Beiträge von RiedIT

    Heyho, bei mit hats nach Tipps im Nachbar-Thread geklappt:


    Problem war, alles in der App aktiv, bis auf Online Sprachbedienung.


    Lösung nach Tipp hier:

    1. In der App das Fahrzeug löschen

    2. Reset des Infotainmentsystems mit 10s Drücken des Ein-/Ausschalters

    3. Warten bis System hoch fährt (hatte zwischenzeitlich etwas gegessen und das Auto abgeschlossen)

    4. Hauptnutzer wieder anmelden in Fahrzeug und koppeln mit der App. (Zündung an dabei)

    5. Im Nutzermanagement des Infotainments unter Setuup die Standortdatenfreigabe aktiviert

    (hatte keine Busruhe hier aber manuelles Synchronisieren der Profils im Nutzermenue angestoßen)

    6. In der App konnte ich nun die Online Sprachbedienung aktivieren und das Auto findet jetzt wunderbar Museen oder Hotels in der angegebenen Stadt :)

    Update:

    Problem war, alles in der App aktiv, bis auf Online Sprachbedienung.


    Lösung nach Tipp hier:

    1. in der App das Fahrzeug löschen

    2. Reset des Infotainmentsystems mit 10s Drücken des Ein-/Ausschalters

    3. Warten bis System hoch fährt (hatte zwischenzeitlich etwas gegessen und das Auto abgeschlossen)

    4. Hauptnutzer wieder anmelden in Fahrzeug und koppeln mit der App. (Zündung an dabei)

    5. Im Nutzermanagement des Infotainments unter Setuup die Standortdatenfreigabe aktiviert

    (hatte keine Busruhe hier aber manuelles Synchronisieren des Profils im Nutzermenue angestoßen)

    6. In der App konnte ich nun die Online Sprachbedienung aktivieren und das Auto findet jetzt wunderbar Museen oder Hotels in der angegebenen Stadt :)


    Danke für die Tipps.

    jjp Zum Verständnis: du hattest ein Problem mit der Online Sonderzielsuche, hast das Vorgehen wie von dir beschrieben mit Reset des Infotainments durchgeführt und jetzt ist die Online Sonderzielsuche verfügbar UND zusätzlich in der App auch die Online Sprachbedienung aktiv und funktioniert im Auto?


    Edit: Mit Reset meinst du 10 Sekunten Ein/Ausschalter drücken oder Werkseinstellungen zurücksetzen des Infotainments?

    Hallo Leute,


    seit vier Wochen sagt man mir, dass das Außenspiegelgehäuse für den ID3 mit Area View (Kamera im Spiegel) mit der Teilenummer 10B857508J 9B9 bundesweit nicht lieferbar ist.

    Das kann ich fast nicht glauben, scheint aber so zu sein.

    Hat jemand vielleicht Tipps, denn es werden ja 100te ID3 pro Tag mit Spiegel rechts gebaut...


    Vorgang liegt beim VW Service zur Unfallinstandsetzung und Ticket beim Kundenservice ist auch aufgemacht, ob das was bringt weiß ich nicht.


    Bin dankbar für Hinweise wo man die Originalteile vielleicht noch beziehen kann.

    Der Verkaufsprospekt oder Aushang im Autohaus ist eigentlich nur eine Einladung zum Angebot im rechtlichen Sinne. (Invitatio ad Offerendum)


    Eine "Bestellung" beim Verkäufer / Vermittler ist rechtlich nur ein Angebot (hier vom Käufer an VW). Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn es eine Annahme (hier von VW an den Käufer bezogen auf eben dieses Angebot) gibt. Diese Annahme ist rechtlich die Auftragsbestätigung, hier gilt dann der genaue Preis und die Ausstattung, die es zu checken gilt, denn das ist die Vertragsgrundlage.


    Info: Eine Annahme des Angebots wird auch unterstellt, wenn durch "konkludentes Handeln", also das schlüssige Liefern des Autos oder Informationen über den Bau oder Versand der Ware (Auto) implizit das Angebot angenommen wurde.


    Beispiel: Das ist meist bei Handwerkern der Fall:

    a) Kunde fragt nach einem "Angebot" beim Elektriker zur Installation einer Solaranlage

    b) Elektriker antwortet mit etwas das aussieht wie ein Angebot aber im Text steht meist "Angebot freibleibend", d.h. er bindet sich nicht an Preis oder Zeit der Installation, auch Art und Umfang ist nur informativ (es ist also hier nur eine Einladung zum Angebot an den Kunden)

    c) Kunde "nimmt das Angebot an", rechtlich ist das erst das Angebot, meist mit Ausfüllen eines Auftragszettels oder Rückantwort mit Auftrag, dem rechtlichen Angebot

    d) Elektriker bestätigt den Termin und den Auftrag (Annahme des Angebots im rechtlichen Sinne) oder kommt einfach und installiert; damit ist das Angebot auch angenommen.


    Also, wenn nach einer angemessenen Zeit keine Auftragsbestätigung dem Besteller zugegangen ist, gibt es rechtlich keinen Vertrag und somit auch keinen Rücktritt davon. Sicherheitshalber würde ich den Vermittler und VW über die Rücknahme des Angebots (hier die "Bestellung") erklären und hier darauf achten, dass wir hier den Zugang auch belegen können. Das gute alte Fax mit qualifizierter Sendungsinformation könnte hier gute Dienste leisten; alternativ Einwurfeinschreiben.


    Disclaimer: Ich bin kein Anwalt oder so aber das sind allgemeine Informationen, basierend auf meiner Erfahrung und zwei Semester Zivilrecht. Wer Zweifel hat sollte sich beim ADAC sicherheitshalber nochmal beraten lassen.