Räderwechsel überfordert Vertragswerkstatt

  • Habe keine vorhandene Diskussion gefunden.

    Wir haben diese Woche auf die Sommerräder wechseln lassen. Das muss bei diesem Firmenleasing eine Vertragswerkstatt machen lassen, wo der Wagen hin und zurückgefahren wird.

    Als der Wagen zurückkam war links das Vorderrad (235 50R19) mit dem Hinterrad (255 45R19) vertauscht :cursing: . Erst mal die Frage, wie deppert kann man sein?

    Zweitens haben wir nicht gesehen, dass die Sommerreifen eine Laufrichtung haben (im Gegensatz zu den Winterrädern), aber das Profil ist vorn und hinten schon nicht ganz gleich. Aber da kann jetzt hoffentlich nichts mehr vertauscht sein.

    Drittens aber die Frage, kann man bei der Fahrt mit 255er vorn etwas kaputt gemacht haben? Starkes Einschlagen und irgendwo schleifen? Waren immerhin so 15 km mit dieser Vertauschung.

    Meine Frau hat der Werkstatt jedenfalls die Wadln g'scheit vire g'richtet.


    Und viertens werden bestimmt wieder Leute fragen, warum wir im Mai noch Winterräder drauf hatten. Nun, weil wir im April noch Ski fahren waren, und das danach der erste Termin war.

  • Hallo,
    schau mal hier: hier klicken (Anzeige). Dort findet man vieles zum VW ID.

  • Ich bekam beim Wechsel auf Winterräder im November die 255er nach vorne, ist mir auch erst nach ein paar Tagen aufgefallen. Passiert ist bei mir nichts.


    Deshalb beim jüngsten Wechsel auf Sommerräder extra darauf hingewiesen und vor Abfahrt noch mit dem Werkstattmeister kontrolliert.

    Dieser hat erwähnt, dass man da auch aufpassen sollte und das wegen enger Toleranzen nicht ganz unproblematisch ist
    (ganz unabhängig davon , dass damit eigentlich die Betriebserlaubnis erlischt).

  • Ich bin auch gerade überfordert - Was genau willst Du jetzt von uns?


    Fehler gibt es seit es Menschen gibt.

    Wenn Reifen mit VR VL HR HL beschriftet sind, muss der Mitarbeiter eigentlich nur des Lesens mächtig sein.

    Waren die Reifen eingelagert oder hast Du diese mitgebracht und waren sie markiert?


    Eine Laufrichtung ist auf der Reifenflanke angegeben - zu finden mit dem Wort Rotation und ein "Pfeil".


    Wenn der Reifen nicht passt hörst Du es - Schleifgeräusche oder Klopfen wenn die Karosse aufliegt. Bei 15 km sollte - wenn keine Geräuschbildung vorhanden war - nichts passiert sein.


    Meine Frau hat gestern von Winter auf Sommer gewechselt - ich frage Dich nicht nach dem Grund :)

  • Naja, es ist offenbar im Jahr 5 nach ID.3 1st immer noch nicht in den Köpfen mancher Werkstätten angekommen, dass die IDs Mischbereifung haben. Mir wurde vor eineinhalb Jahren nach einer Reifenpanne hinten von der VW-Werkstatt ein Vorderreifen bestellt und montiert.


    Von daher ist das Teilen so einer Erfahrung durchaus hilfreich. Wir müssen also auch weiterhin genau kontrollieren, was die Werkstätten mit den Rädern und Reifen machen. Und ich kann mir gut vorstellen, dass auch so manchen, die einen ID haben, gar nicht bewusst ist, dass sie zwei unterschiedliche Reifengrößen am Auto haben.

  • Und nu was hat das ganze nun mit dem ID7 zu tun? Du hast ne Sch... Werkstatt nimm das nächste mal ne andere ... Reifen wurden schon immer falsch montiert drum gehe ich seit Jahren um das Auto nach einem Reifenwechsel.

    Du magst Dialekt schreiben lustig finden "Meine Frau hat der Werkstatt jedenfalls die Wadln g'scheit vire g'richtet." Mir erschließt sich nicht was du da sagen willst.

  • Naja, es ist offenbar im Jahr 5 nach ID.3 1st immer noch nicht in den Köpfen mancher Werkstätten angekommen, dass die IDs Mischbereifung haben.

    ...

    Und ich kann mir gut vorstellen, dass auch so manchen, die einen ID haben, gar nicht bewusst ist, dass sie zwei unterschiedliche Reifengrößen am Auto haben.

    Hä?

    Mein ID hat keine Mischbereifung.

    September 2021 bis März 2022 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

  • Hä?

    Mein ID hat keine Mischbereifung.

    Ja, deiner nicht und ich habe beim TE nicht gesehen, dass neben dem ID.3 auch ein ID.7 dabei ist, um den es wohl geht.


    Also ist es wohl so, wie ich es eigentlich im Kopf hatte, dass nur ab ID.4 und größer (ohne Pure) Mischbereifung vorhanden ist.

  • Drum habe ich es auch in die ID.7 Diskussionen gehängt, beim ID.3 habe ich das Problem auch nicht.

    Der Tipp, nach dem Reifenwechsel um das Auto zu gehen, ist offensichtlich wichtig. Denn mit erloschener Betriebserlaubnis herumzufahren, kann irgendwie nicht gut sein, habe ich mir sagen lassen.

    Dann versteht diesen Thread bitte einfach als Reminder an alle Fahrer von Autos mit Mischbereifung, auch Vertragswerkstätten hier nicht allzuviel Kompetenz zuzutrauen.

    Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Mal ohne Dialekt.

  • Also ist es wohl so, wie ich es eigentlich im Kopf hatte, dass nur ab ID.4 und größer (ohne Pure) Mischbereifung vorhanden ist.

    So ist es. Und mein Händler hatte mir 4x 235er Schlappen als Winterreifen vorbei gebracht, obwohl ich ihm vorher auf die Mischbereifung hingewisen hatte. Dann hatte er wohl wieder beim Pure geschaut. Sein Problem. Also immer kontrollieren was die machen/liefern wenn man Mischbereifung hat.


    Und der 255er dürfte wohl nicht aus Jux und Dollerei vorgeschrieben sein. Ganz Hardcore gesehen: Erlöschen der ABE = erlöschen der Versicherung = fahren ohne Versicherung = Straftat. Aber vermutlich auch das Risiko, das die Reifen im falschen Moment den Geist aufgeben.

  • Meinen id7 habe ich direkt vom ausliefernden VW Händler mit Zubehör-Winterräder bekommen. Dabei waren links die 235er und rechts die 255er. Ein Reifen war auch noch falsch herum auf der Felge montiert.


    Als ich letztens zum Wechseln auf die Sommerräder bei einem anderen VW Händler war, hat er diese ebenfalls falsch montiert.

    Wie es scheint, ist es bis heute nicht bei VW angekommen, dass es Modelle mit Mischbereifung gibt.


    Mit den Winterrädern bin ich übrigens mehrere hundert km gefahren, bevor ich es gemerkt habe. Ist nichts passiert. Wäre sonst auch beim Wechsel aufgefallen.

  • Ja VW Werkstätten sind ja eher Frontkratzer gewöhnt und damit sind Mischbereifungen eher selten …

  • Ja VW Werkstätten sind ja eher Frontkratzer gewöhnt und damit sind Mischbereifungen eher selten …


    Mischbereifung rechts/links ist aber schon etwas ungewöhnlich 🤣🤣🤣


    LS

    Per aspera ad astra

  • Mischbereifung rechts/links ist aber schon etwas ungewöhnlich 🤣🤣🤣


    LS

    ist doch einfach erklärt. Die sind in alter Denke und da sind alle Räder gleich groß. Laufrichtung gibt es auch nicht. Also wird einer genommen und dran gemacht, das Resultat ist dann rein zufäliig.

    Jetzt stell dir nur mal vor du fährst so und hast einen Überbürokraten bei der Kontrolle.

    Oder noch schlimmer dir platzt deswegen hinter der Reifen. Ich vermute da sind noch so viele Reserven drauf das wahrscheinlich nichts passiert, aber egal.

    Und wahrscheinlich hängt dann noch in der Werkstatt der zettel an der Wand mit der Bitte, doch eine 5 Sterne Bewertung zu hinterlassen ;(

  • Erlöschen der ABE = erlöschen der Versicherung = fahren ohne Versicherung = Straftat

    Die Haftpflichtversicherung bleibt im -beispiel „falsche Räder“ für Ansprüche Dritter bestehen -> Pflichtversicherung in Deutschland.

    Die Schlußfolgerung „Straftat“ tritt nicht ein.

    Regreß durch den Versicherer wird im Schadensfall geprüft.

  • Die Haftpflichtversicherung bleibt im -beispiel „falsche Räder“ für Ansprüche Dritter bestehen -> Pflichtversicherung in Deutschland.

    Die Schlußfolgerung „Straftat“ tritt nicht ein.

    Regreß durch den Versicherer wird im Schadensfall geprüft.

    Werden die falschen Räder verwendet, erlöschen sowohl Betriebserlaubnis als auch Versicherungsschutz.


    Das sieht die Allianz anders.

    Wie beim Fahren ohne Führer­schein gilt: Fahren ohne Kfz-Versicherung ist gemäß Para­graf § 6 Pflicht­versicherungs­gesetz (PflVG) eine Straf­tat: Er gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Rechtliche Konsequenzen sind eine Freiheits­- oder Geldstrafe.

    Unfall ohne Versicherung: Zahlt Fahrer oder Fahrzeughalter?

    Bei einem Unfall ohne Versicherung haftet in der Regel die Fahrerin oder der Fahrer, die oder der den Schaden verschuldet hat (= Verschuldenshaftung). Der oder die Unfallverursacher zahlt der geschädigten Person nicht nur Schäden am eigenen Auto, sondern auch Sach-, Personen- oder Ver­mögens­schäden, die Dritten entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel Reparatur­kosten, die sonst über Haft­pflicht, Teilkasko oder Vollkasko abgedeckt wären, sowie Schmerzens­geld für verletzte Personen.

    Nutzt ein Familien­mitglied das nicht versicherte Kfz, ist im Schadenfall oft auch die Fahrzeug­halterin bzw. der Fahrzeug­halter haftbar (= Gefähr­dungs­haftung). Ist zum Beispiel Ihr Auto durch die Haupt­untersuchung gefallen, ist Ihr Auto nicht versichert, aber angemeldet. Sie dürfen damit nur noch nach Hause oder in die nächste Werkstatt fahren. Lassen Sie dennoch ein Familienmitglied mit dem Pkw zum Einkaufen fahren, haften auch Sie als Fahrzeughalter. Denn Sie haben jemanden wissentlich ohne Versicherungsschutz Auto fahren lassen.

    Verursacht ein Autofahrer ohne Versicherung einen Unfall und kann den Schaden nicht bezahlen, bleiben Unfall­opfer auf den Kosten sitzen. Sie können sich in diesem Fall an die Verkehrs­opfer­hilfe des Gesamt­verbands der Deutschen Ver­sicherungs­wirtschaft (GDV) wenden. Die Einrichtung übernimmt die Schadens­regulierung und begleicht Schadens­ersatz­ansprüche der Unfallopfer. Die Verkehrs­opfer­hilfe ist in ganz Europa aktiv. Zusätzlich gibt es Ent­schä­di­gungs­stellen in jedem EU-Land sowie in Norwegen, Island und Liechten­stein.

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit anderen VW ID. Fahrern
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zum Fahren & Laden

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!