Beiträge von Theresias

    Sofern es aktuell nicht im Menü (Car > Zentralverriegelung) erscheint, kann die Einstellung über die Eigendiagnose (VCDS o.ä.) im Menü aktiviert werden. Im Anschluss kann es dann je nach Befinden gewählt werden.


    19 (ICAS1) > Anpassung > ENG253276-ENG260929

    Was halt totaler Quatsch ist, die Verriegelung geht im Crashfall automatisch auf und das, was man ggf. hier eher annehmen kann, das Fahrzeug wird einfach so verzogen gewesen sein, dass die Türen sich deshalb nicht mehr öffnen ließen. Ggf. mal mit den Kollegen der Feuerwehren sprechen, die haben da realistisches Feedback und deshalb auf immer einen Spreizer an Bord der Einsatzfahrzeuge.

    ME3.2 (Werk) vs. KD3.2.1 (Kundendienst/OTA) sind halt zwei völlig verschiedene Themen. Wenn man ins Detail schaut sind bspw. die bei 3.2.1 und 3.4.1 aktualisierten Steuergeräte und Softwarestände identisch, nur die nicht aktualisierten Steuergeräte bleiben auf älteren Ständen.


    Die Auflistung was aktualisiert wird für 3.4.1 habe ich hier gepostet, sieht aber für 3.2.1 identisch aus - nur ggf. andere Ausgangsstände.


    Gibt es eine Timeline für kommende Software Updates? - Seite 7 - VW ID. Buzz Software + Infotainment - VW ID. Buzz Community + Forum (buzzforum.de)


    P.S.: VCDS macht IMO einen deutlich besseren Job was den Vergleich der Versionen angeht... 😉

    Wird das Update 3.2.1 eigentlich vor dem Ausrollen immer aus der Australischen oder Belgischen recal Website angezeigt oder gibts auch Updates ohne das es da steht?

    Ja, OTA's sind immer als Aktion gelistet sobald die generelle Freigabe gegeben ist. Auch die aktuellen Aktionen lassen sich vom VW Partner manuell anstoßen bzw. als OTW durchführen, auch deshalb braucht es die Vermerke im System (Abrechnung etc.).

    Noname, du wirfst Dinge durcheinander. Das was du beschreibst sind die Folgen eines Eingriffes, nicht der Eingriff selbst. Der von dir genannte (ich sage bewusst nicht "konstruierte") Fall ist ein Beispiel von vielen, bei denen Modifikationen mit Unwissen und vor allem ohne Verständnis des Kontextes zu Problemen/Unfällen führen. Derartige Fälle habe ich in meinem Alltag durchaus auch mit Kunden, die bspw. Bremsanlagen umbauen aber nur in den wenigsten Fällen die korrekte ESC-Konfiguration einpflegen, mit der Folge, dass es zu falscher Ansteuerung der Kraftverteilung etc. in Extremsituationen kommt. All das hat aber erst einmal mit der Gewährleistung oder auch Garantie rein gar nichts zu tun, sondern es ist eine Frage der Fahrsicherheit und mit diesen Themen beschäftigen sich Prüforganisationen wie TÜV und DEKRA seit es Tuning gibt. Auch in Zeiten rein hydraulischer Bremskraftverteiler war genau das nämlich schon ein Thema und nur weil man an einem Rädchen dreht wird davon nicht die Gewährleistung per se erlischen.


    Dennoch - eine Deaktivierung des ESC ist aus meiner Sicht in einem ID Modell nicht notwendig, zudem führt sie (wer es mal real ausprobiert hat weiß wovon ich spreche) dazu, dass diese Modellreihe quasi in Extremsituationen nicht mehr kontrollierbar ist. Die ASR-Deaktivierung wiederum hat einen völlig anderen Hintergrund und ist absolut sinnvoll - nur eben für den Einzelfall und konkrete Situationen. Niemand wird dauerhaft mit deaktiviertem ASR unterwegs sein. Wert ein ID Modell als Hecktriebler mal auf Eis bewegt hat und ggf. auch stecken geblieben ist, wird dankbar sein für die Option es temporär zu deaktivieren.


    Jeder Schreibzugriff bzw. die dafür notwendige SFD-Freischaltung wird dokumentiert, das gilt auch für Geräte auf dem freien Markt. Damit sind Änderungen auch bedingt nachvollziehbar bzw. einem konkreten Anwender zuzuordnen (denn die Hersteller auf dem freien Markt müssen die entsprechenden Daten für 30! Jahre vorhalten). Die meisten Sachverständigen haben gar nicht das Wissen oder die Möglichkeiten die du beschreibst und der Konzern blockt selbst Anfragen der Behörden in dem Segment relativ rigoros ab. Das bedeutet nicht, dass es keine Einblicke gibt aber das was du beschreibst ist keinesfalls eine Standardvorgehensweise und ohne Verdachtsmomente wird dieser Schritt auch in der Praxis nach meiner Erfahrung nicht gegangen. All das hat jedoch am Ende mit dem hier beschriebenen Vorgehen rein gar nichts zu tun. Die Modifikation bleibt also das eine, die Nutzung im öffentlichen Raum das andere und ganz weit weg, aber eben unberührt davon bleiben Garantie und Gewährleistung.


    Also vielleicht auch hier den Ball flach halten und argumentativ hast du deine Behauptungen zur Thematik der Gewährleistung/Garantie nicht begründen können, sondern klassisch per Whataboutism einen Nebenschauplatz aufgemacht. Kann man machen, ist halt nicht konstruktiv und natürlich hört sich Todesfall und Ermittlung auch erstmal dramatisch an.

    Dieses Halbwissen ist wieder einmal famos. Ich arbeite seit 20+ Jahren im Bereich der Eigendiagnose mit VW und Konzernmarken, Modifikationen, Nachrüstungen etc. sind mein täglich Brot und unsere Kunden geben dazu viel Feedback. Mir ist bisher nicht ein Fall unter gekommen, an dem eine Gewährleistung oder Modifikation von einer solchen oder vergleichbaren Veränderung auch nur berührt worden ist.


    Es sind Funktionen, die der Fahrzeughersteller vorgesehen und implementiert, aber eben nicht freigeschaltet hat. Nichts davon ist relevant für die Gewährleistung oder gar Garantie, vom späteren Nachweis (nicht in der Theorie, sondern in der Praxis!) reden wir mal gar nicht. Also vielleicht da mal den Ball flach halten und den Leuten hier nicht gleich Dinge vorwundern, die in der Realität nicht relevant sind...

    Die angezeigten Versionsnummern (2.X 3.X oder auch 4.X) gelten immer für den Softwareverbund, also den Gesamtkomplex aus allen im Fahrzeug verbauten Steuergeräten und deren individuellen Einzelversionen. Bei einem Sprung von einer Verbundversion zur nächsten werden i.d.R. mehr als ein Teilsystem aktualisiert, die Änderungen sind für uns als Fahrende meist gar nicht nachvollziehbar, zumindest außerhalb der Veränderungen im Bereich der Bediensysteme oder des Infotainments. Die Korrekturen im Hintergrund sind jedoch vielfältig und notwendig.


    Da die einzelnen Steuergeräte jedoch für sich genommen auch wieder komplexe Teilsysteme beinhalten, hat man auch darin nochmal Versionierung in diesen Teilbereichen. Spätestens da ist jedoch dann auch der Kundendienst außen vor, denn der könnte prinzipiell auch nur das jeweilige Steuergerät als ganzes aktualisieren (so war es bspw. vor den ID.Modellen). Den Kunden ggü. macht es jedoch Sinn nur noch die Verbundversion zu kommunizieren, weil diese ja auch immer in Summe aktualisiert werden (sofern alles sauber läuft).


    BMW bspw. macht es mit der Aktualisierung der Verbundsysteme übrigens schon seit Jahren so, da steht dann jedoch das Fahrzeug auch gern mal 8-10 h oder auch mehr am Tester und wird hochgeflasht. Das ist also kein Problem im VW Konzern, sondern betrifft die ganze Autoindustrie...

    Puh, du wirfst mit Begriffen um dich, ohne jedoch wirklich zu Wissen wovon du im Falle von VW redest.


    Die Diagnosesitzung bei vielen VAG Modellen läuft zwar physisch über das Diagnoseinterface für Datenbus (J533, auch oft als Gateway bezeichnet) und eine Filterung von Nachrichten (aus dem CAN-Diagnose beim Übergang auf die individuelle Vernetzungsebenen) findet prinzipiell statt, jedoch nicht auf dem Level der eigentlichen Diagnosekommunikation bzw. deren Dateninhalt. Die Kommunikation selbst läuft immer mit dem jeweiligen Zielsystem (also dem jeweiligen Steuergerät), auf die hat das Gateway Inhaltlich keinen Einfluss mehr sobald die Sitzung erstmal steht.


    Das BMS, genauer gesagt das Hochvolt-Batteriemanagement (J840) der ID.Modelle ist ein eigenständiges System, das die Daten direkt an den jeweiligen Zellmodulen über sog. Subsysteme abgreift, die wiederum über einen lokalen Datenbus vernetzt sind. Nochmal, es findet inhaltlich keine Filterung statt wie du es beschreibst.


    Die Firewall-Funktionalität von der du sprichst hat einen völlig anderen Hintergrund/Umfang, zudem gibt es dort auch nochmal verschiedene Ausführungen, die in den einzelnen Modellen umgesetzt sind und auch durch rechtliche Regularien bedingt sind. Nichts davon führt jedoch zu einer Filterung auf Datenebene, sobald die Kommunikation zwischen Tester und Steuergerät erstmal steht. Je nach Ausführung der Schutzfunktion sind Unterfunktionen gesperrt, das ist jedoch weder semantisch noch technisch eine Filterung, die in irgendeiner Form durch das Gateway erfolgt (und ja, ich lasse da mal bewusst die UNECE-bedingten Änderungen der aktuellen Modelljahre außen vor, da sie die Diskussion hier nur unnötig verkomplizieren würde und uns derzeit mit ausgelieferten ID.Modellen gar nicht betrifft).

    Du vergisst bei der Betrachtung jedoch (Stand-)Klimatisierung, denn wie auch beim Verbrenner mit Standheizung, hast du da einen zusätzlichen Verbrauch. Darüber hinaus enthält eine externe Zählung immer auch die Ladeverluste und die fallen je nach Ladeart anders aus. Die Phasenanzahl bei AC-Ladung hat da ebenso Einfluss, wie die Wahl der Ladesäule bei DC-Ladung. Klar, nimmst du einen spezifischen Ladepunkt als Referenz kannst Schwankung zwar reduzieren, aber weder Klimatisierung, noch Ladeverluste kannst du explizit ausschließen. Die Auswertung via EOBD (oder Hersteller spezifischer Diagnose, wie bspw. mittels VCDS) ist da schon deutlich detaillierter. Der angezeigte SoC ist ja auch nicht der reale SoC, das wissen/verstehen die meisten aber nicht.

    Die App ruft direkt WeCharge-Daten ab, wenn sie (auch ohne Vertrag) die Informationen zu Ladepunkten, Belegung etc. abfragt. Aktualisierte Nutzungsbedingungen sind daher nicht ungewöhnlich und auch nicht zu beanstanden. Gleichzeitig ist es gut möglich, dass die Änderungen denen du zustimmst dich gar nicht betreffen, aber eben über alle Nutzenden ausgespielt werden.