Bist du dir da sicher?
Ich müßte dann hier bei uns in der Straße immer 30 km/h fahren (Schild steht kurz vor einer Schule) und jemand der aus der nächsten Seitenstraße hinter der Schule auf unsere Straße abbiegt darf dann 50 km/h fahren? Für ihn steht da ja kein 30er Schild, woher soll er dann wissen das 30 gilt?
Das Navi ist übrigens der Meinung das ab der Einmündung 50 gilt aber das kommt aus dem Kartenmaterial, habe ich auf HERE nachgeschaut.
STVO habe ich jetzt nicht durchsucht aber von einem Arbeitskollegen mitbekommen das so ein Fall vor Gericht ging und da scheinbar auch keine so eindeutige Rechtssprechung herrscht.
Bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung wegen einer Schule gibt es ja in der Regel ein Zusatzschild "Schule".
Hier greift dann die Regel, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben ist, wenn man die "Gefahrenstelle" passiert hat.