Elektroauto Ladekabel: Zuhause und unterwegs laden

  • Übrigens von @gbx eben auf https://www.eon.de/frag-eon/th…il-5-anmeldung-muss-sein/
    gestoßen worden, in der eine Neuerung steht, die wohl bisher kaum jemand mitbekommen hat , da dies nie in Diskussionen/Kommentaren als Gegenargument kam - auch mobile Ladestationen müssen ab einer gewissen Ladeleistung angemeldet werden!


    2. Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung zwischen 3,7 und 11 kW

    Auf Basis der geltenden Niederspannungsanschlussversordnung (NAV)[1], § 19, sind seit März 2019 grundsätzlich alle Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber anzumelden, die eine Ladeleistung ab 3,7 kW abgeben können. Auch eine CEE-Steckdose (blau/rot), die für eine Dauerbelastung von 16 Ampere (A) oder mehr konzipiert ist, und damit eine Ladeleistung von mehr als 2,3 kW dauerhaft abgeben kann, gilt im Zusammenhang mit einem Ladekabel, einer mobilen oder einer fest installierten Wallbox als Ladeeinrichtung und muss angemeldet werden. Damit sind auch alle älteren Ladekabel für den Anschluss an einer Schuko-Steckdose betroffen, die mehr als 2,3 kW Ladeleistung abgeben können. Inzwischen werden solche Kabel im Handel nicht mehr angeboten. Die Anmeldung erfolgt durch den beauftragten Elektriker beim Verteilnetzbetreiber. Dieser prüft die Aus- und Belastung im entsprechenden Verteilnetz. In der Regel erhält der Betreiber einen positiven Bescheid und kann die Ladeeinrichtung in Betrieb nehmen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Netzbetreiber Maßnahmen zur Netzverstärkung ergreifen muss, diese Kosten werden anteilig auf den Betreiber des Ladeanschlusses umgelegt. Die Versagung der Inbetriebnahme ist nicht vorgesehen.

  • Na ja, das ist soweit alles nichts neues. Bis 11kW muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, darüber muss vom Netzbetreiber genehmigt werden. Mehr steht in der NAV §19 nicht drin. Die Anmeldung muss nicht zwangsläufig durch einen Elektriker erfolgen. EON wünscht sich das sicher aber vorgeschrieben ist das nicht. Wenn man nur einen ICCB an eine vorhandene Steckdose anschließt braucht man ja keinen Elektriker. Wenn eine Wallbox fest angeschlossen werden soll muss das in der Regel ein Elektriker machen, der kann dann natürlich auch gleiche die Anmeldung durchführen bzw. die Genehmigung beantragen. Ich habe meine 11kW Lademöglichkeit auch selbst per Vordruck von der Homepage bei meinem Netzbetreiber angemeldet. Ich habe vorher extra mit dem für Elektromobilität Zuständigen meines Netzbetreibers darüber gesprochen und der hat mir das so gesagt.


    Hier kann ich auch noch das YT Video von Oliver Krüger (163 Grad) empfehlen:

    Wallbox anmelden - Wie steuert der Netzbetreiber ?? - KfW 440 - Interview mit Stromnetz Hamburg

  • Na ja, das ist soweit alles nichts neues. Bis 11kW muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, darüber muss vom Netzbetreiber genehmigt werden. Mehr steht in der NAV §19 nicht drin.


    Hier kann ich auch noch das YT Video von Oliver Krüger (163 Grad) empfehlen:

    Wallbox anmelden - Wie steuert der Netzbetreiber ?? - KfW 440 - Interview mit Stromnetz Hamburg


    Aber es stehen auch keine Untergrenzen drin, die immer so selbstverständlich aus der VDE Norm "herausgelesen" werden, in denen jedoch nichts davon erwähnt wird...


    Das was hier die Stadtwerke von Hamburg erzählen, deckt sich erstaunlicherweise nicht so ganz mit den bisherigen Erfahrungen von Elektrikern / Wallbox-Anbieter, was zumindest bestimmte Wallbox Modelle betrifft, die lt. KfW gefördert werden, aber bisher nicht in HH zugelassen worden sind.

    Streng genommen haben sie auch im Interview festgestellt, das mobile Ladekabel mit höheren Ladeleistungen an CEE Dosen nicht verwendet werden dürfen (und nicht angemeldet werden können)...


    Die Erklärung warum/wie gesteuert wird, hatte auch die IGEMBB, evtl. auch im Interview mit Stromnetz Berlin geklärt:
    Die Stromnetzerzeuger sind verpflichtet, in 15 Minuten Intervallen den jeweils benötigten Strom zur Verfügung zu stellen.
    Die Regulierbarkeit seitens des Netzbetreibers muss sich daher nur um Stromspitzen innerhalb der 15 Minuten Intervalle kümmern, so dass sie die Ladeleistung kurzfristig drosseln können sollen/müssen, wo dies problemlos umsetzbar ist - wozu auch Wärmepumpen oder die früheren Nachtspeicherheizungen gehören... dafür gibt es im Gegenzug den Strom einiges preiswerter. (ab 20-22 ct/kWh) ...


    Wenn man dann die schon von mir referenzierte enviaM Hinweis-Seite dazu nimmt, kann man feststellen, was die Elektriker/Wallbox-Anbieter schon oft erzählen: Jeder Stromnetzbetreiber hat (noch) seine eigenen Regelungen.


    Beim ansehen eines Threads zum ID.Charger (wei ich mir so auch einen zulegen möchte und in einer größeren Häusergemeinschaft mit Tiefgarage wohne), habe ich zufälligerweise endlich mal eine saubere gesetzliche Grundlage für die bisherige Aussage zur Anmeldepflicht gefunden:


    Ausgenommen von den Anforderungen der §§ 3 bis 6 LSV sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 Kilowatt. Vgl.: § 7 LSV (mit Tabelle der verschiedenen Ladepunkt-Typen und Anzeige, Meldepflicht vor und nach Inkrafttreten der LSV)

    Zeitpunkt der Anzeige

    • Die Anzeige über den Aufbau soll mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn des Aufbaus von Ladepunkten erfolgen.
    • Der Betreiberwechsel, das "öffentlich Zugänglichwerden" bzw. die Außerbetriebnahme von Ladepunkten soll unverzüglich angezeigt werden.

    Interessant ist dabei die richtige Interpretation von "höchstens 3,7 kW" ... das beideutet nicht "ab 3,6 kW" ... ;)

    => Damit sind 16 A Ladestationen ebenfalls von einer Anmeldepflicht ausgeschlossen (230 V * 16 A = 3680 W)

  • IMG_3631.jpgIMG_3633.JPG

    Hat schon mal jemand über den Transport des serienmäßigen Ladekabels vorn unter der Fronthaube nachgedacht? Platz ist da auf der rechten Seite genug. Ich hab mal zwei Fotos gemacht. Dürfte eigentlich nichts passieren, oder hat jemand einen Hinweis auf Brandgefahr?

    interessant ist es auf jedenfall

    Aber bin mir da nicht ganz sicher bezüglich Temperatur Stau?!

    BMW I3s und VW ID3 1st Max

    VW ID4 Pro Perfomance 77kWh Modelljahr 2022 bestellt am 27.5.21 LT Unverbindlich 10/21 verschoben auf 11/21 verschoben auf 02,03/22 verschoben auf 7/22

    Stoniert!

    Seit 2.5.22 Mustag Mach E LongRange TP2

    1. 67: {codeText: "Ladekabel Mode 3 Typ 2, 16 A", origin: "L"}
      1. codeText: "Ladekabel Mode 3 Typ 2, 16 A"
      2. origin: "L"


    In der Schweiz gibt es 16A

    ID.4 Pro Performance - Honey Yellow Metallic - Bestellt 8.10.2020 - Produktionsstart 20.01.2021 - Abholung 09.04.2021 :love:

  • Aber ihr kriegt auch noch den Ladeziegel als Standard, oder?

    ——

    ID.3 Tech mit Wärmepumpe, Rechtslenker

    hat nach 6 Monaten eine neue HV Batterie bekommen


    (Und eigentlich heiße ich Max ;))

  • Ja, aber als extra bestellt. Werde den fürs erste benutzen weil wenigfahrer, sehe mal wie weit ich damit komme. Sonst gibt es mittelfristig eine Wallbox.

    Pro-S-Tour mit WP und Ganzjahresreifen

  • Den Ladeziegel habe ich bei der Bestellung abgewählt. Entweder lade ich Zuhause an der Wallbox (Förderung ist beantragt und genehmigt) oder unterwegs an der Ladesäule.

    Ihr da Ohm, macht Watt Ihr Volt.

  • Ich meine die Schweizer. Bei denen sind zwei Ladekabel inklusive.

    ——

    ID.3 Tech mit Wärmepumpe, Rechtslenker

    hat nach 6 Monaten eine neue HV Batterie bekommen


    (Und eigentlich heiße ich Max ;))

  • Den Ladeziegel habe ich bei der Bestellung abgewählt.

    Gleiche Situation, aber den Ladeziegel braucht man doch in einigen wenigen Fällen - z.B. bei einem Treffen, wenn der örtliche Elektriker Verteilerkästen aufbaut oder du bist auf Besuch, wo es nur 230 V gibt.

    ID.3 Tech Stonewashed Blue 17.Dez.2020 Software 07928)

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