Werkstattersatzwagen bei Garantiereparatur - Mobilitätsgarantie auch ohne abgeschlepptes Fahrzeug

  • Anspruch auf einen Leihwagen hat der ID-Fahrer(in) NUR, wenn das Fahrzeug per Abschlepper in die Werkstatt eingebracht wird.


    Es gibt einen Kulanzweg, den die Volkswagen Kundenbetreuung am Telefon ohne weitere Nachweise per Mail entgegennimmt (und sich mit dem AH in Verbdingung setzt)

    Die Mobilitätsgarantie für ID-Fahrzeuge setzt (wenn man es wortwörtlich nimmt) das Einschleppen in die Werkstatt voraus.


    Wer selbst in die Werkstatt fährt hat (auf dem Papier) keinen Anspruch auf einen Werkstattersatzwagen, auch wenn die Reparatur eine Garantieleistung ist!


    Einige VW-Vertragspartner lassen sich bei eigener Fahrzeug"anlieferung" trotzdem den Leihwagen über die Mobilitätsgarantie bestätigen.


    Sollte das nicht der Fall sein, hilft folgender Tipp weiter:


    Rechnung für den Werkstattersatzwagen im Autohaus bezahlen.


    Danach (als Fahrzeughalter!) Anruf bei der Kundenbetreuung von Volkswagen 0800 / 86 55 79 24 36


    Man benötigt den Vertragspartner, die Rechnungssumme sowie ein paar persönliche und fahrzeugspezifische (FIN!) Angaben und bekommt dann eine Kulanzgutschrift für den Werkstattersatzwagen,

    wenn der Unterschied nur in der Einlieferung des Fahrzeugs durch Abschlepper oder Fahrzeugführer ist.

    (Die übrigen Bedingungen sind identisch und gelten für beide Verbringungsarten)


    Sollte das Fahrzeug per Abschlepper eingebracht werden ist der Leihwagen für die Dauer der Reparatur (bis zu 3 Tage) in der Mobi-Garantie erhalten.