Der Netzbetreiber könnte die Versorgung erstmal ohne Vorankündigung einstellen und bei Wiederholung den Vertrag fristlos kündigen, s. § 24.
Setzt natürlich voraus, dass er es mitbekommt und es als Störung der Versorgungssicherheit einstuft.
Das ist doch Unsinn, wie auch deine 15kW nur die halbe Wahrheit sind.
Die Grundversorgung darf wegen einer nicht gemeldeten WB ganz sicher nicht eingestellt werden. Und zu den 15kW kommt immer noch der Gleichzeitigkeitsfaktor und da ist man bei Strassen oder grossen Wohneinheiten mal schnell bei <0,1, so kommt dann der Daumenwert von 2kW zustande.