Wenn man nach mehr als drei Wochen noch keine Auftragsbestätigung hat, und eventuell eh schon gefrustet ist und keinen Bock mehr auf den Händler hat, eventuell lieber wo anders bestellt hätte, oder gar gleich jetzt lieber ein anderes Auto bestellen möchte, könnte man den Verkäufer sanft aber bestimmt auf die AGB hinweisen. Manche wachen dann auf.
ZitatAlles anzeigenNeuwagen-Verkaufsbedingungen (Stand Dezember 2016)
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des
Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen gebunden.
Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt
oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den
Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.