Hallo zusammen,
ich habe mir den offiziellen Vordruck zur Beantragung der Ladeeinrichtung noch einmal angeschaut. Dort gibt es eine Abfrage, ob eine Schnittstelle Ladesäule - Netzbetreiber vorhanden ist. Das hat mein Installateur wahrheitsgemäß mit "nein" beantwortet. Daraus leitet der Netzbetreiber somit die Forderung zur Einrichtung des APZ-Feldes ab.
Das Vorhalten eines APZ-Feldes scheint nicht ganz unüblich zu sein. Bei meiner Internet-Recherche habe ich auch einen Leitfaden eines anderen Netzbetreibers gefunden, in dem ein TRE- oder APZ-Feld und eine Einrichtung zur Abschaltung / Leistungsreduzierung verpflichtend gefordert wurde.
Aus diesem Grund beende ich hiermit meine Recherchen und ärgere mich über die Mehrkosten.
Vielen Dank an alle, die mich mit ihren Informationen versorgt haben.
Nun kann ich mich endlich wieder auf den ID3 freuen.