Der Verkaufsprospekt oder Aushang im Autohaus ist eigentlich nur eine Einladung zum Angebot im rechtlichen Sinne. (Invitatio ad Offerendum)
Eine "Bestellung" beim Verkäufer / Vermittler ist rechtlich nur ein Angebot (hier vom Käufer an VW). Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn es eine Annahme (hier von VW an den Käufer bezogen auf eben dieses Angebot) gibt. Diese Annahme ist rechtlich die Auftragsbestätigung, hier gilt dann der genaue Preis und die Ausstattung, die es zu checken gilt, denn das ist die Vertragsgrundlage.
Info: Eine Annahme des Angebots wird auch unterstellt, wenn durch "konkludentes Handeln", also das schlüssige Liefern des Autos oder Informationen über den Bau oder Versand der Ware (Auto) implizit das Angebot angenommen wurde.
Beispiel: Das ist meist bei Handwerkern der Fall:
a) Kunde fragt nach einem "Angebot" beim Elektriker zur Installation einer Solaranlage
b) Elektriker antwortet mit etwas das aussieht wie ein Angebot aber im Text steht meist "Angebot freibleibend", d.h. er bindet sich nicht an Preis oder Zeit der Installation, auch Art und Umfang ist nur informativ (es ist also hier nur eine Einladung zum Angebot an den Kunden)
c) Kunde "nimmt das Angebot an", rechtlich ist das erst das Angebot, meist mit Ausfüllen eines Auftragszettels oder Rückantwort mit Auftrag, dem rechtlichen Angebot
d) Elektriker bestätigt den Termin und den Auftrag (Annahme des Angebots im rechtlichen Sinne) oder kommt einfach und installiert; damit ist das Angebot auch angenommen.
Also, wenn nach einer angemessenen Zeit keine Auftragsbestätigung dem Besteller zugegangen ist, gibt es rechtlich keinen Vertrag und somit auch keinen Rücktritt davon. Sicherheitshalber würde ich den Vermittler und VW über die Rücknahme des Angebots (hier die "Bestellung") erklären und hier darauf achten, dass wir hier den Zugang auch belegen können. Das gute alte Fax mit qualifizierter Sendungsinformation könnte hier gute Dienste leisten; alternativ Einwurfeinschreiben.
Disclaimer: Ich bin kein Anwalt oder so aber das sind allgemeine Informationen, basierend auf meiner Erfahrung und zwei Semester Zivilrecht. Wer Zweifel hat sollte sich beim ADAC sicherheitshalber nochmal beraten lassen.