Beiträge von ID Friend

    Hallo zusammen,


    ich habe mir den offiziellen Vordruck zur Beantragung der Ladeeinrichtung noch einmal angeschaut. Dort gibt es eine Abfrage, ob eine Schnittstelle Ladesäule - Netzbetreiber vorhanden ist. Das hat mein Installateur wahrheitsgemäß mit "nein" beantwortet. Daraus leitet der Netzbetreiber somit die Forderung zur Einrichtung des APZ-Feldes ab.


    Das Vorhalten eines APZ-Feldes scheint nicht ganz unüblich zu sein. Bei meiner Internet-Recherche habe ich auch einen Leitfaden eines anderen Netzbetreibers gefunden, in dem ein TRE- oder APZ-Feld und eine Einrichtung zur Abschaltung / Leistungsreduzierung verpflichtend gefordert wurde.


    Aus diesem Grund beende ich hiermit meine Recherchen und ärgere mich über die Mehrkosten.


    Vielen Dank an alle, die mich mit ihren Informationen versorgt haben.


    Nun kann ich mich endlich wieder auf den ID3 freuen.

    Hallo Siduenho, danke für die Info. Kannst du mir diese vielleicht (als PN) zusenden? Ich will einfach nur meine Wallbox an den Zählerschrank anschließen lassen. Der Schrank ist von 2002. Habe zwar auch eine PV-Anlage von 2012. Die wird aber nicht zum Überschussladen verwendet.


    Hallo BF21-E, danke für deine Antwort. Ich hatte es auch so gesehen, dass bei einer Bestandsanlage das Feld nicht notwendig ist.


    Dann scheint die Forderung meines Netzbetreibers wohl schon etwas "exotisch" zu sein.

    Hallo Bercher,

    danke für deine Antwort. Mein Netzbetreiber bietet jedoch keinen speziellen E-Euto-Tarif an.

    Ich habe auch eine "Genehmigung" des 11kVA-Anschlusses bekommen, obwohl die Anlage nur anzeigepflichtig ist.

    Darin waren folgende Forderungen gestellt:

    Der Zählplatz muss für eine Kommunikationsanbindung gemäß der aktuellen TAB ausgerüstet sein z. B. mit

    -APZ-Feld

    -RJ 45 Schnittstellen

    -Spannungsversorung im APZ-Feld und Raum für Zusatzanwendungen

    -Mindestens Leerrohr zwischen APZ-Feld und HÜB

    Und aus diesen Forderungen ergibt sich für mich ein Mehraufwand laut Info meines Installateurs von 400 Euro.


    Ist jetzt mein Installateur nicht über die aktuellen Regeln informiert oder fordert der Netzbetreiber etwas, das er so nicht fordern kann/darf?

    Er sagte mir, die Netzbetreiber könnten das (in Zukunft) fordern.

    Hallo,

    mein Netzbetreiber fordert für die Installation meiner Wallbox die Nachrüstung eines APZ-Feldes in den bestehenden Schaltschrank. Dieses Feld sei erforderlich, um in Zukunft die Abschaltbarkeit der Wallbox zur Netzstabilität zu ermöglichen.

    Dass dies gefordert werden kann, war meinem Installateur im Vorfeld nicht bekannt. Somit fehlte dieser Posten in seinem Angebot, was nun Zusatzkosten für die Installation ih Höhe von 400 Euro bedeutet.

    Nun meine Frage: Hat Jemand ein solches Feld ebenfalls in seinen bestehenden Schaltschrank einbauen müssen und gibt es dazu eine rechtliche und technische Grundlage?


    Danke schonmal im Voraus für eure Antworten