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Neue Regelung für Pneus in Italien ab 15. April 2025

  • Pupsi
  • 8. April 2025 um 11:48
  • Pupsi
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    • 8. April 2025 um 11:48
    • #1

    Italien führt Pneu-Regel ein – Verstösse auch für Touristen teuer

    Ab dem 15. April 2025 gelten in Italien neue Vorschriften zu Autopneus, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen sollen – allerdings mit erheblichen Kosten.

    Italien: Wechsel von Winter- auf Sommerpneus ab April Pflicht
    Ab dem 15. April 2025 gelten in Italien neue Vorschriften zu Autopneus, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen sollen – allerdings mit erheblichen…
    www.20min.ch
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    Hallo,
    schau mal hier: hier klicken (Anzeige). Dort findet man vieles zu Neue Regelung für Pneus in Italien ab 15. April 2025.

  • tmid
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    • 8. April 2025 um 12:02
    • #2

    Dürfte kaum jemand betreffen:

    Zitat

    Ausnahmen gelten für Autofahrer, die ganzjährig zugelassene M+S-Pneus oder solche mit einem Geschwindigkeitsindex verwenden, der den Angaben in der Zulassungsbescheinigung entspricht.

    D.h. die Geschwindigkeitsklasse muss zur Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs passen. Das sollte für 'normale' Fahrzeuge kein Problem sein.

  • Pupsi
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    • 8. April 2025 um 12:12
    • #3
    Zitat von tmid

    Dürfte kaum jemand betreffen:

    D.h. die Geschwindigkeitsklasse muss zur Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs passen. Das sollte für 'normale' Fahrzeuge kein Problem sein.

    Wir Schweizer dürfen die Winterreifen auch im Sommer fahren.

  • Hochvoltbatterie
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    • 8. April 2025 um 12:22
    • #4
    Zitat von tmid

    Dürfte kaum jemand betreffen:

    D.h. die Geschwindigkeitsklasse muss zur Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs passen. Das sollte für 'normale' Fahrzeuge kein Problem sein.

    Nicht sas ich direkt betroffen wäre, aber ein ID.3 GTX Performance könnte betroffen sein. Und der würde für mich durchaus in die Kategorie "normales Fahrzeug" fallen. Oder sind Autos mit 200 Km/h VMax heutzutage schon was Besonderes (in der E-Welt ja, aber generell)?

    Man bedenke nur: VW liefert den ID.3 GTXP mit Winterreifen aus, die seine VMax nicht erfüllen.
    Aber WInterreifen sind ja scheinbar nicht betroffen, die müssen die Vorgaben für GjR nicht erfüllen. Oder hab ich was überlesen?

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  • Frank Drebin
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    • 8. April 2025 um 13:10
    • #5

    1. Die Regel ist doch nicht neu!?

    2. Man muss es eher anders herum formulieren: Im Winter dürfen die Reifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben. Im Sommer muss der vorgegebene Geschwindigkeitsindex erfüllt oder übertroffen werden. Und das wird in der Meldung als "Wechselpflicht" umschrieben!?

    Die Meldung ist seltsam, gelinde formuliert.

    Korrigiert mich gerne wenn ich falsch liege.

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    • 8. April 2025 um 13:30
    • #6
    Zitat von Frohsein

    1. Die Regel ist doch nicht neu!?

    Ich gebe zu: Mir wars bisher tatsächlich nicht bekannt.
    Der Artikel ist von heute. Also Jahrzehnte alt kann die Regelung auch nicht sein.

    Zitat von Frohsein

    2. Man muss es eher anders herum formulieren: Im Winter dürfen die Reifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben. Im Sommer muss der vorgegebene Geschwindigkeitsindex erfüllt oder übertroffen werden.

    Kann ich aus dem Artikel nicht entnehmen.

    Ich lese da

    • Sommerreifenpflicht ab 15.5.
      • unabhängig vom Geschwindigkeitsindex
    • Winterreifenpflicht ab 15.11.
      • unabhängig vom Geschwindigkeitsindex
    • Jeweils einen Monat vor dem Datum ist "Wechselzeit" (also beides erlaubt)
    • Ganzjahresreifen müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex erfüllen, den das Auto laut Papieren fahren könnte (unabhängig davon, ob man überhaupt so schnell fährt)

    Aber ich gebe zu: Die Formulierung "M+S-Pneus" ist komisch.
    Immerhin ist M+S für GjR in der EU keine freigegebene Kennzeichnung mehr.

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    Einmal editiert, zuletzt von Hochvoltbatterie (8. April 2025 um 13:32) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Hochvoltbatterie mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Frank Drebin
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    • 8. April 2025 um 13:51
    • #7

    Dann recherchiert doch mal weiter und verlässt euch nicht nur auf eine einzige Quelle. Allein schon in den Kommentaren zum Artikel wird es anders dargestellt.

    Dann gibt es z.B. noch diese Seite von Pirelli, hier insbesondere der Teil bei "Das Top-Gerücht: Gibt es wirklich ein Winterreifenverbot in Italien?".

    Italien: komplizierte Winterreifenpflicht | Pirelli
    Italien: Komplizierte Winterreifenpflicht: erfahren Sie die Neuigkeiten aus der Pirelli Welt. Auf pirelli.com bleiben Sie immer up to date.
    www.pirelli.com

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  • HesseID4
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    • 8. April 2025 um 14:09
    • #8
    Zitat von Frohsein

    Dann recherchiert doch mal weiter und verlässt euch nicht nur auf eine einzige Quelle. Allein schon in den Kommentaren zum Artikel wird es anders dargestellt.

    Dann gibt es z.B. noch diese Seite von Pirelli, hier insbesondere der Teil bei "Das Top-Gerücht: Gibt es wirklich ein Winterreifenverbot in Italien?".

    https://www.pirelli.com/tyres/de-de/pk…pflicht-italien

    Ist der von dir verlinkte Stand ggf. jetzt "veraltet"? So findet es sich auch vom ADAC (Stand Mai 2023).

    Diese Quelle hier ist neuer (März 2025):
    https://altarimini.it/obbligo-pneuma…tomobilisti.php

    Wenn ich mir die übersetzen lasse, dann geht es jetzt um höhere Bußgelder und dass Winterreifen im Sommer eben nicht mehr erlaubt sind (Korrektur, es steht ja ODER Geschwindigkeitsindex, also evtl. nur die Bußgelder neu?).

    Aber ob das jetzt stimmt? Habe nicht nach weiteren Quellen gesucht, da es mich zum Glück nicht betrifft ;)

  • Cruiser67
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    • 19. April 2025 um 11:03
    • #9

    In Deutschland muss wenn ein Winterreifen mit einer niedrigeren Vmax Kennung als die zulässige eingetragene Vmax verbaut ist immer noch durch einen Aufkleber im Sichtbereich des Fahrzeugführers auf die niedrigere Vmax hingewiesen werden.

    §36Stvzo

    Tempo Limiter reichen dafür nicht aus.

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    • 19. April 2025 um 14:43
    • #10
    Zitat von Cruiser67

    In Deutschland muss wenn ein Winterreifen mit einer niedrigeren Vmax Kennung als die zulässige eingetragene Vmax verbaut ist immer noch durch einen Aufkleber im Sichtbereich des Fahrzeugführers auf die niedrigere Vmax hingewiesen werden.

    §36Stvzo

    Tempo Limiter reichen dafür nicht aus.

    Und meine Werkstatt hat bei meinem ID.3, der nun mal nicht wesentlich schneller als 160 fahren kann, mir trotzdem ein Schild mit der Begrenzung für meine Winterreifen auf 190 ans Armaturenbrett geklebt. Sicher ist sicher! Fand ich ganz lustig.

    ID.3 Goal, Software 5.4, Auslieferung 22.5.2025. Ziemlich alles außer AHK.

    ID Charger Connect.

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    • 19. April 2025 um 21:30
    • #11
    Zitat von Cruiser67

    In Deutschland muss wenn ein Winterreifen mit einer niedrigeren Vmax Kennung als die zulässige eingetragene Vmax verbaut ist immer noch durch einen Aufkleber im Sichtbereich des Fahrzeugführers auf die niedrigere Vmax hingewiesen werden.

    §36Stvzo

    Tempo Limiter reichen dafür nicht aus.

    Dieser Aussage würde ich widersprechen.

    Zitat von §36 (1) StVZO

    (1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. [...]

    Absatz 4 definiert dann "Reifen für einterliche Wetterverhältnisse"

    und dann kommt die Hinweispflicht

    Zitat von §36 (5) StVZO

    Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn

    1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

    a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder

    b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

    im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und

    2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

    Alles anzeigen

    Wichtig ist bei 2., was da nicht steht. Da steht nicht "im Betrieb nicht überschritten werden kann", sondern nur "nicht überschritten wird".
    Ich verstehe daraus:

    • Man muss auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hinweisen und
    • Man darf nicht schneller fahren als mit den Reifen zulässig (was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte)

    Speziell 1b gibt doch eine Alternative zum Schild oder Aufkleber.

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  • Cruiser67
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    • 21. April 2025 um 08:05
    • #12
    Zitat von Hochvoltbatterie

    Dieser Aussage würde ich widersprechen.

    Absatz 4 definiert dann "Reifen für einterliche Wetterverhältnisse"

    und dann kommt die Hinweispflicht

    Wichtig ist bei 2., was da nicht steht. Da steht nicht "im Betrieb nicht überschritten werden kann", sondern nur "nicht überschritten wird".
    Ich verstehe daraus:

    • Man muss auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hinweisen und
    • Man darf nicht schneller fahren als mit den Reifen zulässig (was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte)

    Speziell 1b gibt doch eine Alternative zum Schild oder Aufkleber.

    Durch eine Anzeige die rechtzeitig VOR erreichen der zulässigen Geschwindigkeit warnt!

    Die meisten Limiter zeigen erst an wenn die Geschwindigkeit erreicht ist also nach §36 zu spät.

    Ich kenne nur 2 Fahrzeuge in meinem Bekanntenkreis bei denen dauerhaft die Limitierte Geschwindigkeit angezeigt wird.

    Beim Smart #3 meiner Schwester zun Beispiel kann man auch die Geschwindigkeit für Winterreifen einstellen. Diese wird aber auch nicht dauerhaft angezeigt sondern erscheint erst wieder wenn die Geschwindigkeit erreicht wurde oder sogar etwas darüber ist.

    Wie das beim ID.3 ist kann ich gar nicht sagen. Habe den Limiter noch nie Benutzt!!

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  • WalterWatt
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    • 21. April 2025 um 08:38
    • #13

    Die Regelung mit dem Geschwindigkeitsindex hatte italien „immer“ schon. Machte gerne bei hochmotorisierten Mietwagen ein Problem.

    Neu in dem Artikel ist Pflicht auf Sommerreifen zu wechseln, Ausnahme GJR.

    Was Wiederum Mietwagenfirmen trifft, die gerne auch im Sommer ein Auto mit Winterreifen ausgeben.

    Nach 1000enden km in Italien kann ich sagen, bisher hat sich noch nie jemand für meine Reife interessiert.

  • Tourer
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    • 21. April 2025 um 13:04
    • #14
    Zitat von Cruiser67

    Durch eine Anzeige die rechtzeitig VOR erreichen der zulässigen Geschwindigkeit warnt!

    Die meisten Limiter zeigen erst an wenn die Geschwindigkeit erreicht ist also nach §36 zu spät.

    Da beim Winterreifen-Limiter die Geschwindigkeit nicht überschritten wird ist er immer rechtzeitig. Und da er ca. 4km/h hinterherhinkt (Tachovoreilung) reagiert er auch VOR erreichen der zulässigen Geschwindigkeit.

    Ich glaube nicht, dass man mit dem Limiter ein Problem bekommt. Genau für den Zweck haben die Hersteller den implementiert.

    Ein Pfälzer in Bayern

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    • 22. April 2025 um 07:35
    • #15
    Zitat von Cruiser67

    Durch eine Anzeige die rechtzeitig VOR erreichen der zulässigen Geschwindigkeit warnt!

    Die meisten Limiter zeigen erst an wenn die Geschwindigkeit erreicht ist also nach §36 zu spät.

    Niemand verbietet es dem Nutzer eine Warnung bei 170 km/h oder 175 km/h einzustellen, wenn er mit seinen Reifen 180 km/h fahren darf. Oder? Die Frage ist halt, ob man die Möglichkeiten, die man hat nutzen möchte.

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