ich habe Ihnen für Dienstag den 29.12. um 8:30Uhr einen Notfall-Termin bei uns reserviert.
Für die Kurzzeitkennzeichen benötigen wir hier eine Kopie oder zumindest Fotos der vorhandenen Fahrzeugdokumente (ZBII falls vorhanden, andernfalls das COC-Papier).
Bitte beachten Sie, dass Kurzzeitkennzeichen nur ausgestellt werden können, wenn keine anderweitige Zulassung existiert.
Sollte es also zufällig soweit kommen, dass Ihr Fahrzeug am 29.12. um 8Uhr eine Zulassung in Berlin erhält, können keine Kurzzeitkennzeichen mehr vergeben werden.
Zusätzlich benötigen wir neben Ihrem Ausweis noch eine EVB-Nummer einer KFZ-Versicherung speziell für Kurzzeitkennzeichen.
Der Zugang zu uns erfolgt über den Haupteingang Rathaus A (Porschestraße 49).
Mit freundlichen Grüßen
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Ihre Bürgerdienste