Unverschuldeter Unfall(Wertminderung)

  • Hallo Leute,
    vor ein paar Stunden hat ein Polizist an meiner Tür geklingelt und mir eine traurige Nachricht überbracht, dass jemand mein parkendes Auto angefahren hat. Es war ein Transporter(von Robben und wjenties in Berlin) die Frau am Steuer hatte die Polizei gerufen. Erstmal Glück im Unglück, dass der Fahrer/Fahrerin nicht abgehauen ist.

    Nun zum wichtigen Thema für mich. Die Wertminderung. Hat schon jemand Erfahrung mit einem 4 Monate alten Neuwagen wie es in Solchen Fällen abläuft. Besonders aus der Sicht, dass Elektroautos nicht so schnell ihren Wert verlieren.

  • oh je... mein Beileid. Das ist wirklich mega Scheiße. Denke was die Wertminderung angeht wird auf den Schaden ankommen. Kann man es reparieren, ohne dass der Wagen als Unfallwagen gewertet wird. Das kommt immer drauf an. Auf jeden Fall gut, dass du weisst wer es war. In solch einem Fall greift ja die Versicherung. Und ich würde bei deiner Versicherung mal anfragen wie das ist und ob die Erfahrungen haben bzgl. der Wertminderung. Oder im Autohaus. Die können das vielleicht auch abschätzen.

  • oh je... mein Beileid. Das ist wirklich mega Scheiße. Denke was die Wertminderung angeht wird auf den Schaden ankommen. Kann man es reparieren, ohne dass der Wagen als Unfallwagen gewertet wird. Das kommt immer drauf an. Auf jeden Fall gut, dass du weisst wer es war. In solch einem Fall greift ja die Versicherung. Und ich würde bei deiner Versicherung mal anfragen wie das ist und ob die Erfahrungen haben bzgl. der Wertminderung. Oder im Autohaus. Die können das vielleicht auch abschätzen.

    das wird alles über die gegnerische Versicherung laufen, meine hat damit ersteinmal nichts zu tun. Ein Sachverständiger wird von meiner Werkstatt beauftragt, danach werde ich mehr wissen.

    Mich hätte es interessiert ob jemand schon an seinem Leib so etwas erfahren hat und zu welchen Ergebnissen es da gekommen ist.

  • Mit dem ID.3 noch nicht aber mit anderen Fahrzeugen. Es wird ein Gutachten durch den Sachverständigen erstellt und der legt gemäß seiner Listen auch die Wertminderung fest.

    Bei mir kam es dann auch schon zweimal vor das die gegnerische Versicherung die Höhe der Wertminderung nicht komplett begleichen wollte.

    Wegen 450 Euro ging es dann vor Gericht.


    Deshalb mein Ratschlag: Nimm Dir sofort einen Rechtsanwalt, auch wenn die Sachlage klar ist. Meistens schlägt Dir das Autohaus auch vor, denn sie kennen die Problematiken.

    Dadurch hast Du keinen Aufwand, kein Theater und keine Kosten und es wird alles sauber reguliert.

    ID.3 Pro Performance Max in Stonewashed Blue Metallic Schwarz; Softwarestand: 0910

  • Deshalb mein Ratschlag: Nimm Dir sofort einen Rechtsanwalt, auch wenn die Sachlage klar ist. Meistens schlägt Dir das Autohaus auch vor, denn sie kennen die Problematiken.

    Dadurch hast Du keinen Aufwand, kein Theater und keine Kosten und es wird alles sauber reguliert.

    und den Anwalt zahlt die Versicherung der Unfallverursacherin.

  • und den Anwalt zahlt die Versicherung der Unfallverursacherin.

    ja, ist gesetzlich geregelt und wenn die Polizei dies aufgenommen hat passt ja alles.


    Grundsätzlich gilt: Sind Sie nicht schuldig an dem Autounfall, wird der Rechtsanwalt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt. Liegt allerdings eine Teilschuld vor, zahlt der Versicherer Ihres Unfallgegners lediglich einen Teil der Anwaltskosten: nämlich den, der sich auf die Schuld Ihres Gegners bezieht.


    Juve15

    Kannst im Detail unter https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-anwalt/ nachlesen.



    ID.3 Pro Performance Max in Stonewashed Blue Metallic Schwarz; Softwarestand: 0910

    Einmal editiert, zuletzt von Ohnezahn ()

  • Ich hatte über 20 Jahre mit der Abwicklung von Fahrzeugschäden zu tun und kann aus Erfahrung sagen, dass es mit Anwalt meist reibungsloser und schneller geht.

    I.d.R. versuchen dann die Versicherungen gar keine Tricks, weil klar ist, dass man sich nichts gefallen lässt. Die Frage nach einer Wertminderung kann man ohne die Schadenhöhe und das Schadenbild zu kennen, nicht beantworten.

    ID.3 1st Pro Performance, BMW i3, PV-Eigenstrom, go-eCharger

  • So der id3 ist in der Nutzungsausfallentschädigungstabelle In der Gruppe E eingestuft(43 Euro am Tag). Was meint ihr ist das fair?, ich persönlich sehe ihn vor allem ja durch den hohen Listenpreis in der Gruppe F(50 Euro am Tag)

  • Das passt schon, es geht nicht nur um den Listenpreise, sonder auch um die Fahrzeugleistung. Wie zur Berechnung der Versicherungsprämie wird auch hier nicht die maximale Motorleistung berücksichtigt.

    Hier der Link zur Tabelle: Tabelle

    ID.3 1st Pro Performance, BMW i3, PV-Eigenstrom, go-eCharger

  • Das passt schon, es geht nicht nur um den Listenpreise, sonder auch um die Fahrzeugleistung. Wie zur Berechnung der Versicherungsprämie wird auch hier nicht die maximale Motorleistung berücksichtigt.

    Hier der Link zur Tabelle: Tabelle

    und das ist genau das Problem. Volkswagen gibt das Auto überall mit 150 kw(204ps) an.

  • Schon mal in die Fahrzeugpapiere geschaut?
    Bei mir stehen 70kW Nennleistung/ gemeint ist Dauerleistung drin. Die Spitzenleistung ist nicht angegeben.

    ID.3 1st Pro Performance, BMW i3, PV-Eigenstrom, go-eCharger

    Einmal editiert, zuletzt von ID.3-Driver ()

  • Schon mal in die Fahrzeugpapiere geschaut?
    Bei mir stehen 75kW Nennleistung/ gemeint ist Dauerleistung drin. Die Spitzenleistung ist nicht angegeben.

    klar, das weiß ich ja. Trotzdem ist das Model id3 pro Performance 150 kw. Das ist das was von vw beworben wird und was man kauft. Das sollte schon den Leuten klar sein. Dass im Falle eines Unfalls das Auto auf dem Level von schwächsten Audi A3, Golf variant(Listenpreis ab 27.000 Euro) eingestuft wird

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