1 Hilfreiche Informationen zur Leasingrückgabe
Wir verlinken hier mal auf die relevanten Informationen der VW Leasing mit Bezug auf die Rückgabe des Fahrzeuges bei Leasingende.
1.1 Hinweise zur Fahrzeugrückgabe
1.2 Welche Schäden / Mängel werden bei der Leasingrückgabe akzeptiert und welche nicht?
1.3 Nützliche Dokumente zur Fahrzeugrückgabe
1.4 TÜV (HU) ist im Monat des Leasingendes fällig
VW Leasing sagt hierzu:
Endet der Leasingvertrag im Monat einer fälligen Haupt- oder Abgasuntersuchung (StVZO), hat der Leasingnehmer diese vor Rückgabe des Fahrzeuges durchführen zu lassen und für neue Prüfplaketten zu sorgen.
1.5 Fällige Inspektionen/Wartungsmaßnahmen
VW-Leasing schreibt dazu:
Fälliger Ölservice sowie fällige Wartungen (Inspektionen) lt. Serviceheft, digitalem Serviceplan oder Wartungsintervallanzeige werden als nicht akzeptierte Mangel gesehen, sofern kein Wartung- und Verschleißreparaturen-Service der Volkswagen Leasing GmbH eingeschlossen ist.