Hier der Text, den ich von geld-fuer-eauto.de erhalten habe:
Neuigkeiten zur Versteuerung der THG-Prämie
Moin,
wir haben Neuigkeiten zur Versteuerung deiner THG-Prämie!
Du hast dich aus steuerlichen Gründen für eine Reduktion deiner THG-Prämie auf 255€ entschieden und diese bereits von uns erhalten? Dann könnte diese Nachricht für dich interessant sein.
Die erste staatliche Stelle hat sich öffentlich zum Thema steuerliche Behandlung der THG-Prämie geäußert und es ist anders als viele dachten!
In Bezug auf die Besteuerung von Prämien aus dem Verkauf der THG-Quote entnehmen wir der neuen Veröffentlichung des Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, die der bundeseinheitlich abgestimmten Verwaltungsauffassung entspricht, folgendes:
Bei dem Erhalt von THG-Prämien für eFahrzeuge aus dem Privatvermögen handelt es sich um nicht steuerbare Leistungen. Diese Prämien unterliegen daher nicht der Einkommensteuer.
Sofern das eFahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, stellen die THG-Prämien bei der ertragsteuerlichen Beurteilung Betriebseinnahmen dar.
Das klingt doch echt gut.
Bleibe bei meinen „garantiert“ steuerfreien 255 € und der Rest fließt als Spende.