Ich habe mir einmal den Wortlaut im Verordnungstext angesehen:
Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme
mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet;
Von Steckerfertigen Geräten (mobile Wallbox) steht in der Verordnung gar nichts.
Da steht „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ !
Das sind alle Ladeeinrichtung! Egal ob fest oder mobil!
Im Klartext bedeutet das, wenn man irgendwo mit einer mobilen Ladeeinrichtung sein E-Auto mit 22kW laden möchte braucht man eigentlich eine Erlaubnis vom Netzbetreiber !