Netzbetreiber verbietet laden des Elektroautos zuhause

  • Der Netzbetreiber könnte die Versorgung erstmal ohne Vorankündigung einstellen und bei Wiederholung den Vertrag fristlos kündigen, s. § 24.

    Setzt natürlich voraus, dass er es mitbekommt und es als Störung der Versorgungssicherheit einstuft.

    Das ist doch Unsinn, wie auch deine 15kW nur die halbe Wahrheit sind.

    Die Grundversorgung darf wegen einer nicht gemeldeten WB ganz sicher nicht eingestellt werden. Und zu den 15kW kommt immer noch der Gleichzeitigkeitsfaktor und da ist man bei Strassen oder grossen Wohneinheiten mal schnell bei <0,1, so kommt dann der Daumenwert von 2kW zustande.

  • Ich kenne nicht die Vorschriften in DE, aber AT "hat man" eine gewissen kW max Leistung (pro 15min Mittel) gekauft.


    Wenn nun der OP 12kW (kVA) Anschluss angibt, dann kann er auch "rechtlich" 12kW im 15min-Mittel aus dem Netz ziehen. Wenn dann eine 11kW Wallbox dranhängt, ist mal alles rechtlich ok. Der Anschlussbesitzer darf halt dann nichts anderes, bzw max 1kW, zusätzlich einschalten...


    Dass im Hintergrund dann das lokale Netz zu schwach wird, ist im Grunde ein "Problem" des Netzbetreibers. Ohne Meldung von Wallboxen und ähnlichen wird der Netzbereiber nicht auf "hellsehen" das Netz verstärken ...


    PS: ich habe einen 4kW Anschluß. Meine Wallbox (11kW) ist auf 1x10A begrenzt, und daher auch kein Problem.. Zum Laden über Nacht reicht das allemal aus ..

  • Was passiert eigentlich, wenn man seine max. 11kW-Wallbox nicht meldet?

    Hallo

    Was sollte passieren :/


    Nichts natürlich.


    Glück Auf.....Frank 8)

    Elon Musk ist mein Held, alles dauert zwar ein wenig, aber er hält Wort und verändert mit seinen Taten die Welt :!:

    Und für unsere Nachkommen sollten wir etwas tun, dass auch Sie noch eine Lebenswerte Welt haben. :)

  • Was würdet ihr machen, nachfragen was das soll und erklären, dass ich mittlerweile (fast) zwei Elektroautos habe und auf den Ladepunkte nicht verzichten kann. :cursing: X( :P

    Ich würde folgendes machen:


    1. Nachfragen bis wann der Netzausbau erfolgen soll, da man ein Auskunftsrecht nach § 19 Abs. 2 Satz 3 NAV habe

    2. Sie sollen den Mangel an Netzkapazität für die Wallbox gemäß § 17 Abs. 2 EnWG belegen und wieviel Netzkapazität an deinem Anschluß allgemein zur Verfügung steht.


    Beides mit Fristsetzung natürlich.


    Diese Problematik mit den schwachbrüstigen Verteilernetzen wird immer mehr werden.

  • Das ist doch Unsinn, wie auch deine 15kW nur die halbe Wahrheit sind.

    Die Grundversorgung darf wegen einer nicht gemeldeten WB ganz sicher nicht eingestellt werden. Und zu den 15kW kommt immer noch der Gleichzeitigkeitsfaktor und da ist man bei Strassen oder grossen Wohneinheiten mal schnell bei <0,1, so kommt dann der Daumenwert von 2kW zustande.

    In jedem Fall darf der Netzbetreiber dir die Leitung unverzüglich und ohne Vorankündigung abklemmen, wenn von deinem Anschluss eine Gefahr fürs Netz ausgeht. Er muss natürlich vorher alle anderen Mittel ausgeschöpft haben, um die Gefahr mit milderen Mitteln abzuwenden. Ob von einer nicht genehmigten Wallbox nun so eine Gefahr ausgehen kann, ist sicher schwieriger zu beantworten.

    ID.4 Pro Performance, bestellt 20.04.2022, ausgeliefert 06.03.2023

    Ausstattung: Assistenz +, Design +, Infotainment +, Komfort +, Wärmepumpe, Anhängerkupplung

  • Mein 11 kW Evalino Reiselader war auch nicht gemeldet.


    Erst der 11kW Wattpilot der fest montiert wurde ist gemeldet worden.

    ID3 Pro

  • Frage aus AT nach DE wegen der ganzen Diskussion...

    Bei uns in AT "kauft" man beim lokalen Netzbetreiber eine Leistung ein, die man im 15Minuten-Mittel nicht überschreiten "darf".. (Erst mit Smartmeter&Co permanent messbar)


    Ist das bei Euch in DE auch so?


    Wenn ja, dann braucht jeder nur "einen Blick" in seine Anschluss-Unterlagen werfen, um zu wissen, ob die Wallbox das Vereinbarte überschreitet...


    Irgendwie wird da oberhalb nur "im Nebel stehend diskutiert" ... ;)

  • Ist in DE nicht so. Hier sind die Anschlüsse bis zu einer bestimmten Stromstärke abgesichert (üblich sind 3 x 63A, in Altbauten oder bei schwachen Netzen oft deutlich weniger), verantwortlich für die Einhaltung der Hausanschlusswerte ist der Installateur. Zusätzlich gilt, dass Dauerlastgeräte wie Wallboxen und Wärmepumpen (bei letzterem bin ich mir nicht ganz sicher) angemeldet werden müssen, bei Leistungen oberhalb 12 kVA müssen sie vom Netzbetreiber genehmigt werden.

    ID.4 Pro Performance

    25.01.22: Bestellung

    02.02.22: Auftragsbestätigung

    21.10.22: Fertigungsablauf Emden

    15.12.22: Ausstattungsdetails verschwunden

    03.01.23: FIN ist da

    02.02.23: Auslieferung Autostadt


    Kommissionsnr: AJ8xxx

    Softwareverbund 8

    Modelljahr 2023

    Ausstattung: Design, Assistenz Plus IQ.Drive, Interieur Plus, Infotainment Plus, Komfort, AHK, WP


    Zweitwagen: eGolf 300

  • Wie der Rest schon angemerkt hat, kann dir der Netzbetreiber den Anschluss nicht verbieten. Deswegen auch die Formulierung als Bitte.


    Ich würde hier eher die Kommunikation starten, wie die zeitliche Planung zur Netzertüchtigung aussieht und ob du deine Wallbox unter entsprechenden Parametern (PV-Überschuss, reduzierte Ladeleistung…) bis zum Abschluss der Bauarbeiten verwenden kannst.

    Wenn ich mein Senec-ABL-Konstrukt betreibe, kann ich den entsprechenden Überschuss-Modus so einstellen, dass die Wallbox mit 4kW lädt wenn die Sonne gerade nicht scheint.

  • Alles regional auch noch einmal unterschiedlich, je nach TAB des Netzbetreibers.


    Ich habe mir eine 22kW Wallbox geholt und werde die so in Betrieb nehmen.

    Dazu habe ich ein Angebot des Netzbetreibers bekommen meine Leistung für den Hausanschluss zu erhöhen.


    Auf Grund der Selektivität sollten im Hausanschlusskasten 3x63A sein, der nachgeschaltete SLS-Schalter sollte 50A haben. Bei meiner Leistungserhöhung kommen 3x100A sowie ein SLS 63A zu tragen.


    Meine Anschlussleistung erhöht sich dann von Bestand 23Kw auf 34kW für ca. 400€.

  • Hier muss man aber auch dazu sagen, dass die einzelnen EVUs ihre eigenen Regeln aufstellen.


    Bei manchen EVUs reicht das normale ausfüllen eines Formulars, bei mir (Stadtwerke Bonn) muss dieses Formular-Buch von einem konzessioniertem Elektriker ausgefüllt werden.

    Das lassen sich hier die Elektriker natürlich auch fürstlich vergüten 😑


    Ich bin nicht in der Not, die Karre zu Hause zu laden (Wallbox beim AG), aber für den Fall wollte ich ne mobile Wallbox zu Hause betreiben, aber selbst dieses temporäre Laden muss angemeldet werden…


    Ich sag mal so… Ich werd’s vermutlich nicht melden

    Bestellt: 12/2021als Firmenwagen/Leasing

    unverbindlicher Liefertermin: Q1/2022 🤣

    Neuer LT 10/2022, seit September nun 01/2023😑


    Komfort-Paket+, Assistenz-Paket+(bestellt, laut myVW Assistenzpaket "Plus" inkl. "IQ.DRIVE"), Wärmepumpe, Design-Paket

    SWV8

    Kommissionsnummer: AI6XXX

  • Die Informationspflicht für WB bis 11kW ist in der NAV §19(2) geregelt.

    § 19 NAV - Einzelnorm

    Der Netzbetreiber kann den Inhalt der Meldung festlegen, dich aber nicht zwingen dafür eine kostenpflichtige Elektrikerdienstleitung in Anspruch zu nehmen. D.h. du kannst die Information auch selbst ausfüllen und du bist deiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen.

    Ab 2024 muss das auch online möglich sein. Geht bei vielen heute schon per email.

  • Die Informationspflicht für WB bis 11kW ist in der NAV §19(2) geregelt.

    http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html

    Der Netzbetreiber kann den Inhalt der Meldung festlegen, dich aber nicht zwingen dafür eine kostenpflichtige Elektrikerdienstleitung in Anspruch zu nehmen. D.h. du kannst die Information auch selbst ausfüllen und du bist deiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen.

    Ab 2024 muss das auch online möglich sein. Geht bei vielen heute schon per email.

    Ach, das ist ja interessant 🤔


    In deinem Link steht aber diesbezüglich nix, oder ich bin zu doof den Gesetzestext zu lesen 😅


    Aber dann werd ich denen dass einfach mal schicken, mal schauen was die Antworten.


    Danke für die Info

    Bestellt: 12/2021als Firmenwagen/Leasing

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    Kommissionsnummer: AI6XXX

  • Vom Netzbetreiber nicht treiben lassen. Das Gesetz bei Anlagen bis 11 kW ist zum Vorteil der Kunden. Ich hatte ähnliche Probleme. Da an unserem Hausaanschluss, 8 Wohnungen, bereits eine Wallbox installiert ist, wollte der Netzbetreiber und der Elektriker die Installation untersagen. Darauf hin habe ich den Netzbetreiber auf die Gestzeslage hingewiesen und mit der E-Mail die Installation einer 11 kW Wallbox angezeigt. Mehr ist nach den geänderten Gesetzen nicht erforderlich. Ich habe dem Netzbetreiber eine Frist von 7 Tagen gegeben. Bei fehlender Rückantwort werde ich die Wallbox installieren. Der Netzbetreiber hat sich nach 2 Tagen per E-Mail gemeldet und die Arbeiten konnten ausgeführt werden.

    Ergänzend: Wegen besonderer Förderprogram seitens des Netzbetreibers habe ich die gesamte Abwicklung darüber gemacht. Als Wallbox vom Netzbetreiber, Elektrofirma wurde vom Netzbetreiber gestellt. Die Installation ist dann ohne Probleme gelaufen. Es gab nur ein kleines Problem. Die Wallbox war betriebsbereit in der Tiefgarage, nur mein E-Auto fehlte noch, dieses kam dann ein Jahr später... In der Zwischenzeit ist eine dritte Wallbox an diesem Hausanschluss installiert, ohne das an der Hauseinspeisung etwas geändert wurde. Nach Rücksprache mit dem Elektromeister wurde die Anzeige der Installation einer Wallbox an den Netzbetreiber nach der Inbetriebnahme gesandt. Mehr ist nicht erforderlich.


    So kann jetzt jeder selbst entscheiden wie es mit der privaten Wallbox weitergeht.....

  • Der Netzbetreiber kann den Inhalt der Meldung festlegen, dich aber nicht zwingen dafür eine kostenpflichtige Elektrikerdienstleitung in Anspruch zu nehmen. D.h. du kannst die Information auch selbst ausfüllen und du bist deiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen.

    Ab 2024 muss das auch online möglich sein. Geht bei vielen heute schon per email.

    Bei meinem Netzbetreiber ging das komplett online über die Webseite. Dort füllt man ein Web-Formular, mit aus meiner Sicht sinnvollen Fragen, aus und bekommt ein paar Tage später die Bestätigung dass es angemeldet ist.

    Ich hatte Ende 2021 mal per eMail angefragt wie das abläuft, da lief es noch über Formulare per eMail.


    Bei mehr als 11kW kann der Netzbetreiber eine Steuermöglichkeit fordern um Engpässe im Netz zu vermeiden.

    ID.4 GTX

    Farbe: Kings Red Metallic

    Bestellt: 01/2022, AJ7xxx

    Unverbindlicher Liefertermin: September 2022, Oktober 2022, Q2/2023

    Ausstattung: Assistenz+, Infotainment+, Komfort+, Design, Sport, AHK, WP, Winterreifen.

    Modelljahr: 2022 2023

    Fertigungsablauf Emden seit 13.01.2023, Softwareverbund 10

    FIN: seit 17.02.2023

    Auto beim AH: 08.03.2023


    Wallbox: Tinkerforge Warp2 Charger Pro

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