Beiträge von HaraldB

    habs installiert und ein video vorher nacher gemacht und auch über den updateprozess. ich finde die app sehr gelungen und der funktionsumfang ist ordentlich gestiegen.

    Eventuell muss man ihr eine Chance geben …

    Wobei darauf zu hoffen ist, dass diese Funktion ins Navi integriert wird.

    Mich nicht falsch verstehen. Es handelt sich um eine neuere Generation von Fahrzeugen, quasi Computer mit Rädern. Da Computer wie bekannt dauernd Updates bekommen werden E-Autos das selbe verhalten zeigen. Also nicht enttäuscht sein wenn etwas auf anhieb nicht funktioniert.


    Ich mag meine ID3. sonst hätte ich es nicht gekauft (habe davor viele andere E-Autos probe gefahren).

    Ich verstehe das nicht … es wird immer so getan als hätte jetzt mit den eAutos „der Computer“ ganz neu in den Autos Einzug gehalten und deshalb gibt es so viele Probleme.

    Klar hat sich einiges weiterentwickelt aber „früher“ gab es auch schon 60 bis 80 Steuergeräte in diversen Fahrzeugen. Auch wurden einzelne ECUs und auch ganze Verbünde geflasht. Der Computer auf Rädern ist nichts neues.

    Das man Zeit benötigt um z.B. das Thema Ladesteuerung vollumfänglich in den Griff zu bekommen ist verständlich. Grundfunktionen sollten aber problemlos darstellbar sein.

    Wenn dem nicht so ist könnte / darf man enttäuscht sein … aber sonst …

    Heute früh gemeldet. Nach 2 Minuten die Meldung: Abstellen und min. 5 Minuten warten. Nach dem Einkaufen war sie da.

    Der Disclaimer und die Aufforderung zur Bestätigung kommt wie zuvor jedes Mal wieder hoch.

    Die App sieht aufgeräumter aus und ist performanter.

    Trotzdem finde ich sie nicht wirklich einladend …

    Wandlung, Reifenhändler …

    Wie lange will man denn warten und hoffen, dass jemand im Internet die Wunderheilung startet?


    Einfach einen anderen VW Händler angesteuert und sachlich vortragen.

    Manchmal sollte man sich an die vor-facebook und Forenzeit erinmern und die damals normalen Wege beschreiten.

    Heisst ja nicht, dass man in Foren keine nützliche Tipps und Tricks erhält aber reparieren kann es so niemand.

    Ehm, habt ihr alle bereits ein Schreiben von eurem Händler bzw. von VW bekommen, dass ihr einen Termin für das Softwareupdate machen sollt, oder seid ihr selber auf euren Händler zugegangen? Ich dachte nämlich, man muss bzgl. Terminvereinbarung abwarten, bis man ein Schreiben erhalten hat. Mich nervt ehrlich gesagt mehr, dass ich nicht weiß, wie ich vorgehen soll.

    Die Schreiben kommen wohl nach und nach.

    Ich habe auch noch keins bekommen.

    EIle tut ja keine Not.

    3.0 kommt eh erst ab KW35 und bis dahin ist ja noch Zeit.


    Lass die Händler erst einmal die Firewall-Einstellungen anpassen. Dann wird auch der Durchsatz höher.

    ... richtig, je mehr Beschwerden desto besser. Bisher hat jeder DSGVO Verantwortliche mir bestätigt, dass eine Bestätigung EINMAL ausreicht. So machen das auch viele andere Hersteller. Nur, die Frage ist, macht das VW mal wieder zu genau, weil keiner der Bürokraten die E... mehr hat auch nur ein bißchen Verantwortung zu übernehmen. Also alle beschweren, denen das nicht gefällt.

    Wobei beim Handbuch traut man sich so einfach gegen die Wettbewerbsregel zu verstoßen. Es heißt, dass das Handbuch zur Verfügung gestellt werden muß. Das kann auch ein pdf sein, aber eben nicht nur online, wenn die ganze Infrastruktur funktioniert, dann ist es nicht "verfügbar". Da wartet man bis einer klagt. Post Mahlzeit, Kundenorientierung sieht jedenfalls ganz anders aus.

    Weil keiner die E… hat.

    Wenn in einem Konzern die Rechtsabteilung eine Vorgabe macht, dann würdest auch du keine Sprüche machen und genau das tun was sie vorgeben. Die Verantwortung tragen gegen die Vorgabe zu arbeiten wird keiner leichtfertig übernehmen.

    Ob diese Rechtsauffassung dann mit deiner oder auch anderer in Einklang steht ist nicht relevant. Diese Entscheidungen basieren natürlich immer auf der Interpretation durch den jeweiligen Anwalt. Gibt das Gesetz Spielraum könnte die Entscheidung eines anderen Anwalts im Zweifelsfall auch anders lauten.

    So ist das nun mal.


    Die Aussage hinsichtlich der Bedienungsanleitung ist auch nicht ganz korrekt.

    Hier lässt das Gesetz recht grossen Interpretationsspielraum.

    Das in der Tiefe zu erläutern führt jedoch zu weit.

    Mit einem Satz kann man das allerdings nicht vom Tisch wischen.

    Auf die Klage würde sich die Rechtsabteilung freuen.