Das mit der Stützlast und wie viele Fahrräder erlaubt sind sollte damit jetzt wirklich geklärt sein.
Bleibt aber immer noch die Frage ob ich jetzt z. B. meinen „alten“ Fahrrad Träger nutzen darf oder nicht. Muss ich mich wirklich nach der Vorgabe von VW richten und einen Träger von VW kaufen? Darf ich meinen mit gültiger ABE nutzen? Darf ich z. B. einen von Uebler kaufen und nutzen? Erlischt dann die Betriebserlaubnis meines ID.3?