Kannst du so machen, wird aber glaube ich nicht viel ändern. Ich hatte ähnliche Gedanken weil ich in Richtung Ende Juni/Anfang Juli mein Auto abholen kann (interne Quelle sagt: ist fertig gebaut und wartet auf den Transport nach Dresden).
Zitat aus der Leasingvereinbarung meines gestern abgegebenen Fahrzeugs: "Falls zur Übergabe das Fahrzeug vorher zugelassen werden muss, gilt der Tag der Zulassung als Übergabetag."
Mein Leasingzeitraum war 27.05.19 (Abholung WOB am 02.06) bis 26.05.2023. Hab auch extra mal geschaut, ich hab für Mai 19 keine Leasingrate überweisen müssen, aber jetzt den Mai 23 voll bezahlt. Also sollte bei einer Abholung am 30.05 keine Leasingrate abgerechnet werden. Und selbst wenn, hast du dann im Mai 2027 (bei 48m) keine mehr zu bezahlen. Aber ich glaube nicht das der Rumpfmonat (exakt in der Rechnung von VW so benannt) bei 2 Tagen bei Auslieferung herangezogen wird. Wenn man natürlich Mitte des Monats abholt. dann kann das natürlich sein, sparst dir aber am Ende die Rechnung, weil der Rumpfmonat ja schon bezahlt ist
Aber im Endeffekt kommt es ja auf die 2 Tage nicht mehr, bei den langen Lieferzeiten.
Edit: Waren einige schon schneller, aber vielleicht hilft das etwas ausführlicher ja auch weiter, weil man dann den Sinn dahinter besser versteht