Ich hatte das mal bei einem Passat. Der Händler war 300km entfernt, die Reparatur eines Teils auf Gebrauchtwagengarantie durfte aber in der örtlichen Werkstatt gemacht werden, weil die Versicherung ab 50km (oder waren es 100?) Entfernung zum Händler die Freigabe für andere Werkstätten erteilt hatte.
Bei mir ist diese Regelung auch im Vertrag. Deshalb erfolgte die Diagnose OBC-Defekt auch vom örtlichen VAG. Dann habe ich den Kostenvoranschlag an die Versicherung weitergeleitet und die hat nach Prüfung dankend abgelehnt. Vermutlich war der örtliche zu teuer. Deshalb Entscheidung vom Versicherer Tissen-Kruck, beim verkaufenden VAG reparieren zu lassen.
Schönes Wochenende und liebe Grüße,
Johema