Blockierte DC-Ladesäulen

  • Besten Dank. Ich hätte noch eine kleine Anmerkung zu deinem „Zettel“: Es gibt auch E-Autos (BEV), die kein E-Kennzeichen haben, und das sind nicht nur Schweizer. ;)

  • Hallo,
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  • Besten Dank. Ich hätte noch eine kleine Anmerkung zu deinem „Zettel“: Es gibt auch E-Autos (BEV), die kein E-Kennzeichen haben, und das sind nicht nur Schweizer. ;)

    Das ist leider etwas komplizierter. Und manchmal dürfen die dann auch offiziell gar nicht dort stehen. Der ADAC hat das mal aufgedröselt:


    Schilder-Chaos an E-Ladesäulen | ADAC
    Rund 51.000 öffentliche Ladepunkte gibt es aktuell bundesweit. Eine ADAC Befragung hat ergeben, dass die Beschilderung dazu ein bunter Fleckenteppich ist.
    www.adac.de

    2021–2025: ID.4 1st Max (2.1, 2.3 OTA, 2.4 OTW, 3.0 OTA/OTW, 3.2 OTW, 3.5.x OTA)

  • Ich habe mir ein paar Zettel ausgedruckt, die ich dann zumindest hinterlasse.

    E-Auto Ladestation.pdf

    Bei manchen hilft es.

    Nett Idee.

    Ich würde die Elektromobilität nicht mehr als neu bezeichnen.
    Klar, verglichen mit Verbrennern schon, aber "neu" finde ich das nun auch nicht mehr.


    Zitat
    Stellen Sie sich vor, Sie müssten tanken und die Zufahrt zur Tankstelle wäre von LKW-Fahrern blockiert, die ihre Pause machen - das würden Sie sicher auch nicht gut finden, oder?


    Da sehe ich allerdings einen Unterschied: Es wird nicht vorkommen, weil sich der Tankstellenbetreiber schon darum kümmern wird, dass sein Geschäft (Trankstelle) erreichbar bleibt. Bei öffentlichen Ladesäulen (nicht auf einem Privatgrundstück) ist da bestenfalls das Ordnungsamt zuständig. Und bis die kommen, hat sich das Problem schon erledigt.


    Ich habe da auch bei uns in der Gegend keine Hoffnungen. Habe mal welche von unserer Zetteltruppe gefragt warum man keine Knöllchen schreibt, wenn ein Fahrzeug da steht und zwar das Kabel ansteckt, aber nicht lädt (hatte extra die Gelegenheit genutzt das direkt an einer Säule zu zeigen, an der man tatenlos vorbei gelaufen war). Antwort: Man kann das nicht unterscheiden. Vielleicht hatte der ja geladen und der Ladevorgang ist dann abgebrochen. Da könne man ja nicht erwarten das der Besitzer direkt zu seinem Auto rennt, wenn er jetzt gerade beim Frisör, beim Arzt oder im Cafe sitzt. Man würde nur gucken, ob das Auto mit dem Kabel an der Säule angeschlossen ist.


    Manche Fahrer gehen sogar so weit und schließen das Fahrzeug an, schalten den Ladevorgang frei, haben dann aber im Fahrzeug eine Ladeplanung, die verhinder das wirklich geladen wird. So machens die Mitarbeiter einer IT-Firma hier. Denn die Ladesäule ist direkt neben dem Büro und morgens um die Zeit sind die beiden Plätze oft noch frei.


    Bei einer Tankstelle, wo ich immer getankt habe, sind auch zwei Schnelllader. An einem steht ab nachmittags oft das Fahrzeug des Kassenpersonals. Darauf habe ich mal die Betreiberin angesprochen: "Solange der zweite Platz benutzbar bleibt ist ir das egal. Die Elektrofahrer kaufen eh meistens nichts im Shop. Ich hab von den Säulen nichts."


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  • Meine Intention mit „Neu“ war zu de-eskalieren, nach dem Motto, kann ja mal passieren, das man was nicht kennt 😉


    Und das mit den LKWs ist mir nachts an einer Autobahntankstelle selbst passiert. Das hat die Mitarbeiter der Nachtschicht auch nicht interessiert. Mein Hupkonzert hat dann nach einer halben Ewigkeit einen LKW bewogen, doch weiter zu fahren (oder seine Pause war rum) 🤬


    Und ja, die E-Autofahrer, die Ladeplätze blockieren sind für mich die schlimmsten!


    Blockierer abschleppen zu lassen ist übrigens grundsätzlich verhältnismäßig - zumindest Verbrenner!

    Verbrenner auf E-Parkplatz: Abschleppen zulässig?
    Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Wer seinen Verbrenner auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge abstellt, riskiert abgeschleppt zu werden.
    www.adac.de

  • Edit: Ich habe meinen Beitrag gelöscht - hier fühlte sich ein User motiviert den Aufruf zu einer Straftat zu interpretieren.

    Das war nicht meine Absicht.

  • Prinzipiell geht nur genau das auf Privatgrundstück. Bußgeld/Verwarngeld aber nicht.

    Du kannst bzw. darfst kein Abschleppunternehmen damit beauftragen ein Auto auf einem Privatgrundstück, das nicht dir gehört, abzuschleppen.

    Und Bußgeld geht natürlich auch nicht, klar.

    Der Supermarktbetreiber darf das natürlich. Er dürfte auch Geld eintreiben, wenn seine Regeln mißachtet werden.

  • Es geht auch anders und das wäre hier auch angebracht.


    Strafzettel auf dem Supermarktparkplatz: Was er kostet, wann Widerspruch sinnvoll ist
    Was passiert, wenn Sie auf dem Supermarkt-Parkplatz länger stehen als erlaubt?
    www.adac.de

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    Seit 05.06.2026 Cupra Born Edition Dynamik 60 kWh, Aurora Blue Metallic

  • Wenn der Supermarkt nicht sowieso so ein System hat wird es viel zu teuer sein


    Ein Sensor in der Ladesäule, der irgendwelche Dinge (Blinken, Geräusche oder was auch immer) auslöst, wenn nach Zeitraum X kein Ladevorgang gestartet wird, wäre deutlich günstiger und hätte vermutlich eine abschreckende wirkung, denn es wäre dem Falschparker sicher sehr peinlich wenn er wieder ins Auto einsteigt.

    2 Mal editiert, zuletzt von foo () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von foo mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Was ist nur mit einigen Leuten los ?

    Falschparker an Ladesäulen, Selbstjustiz durch zuparken, anschwärzen usw.

    Ein trauriges Bild einer Gesellschaft.

    Wenn man teils solche Energie in was brauchbares lenken würde und sich mit wichtigen Themen im öffentlichen Raum beschäftigt, wo kämen wir da bloß hin ….

  • Plan B: "Es ist jemand gegen das Auto gefahren - kann der Fahrer bitte mal rauskommen - Polizei ist schon informiert"

    Plan C: "Das Fahrzeug wird gerade abgeschleppt - wenn der Fahrer schnell kommt wird's billiger."

    Plan PS: "Das Fahrzeug mit dem Kennzeichen brennt - die Feuerwehr ist schon unterwegs"

    Da hätte ich Sorge, dass die Person dann später, während ich einkaufe, versehentlich und unbemerkt mit seinem Schlüssel zu nah an meinem Auto vorbeiläuft.


    Die Polizei anzurufen, mit der Behauptung einer körperlichen Bedrohung sollte man sich gut überlegen.
    Wenn derjenige mehr Zeugen aufbringen kann, die aussagen das das nicht stimmt, dann könnte das eine falsche Verdächtigung sein.


    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
    (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes, § 4a des Anti-Doping-Gesetzes, § 35 des Konsumcannabisgesetzes oder § 26 des Medizinal-Cannabisgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.


    Wärs mir nicht wert.

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  • Edit: Ich habe meinen Beitrag gelöscht - hier fühlte sich ein User motiviert den Aufruf zu einer Straftat zu interpretieren.

    Das war nicht meine Absicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Volli-ID.3 ()

  • Naja, du hast geschrieben ...

    Wenn der Kandidat dann herumpoltert einfach in seinem Beisein die Polizei anrufen und durchgeben dass man gerade von einem Falschparker körperlich bedroht wird...


    Wenn Du die Wahrheit sagst - Falschparker vor Ladesäule juckt das leider niemanden getreu dem Motto: Mach nicht Dein Problem zu meinem Problem.

    ... und das an sich ist eben schon grenzwertig aus meiner Sicht.

    Du schreibst ja selbst, dass du glaubst das man mit der Wahrheit nicht weiterkommt. Also schlägst du vor zu lügen. Das könnte nach meiner Deutung schon unter den genannten § fallen, weil du auf Basis dieser Lüge eine behördliche Aktion in Gang setzt.


    Vielleicht haben wir auch von "herumpoltern" unterschiedliche Verständnisse.
    Für mich ist das ein "rumschreien", vielleicht noch mit einfachen verbalen Beleidigungen (bei denen mir viel einfallen würde, sicher aber nicht die Anfrage der chronisch überlasteten Polizei).


    War ja auch nur ein Hinweis.
    Ob einem der Stress für die paar Cent wert ist, soll jeder selbst entscheiden.


    Aus meiner Sicht wäre die richtige Reaktion, wenn sich ein Supermarkt nicht für seine Ladesäulen interessiert

    a) den Betreiber (LIDL. Kaufland, Aldi ...) kontaktieren und

    b) woanders einkaufen.

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