Ganz sicher nicht! Es geht auch nicht um meine nicht vorhandene Geduld. Es geht vielmehr darum, keine 100% Prozent Leasingrate zu zahlen für weniger als 100% Leistung - und darum, mir ggf. die Tür offen zu halten für eine Wandlung bzw. die Forderung nach "Lieferung einer mangelfreien Sache" (§ 439 BGB - Satz 2), sofern möglich.
Bin auch kein Jurist. Ich würde aber trotzdem den Händler als aussichtsreichsten Ansprechpartner sehen. Will dir aber nicht so viel Hoffnung machen, dass das ohne Anwalt klappt.
Habe meinen ID.7, auch als Gebrauchtwagen gekauft, aber finanziert, wegen anderer Probleme erfolgreich rückabgewickelt bekommen. Bei mir hat sich der Händler aber auch ziemlich ungeschickt angestellt. Gleiches Szenario wie bei dir - der Händler war ein paar hundert km weit weg.
Nachdem das lokale Autohaus es über 10 Monate in diversen Versuchen nicht geschafft hat, die Probleme zu beseitigen (und hier hatte ich auch den Eindruck, dass VW die Reparatur einfach nicht freigeben wollte), habe ich den Händler angeschrieben und um Mangelbeseitigung gebeten, incl. Beschreibung der bisherigen Reparaturversuche.
Dazu habe ich zwei Optionen angeboten a) das Auto auf Kosten des Händlers abzuholen und reparieren zu lassen b) einen Händler in meiner Nähe mit der Reparatur im Rahmen der Gewährleistung zu beauftragen.
Als Antwort kam ein echt unverschämtes Schreiben vom Händler, dass sie keine Regelmäßigkeit in den Fehler erkennen können (das Auto hat nachgewiesenermaßen kurze Zeit nach der Reparatur immer wieder die gleiche Fehlermeldung angezeigt und die auch ans Autohaus übermittelt) usw.
Mein letztes Schreiben hat dann nochmal die Reparaturaufträge und eine erneute Fristsetzung beinhaltet und dann ging es an den Anwalt. Bis die Rechtschutzversicherung das freigegeben hat, sind auch nochmal ein paar Wochen ins Land gezogen, aber der Händler hat sich nicht gemeldet.
Auch auf zwei Aufforderungen zur Mangelbeseitigung seitens des Anwalts hat niemand reagiert, auf den dann erklärten Rücktritt vom Kaufvertrag auch nicht. Erst als der Anwalt geschrieben hat "ach übrigens, wir reichen dann nächste Woche Klage ein", ist dann Bewegung in die Sache gekommen.
In Summe hat es knapp 5 Monate gedauert, wir haben uns abschließend aber ohne Klage geeinigt. Wahrscheinlich war das Nichtreagieren auch nicht die beste Idee seitens des Händlers. Prinzipiell kann man wohl auch noch Schaden und Zinsen verlangen, aber da bei einer Rückabwicklung die Nutzungsentschädigung linear auf die Gesamtfahrleistung gerechnet wird, bin ich aus der Sache ohnehin gut rausgekommen. Ich wollte das auch nicht übertreiben, die Rechnung des Anwalts kam ja auch noch dazu.
Achso: Das Poltern hatte ich im ersten Winter auch bemängelt, im zweiten war er dann aber schon weg.