine abschließenden Aussagen über die Anwendung von Förderprogrammen in konkreten Sachverhalten treffen und auch keine Rechtsauskünfte im Einzelfall erteilen können. Die nachfolgenden Erläuterungen sind deshalb allgemeiner Natur.

    Die aktuell gültige Förderrichtlinie zum Umweltbonus finden Sie hier:

    https://www.bmwi.de/Redaktion/…_blob=publicationFile&v=4.

    Die Richtlinie ist bis Ende 2025 in Kraft.

    Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist nach jetzigem Stand bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich. Mit der Innovationsprämie hat die Bundesregierung im Juli 2020 den staatlichen Anteil am Umweltbonus verdoppelt. Für reine E-Autos bis zu einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro sind damit bis zu 9.000 Euro Prämie möglich. Dabei liegt der staatliche Anteil bei 6.000 Euro, der der Hersteller bei 3.000 Euro. Bei Plug-in-Hybriden beträgt die Förderung bis zu 6.750 Euro (Bundesanteil 4.500 Euro).

    Seit Einführung der Innovationsprämie befindet sich die Nachfrage nach E-Autos und der dazugehörigen Förderung auf einem Dauerhoch. Die Innovationsprämie hat den Markthochlauf der E-Mobilität deutlich beschleunigt.

    Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung auf dem Auto-Gipfel vom 17. November 2020 politisch beschlossen, die Innovationsprämie über das Jahr 2021 hinaus zu verlängern. Dieser Prozess läuft aktuell.

    Die hierfür notwendige Änderung der Förderrichtlinie hat das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt und in die Ressortabstimmung gegeben. Die Ressortabstimmung dauert aktuell an.

    Nach Abschluss der Ressortabstimmung wird die Förderrichtlinie zur Prüfung an die Europäische Kommission übermittelt. Anschließend kann eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen.
    Da es sich um eine Förderrichtlinie handelt, sind eine Kabinettbefassung oder ein Gesetzgebungsverfahren nicht erforderlich.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir wegen der anhaltenden Konsultationen einen genaueren Zeitplan nicht absehen können.

    Wir hoffen trotzdem, diese Informationen helfen Ihnen weiter.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team vom Bürgerdialog

    Referat LB 3 - Bürgerdialog
    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Scharnhorststr. 34-37
    10115 Berlin
    Telefon: 030 18615 0
    Fax: 030 18615 5300
    E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de
    Internet: www.bmwi.de