Wallbox bis 11KW anmelden

  • Ich habe mir einmal den Wortlaut im Verordnungstext angesehen:


    Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme
    mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet;


    Von Steckerfertigen Geräten (mobile Wallbox) steht in der Verordnung gar nichts.

    Da steht „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ !

    Das sind alle Ladeeinrichtung! Egal ob fest oder mobil!
    Im Klartext bedeutet das, wenn man irgendwo mit einer mobilen Ladeeinrichtung sein E-Auto mit 22kW laden möchte braucht man eigentlich eine Erlaubnis vom Netzbetreiber !

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  • Da ich mich in der Elektrotechnik ein wenig auskenne ....


    Ich habe meine genehmigte KEBA stationäre Ladestation ab steck bar gemacht, d.h. wenn ich dieselbe auswärts verwende, lade ich dann sicherheitshalber nicht mit 16 A, sondern stelle meistens auf nur 10 A zurück.

    ID.3 Tech Stonewashed Blue 17.Dez.2020 Software 07928)

  • Da steht „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ !

    Das sind alle Ladeeinrichtung! Egal ob fest oder mobil!
    Im Klartext bedeutet das, wenn man irgendwo mit einer mobilen Ladeeinrichtung sein E-Auto mit 22kW laden möchte braucht man eigentlich eine Erlaubnis vom Netzbetreiber !

    Ok. Zwischen Anlage (Festinstallation) und Gerät (steckerfertig) steht dann wohl der Begriff Einrichtung.

    Oberhalb von 11kW ist Genehmigungspflichtig, keine Frage. Wobei der Netzbetreiber jedoch eine Ablehnung begründen muss und Maßnahmen zur Abhilfe zumindest erörtern muss. Bis 11kW ist nur Anmeldepflichtig. Die ist erfolgt, wenn ich das Anmeldeformular abgegeben habe. Im Grenzfall fahre ich am Briefkasten vom Netzbetreiber vorbei und stecke das ausgefüllte Anmeldeformular in den Briefkasten. Anschließend kann ich nach Hause fahren und das mobile Ladegerät verwenden. Vorausgesetzt, ich habe zu Hause mindestens eine 16A-CEE-Steckdose. Wenn man sich das Anmeldeformular ansieht


    Datenblatt - Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (stadtwerke-elbtal.de)


    wirkt das für die mobilen Ladegeräte ein wenig wie Asterix bei den Römern.

    ID.3 Tech Makena-Türkis 16.12.2020 SW 0564

  • Ich hab schon mal "money for future" angefragt, ob er das mal mit dem Frank, mit dem er die Wallbox Serie gemacht hat, genauer klären kann.
    Elektro-Fahrzeuge sind nämlich auch eScooter und E-Mofas (Pedelecs fallen als Hyprid-Fahrzeuge heraus)...


    Der Blog Eintrag von EON ist sicherlich gut recherchiert, aber wie ich erst im Nachgang gesehen habe, von Julian von der IGEMBB und nicht direkt von EON.

    Der im Blog abgebildete Go-E Charger ist auf 10 A begrenzt und soll damit nicht anmeldepflichtig sein, aber lt. Gesetz gibt es keine Untergrenze.

    Go-E Charger schreibt in seiner FAQ/Handbuch, das ab einer Leistung von 3,6 kW diese anmeldepflichtig seien...


    Auch wenn Julian mir da schon von Stadtnetz Berlin die Referenz gegeben hat, steht in deren FAQs/Anmelderichtlinien nichts zu einer Untergrenze.
    Es sind auf dem Formblatt auch mobile 220V Ladestationen bis 4,6 kW anmeldepflichtig durch den Elektriker und der Nutzer hat bei gleichzeitiger Verwendung von mehreren mobilen Ladestationen darauf zu achten, das diese über die 3 Phasen verteilt werden müssen.


    Die ebenfalls von Julian mir genannte Referenz von enviaM, https://www.enviam.de/elektrom…ur-ladetechnik#kapitel-02 , die ich hier schon mal für die Kabelquerschnitte genutzt hat, findet nach VDE-AR-4100 :



    Zitat

    Seit dem 26.04.2019 gelten bundesweit einheitliche technische Normen für den Anschluss und Betrieb von Ladeeinrichtungen. Gemäß den Technischen Anschlussbedingungen (nach VDE-AR-4100) sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge ab 3,6 kW bis 12 kW anmeldepflichtig – also beim Netzbetreiber zu melden. Für Ladeeinrichtungen größer 12 kW ist vor Errichtung die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.

    , was aber ggf. nur verkürzt genannt wurde, da diese VDE Norm auf weitere Norman basieren könnte/dürfte.

    Denn ich habe die aktuelle VDE-AR-N 4100:2019-04 durchgesehen und dort wird nur bestimmt, wie ein Zähleranschlusskasten zu konfigurieren ist, aber nicht, welche Ströme hier fließen dürfen (auch wenn es da unterschiede <63A und > 63A in den Konfigurationen gibt) oder gar anzumeldende Lasten .


    Hier fehlt mir schon die technische Kompetenz, da ich kein Elektriker bin, auch wenn ich Basis-Verständnis und Wissen dazu habe ^^...
    EnviaM begründet dort, was ich ebenfalls in der aktuellen VDE Norm nicht ersehen konnte:

    Zitat

    Die Installation Ihrer Wallbox parallel zu allen anderen Haushaltsgeräten hinter dem Hausstromzähler wird - aufgrund der Möglichkeit der thermischen Überlastung der Zählerplatzes im Zählerschrank - durch die bundeseinheitliche Norm (VDE-AR-N-4100) nicht definiert.

    Bei geringen Ladeleistungen (z.B. bei PlugIn-Hybrid und einphasig ladenden Elektrofahrzeuge bis 4,6 kW) kann die Ladestation hinter einem Haushaltszähler installiert werden. Die gesamte elektrische Anlage muss aber durch eine qualifizierte Elektrofachkraft bewertet werden.


    , was dann bedeuten würde, das in jedem Hausanschluss neben der Wallbox auch einen neuen Stromzähler benötigt wird (mehrmals auf der Seite in ähnlicher Formulierung zu finden:

    Zitat

    Wieso verkauft enviaM vorinstallierte Zählerschränke?

    Ab einer Ladeleistung von 4,6 kW2 muss Ihre Ladestation hinter einem gesonderten Stromzähler betrieben werden.

    oder

    Zitat

    Wann darf ich meine Ladestation hinter dem Hausstromzähler installieren?

    Wichtig: Mit diesem Anschlussschema können Sie den Stromtarif MEIN AUTOSTROM zuhause (mit dem Sie Ihr E-Auto bis zu 30% günstiger laden können) nicht nutzen!

    Die Installation Ihrer Wallbox parallel zu allen anderen Haushaltsgeräten hinter dem Hausstromzähler wird - aufgrund der Möglichkeit der thermischen Überlastung der Zählerplatzes im Zählerschrank - durch die bundeseinheitliche Norm (VDE-AR-N-4100) nicht definiert.

    Bei geringen Ladeleistungen (z.B. bei PlugIn-Hybrid und einphasig ladenden Elektrofahrzeuge bis 4,6 kW) kann die Ladestation hinter einem Haushaltszähler installiert werden. Die gesamte elektrische Anlage muss aber durch eine qualifizierte Elektrofachkraft bewertet werden.


    Aber eigentlich werden gerade die 11 KW Wallboxen gefördert, damit man nicht unbedingt einen zweiten Zähler benötigt...
    (Jemand hatte hier im Forum geschrieben, der würde sich ab ca. 15.000 gefahrene Kilometer aufgrund des geringeren Stromtarifs, aber zusätzliche Zählerkosten lohnen)

  • Kann mir vielleicht jemand einen Rat geben.

    Bei Anmeldung, meiner Wallbox teilte mir der Netzbetreiber mit, dass die verfügbare Leistung am Haus nicht ausreichend ist und eine Erhöhung erfolgen muss. Dazu erhielt auch gleich ein Angebot in Höhe von knapp 1000,- €.

    Warum soll ich dafür zahlen ? Die Herstellung der Infrastruktur ist doch Aufgabe des Netzbetreibers.

    Muss ich eigentlich auch die Erdarbeiten selbst übernehmen . . .


    Was denkt ihr.

    Mittlerweile würde ich mich an der Wallbox auch mit weniger Leistung zufrieden geben. Hauptsache ich kann irgendwie etwas Strom laden. Im Prinzip sind doch zB 2,3 KW auch nichts anderes als eine normale Aussensteckdose. Bekommt man das vielleicht so ohne weiteres installiert .


    Danke euch.

  • Nicht beirren lassen. In welchem Jahr wurde die Elektroinstallation erstellt? Installationen aus den 90er machen hier kaum Probleme, da in der Regel Drehstromeinspeisung vorhanden ist. In den 60er wurden im Wohnungsbau überwiegend Einphasenaufteilung für die einzelnen Wohnungen vorgenommen.

    1. Schritt: Prüfen der Art des Stromzähler (Wechsel oder Drehstrom)

    2. Schritt: Ist ein Drehstromzähler vorhanden, welche elektrische Verbraucher sind angeschlossen. Falls E-Herd ( Anschlussleistung in der Regel 11kW) und elektrischer Durchlauferhitzer (i. d. R. 18 kW bzw. 21 kW) ist der Anschluss und Betrieb einer Ladeeinrichtung für E-Autos bis 11 kW, egal ob fest oder mobil, kein Problem.

    3. Schritt: Mit Elektriker des Vertauens die Installation einer Wallbox oder einer (blauen=16A) CEE Steckdose absprechen. Entweder selbst oder über den Elektriker dem Netzbetreiber den Betrieb einer 11 kW Wallbox oder mobilen Ladeeinrichtung anzeigen. Es muss keine Rückantwort des Netzbetreibers bzw. Genehmigung vorliegen.

    4. Schritt: Elektriker führt die Arbeiten, natürlich fachgerecht, aus. FERTIG


    War bei mir ähnlich. Weil bereits eine Wallbox am bestehenden Hausanschluss vorhanden war, wollte der Netzbetreiber die Installation untersagen. Ich habe den Netzbetreiber auf die rechtliche Grundlage hingewiesen und angedroht, nach Fristablauf ( 3 Tage) die Installation einer Wallbox umzusetzen. Gleichzeitig habe ich den Netzbetreiber darauf hingewiesen, dass ich mit meiner E-Mail der Anzeigepflicht einer 11 kW Wallbox nachgekommen bin. Den Hersteller der Wallbox werde ich nach Abschluss der Arbeiten nachreichen. Besondere Formulare der Netzbetreiber sind bei der Anzeigepflicht nicht zwingend erforderlich. Drei Tage später hat der Netzbetreiber die erforderlichen Arbeiten an den örtlichen Elektriker beauftragt. In diesem Auftrag war auch die Wallbox des Netzbetreibers enthalten. Zwei Wochen später war die Wallbox an meinem TG-Stellplatz einsatzbereit und wartet nun auf das E-Auto.

  • Es kann schon, je nach Gebäude, sein das du einen Baukostenzuschuss zahlen musst, selbst bei einer 11kw Anlage, welche nur meldepflichtig ist.


    Bei uns in NRW hat die Westnetz die Netzhohheit. 30kw pro Gebäude sind eingeplant. Wir sind drei Parteien im Haus und jede wird mit 9kw "berechnet". Wir sind also schon bei 27kw Leistung bei unserem Haus. 11kw Wallbox dabei wären wir bei 38kw und die 8kw zu viel mussten von uns zusätzlich gebucht werden zum Anschluss, was sich Baukostenzuschuss nennt.


    Wie sieht das bei dir denn aus? Ggf muss bei dir sogar die Haussicherung noch getauscht werden.

  • Es musste nichts getauscht werden. Der Austausch der Eingangssicherung käme einer Leistungserhöhung gleich. Dann können und werden die Netzbetreiber Baukostenzuschuss wegen einer Leistungserhöhung einfordern. Zu den 30 kW pro Gebäude. Ein wesentlicher Faktor sind die sog. Gleichzeitigkeitsfaktoren. Also nicht einfach die Anschlusswerte addieren. Daraus ergibt sich ein falsches Bild. Im Nachgang zu meiner Wallbox hat ein weiterer Nachbar ebenfalls eine Wallbox installiert. Während der Installation habe ich mich mit dem Elektomeister unterhalten. Auch hier wurde die Wallbox installiert und im Nachgang hat der Elektriker beim Netzbetreiber die Inbetriebnahme einer Wallbox angezeigt. Fertig.


    Das beim Netzbetreiber ggf. Netzprobleme auftreten können, ist sein Problem. Wenn Freiflächen bebaut werden, muss der Netzbetreiber prüfen, ob die Trafostation noch ausreichend ist oder ggf. Gegen eine Leistungsstärkere ausgetauscht werden muss. Dies ist mit der Gesetzesänderung von der Politik so gewollt.

  • Den Baukostenzuschuss können die Netzbetreiber auch ohne Änderung der Hauseingangssicherung verlangen. Wenn das Haus alt genug ist wurde die Hauseingangssicheurng eh schon größer als Standard dimensioniert, wie bei uns geschehen. Dort wurde aber intern bei der Westnetz mit 30kw gerechnet und 8kw für die Wallbox fehlten. Die wurden per Baukostenzuschuss, auch ohne physische Änderung unseres Hausanschlusses, notwendig. Dort wird zudem nämlich auch, wie du richtig angeführt hast, die Leistung in der gesamten Siedlung/Straße angesehen. Klar, die machen es sich einfach zu sagen, dass zu wenig Leistung da ist. Der Gleichzeitigkeitsfaktor ist mir bewusst, aber da wird es sich halt einfach einfach gemacht und auf Nummer sicher gegangen. Gefällt mir auch nicht, aber es ist halt betriebswirtschaftlich zu viel Aufwand jetzt noch dahingehend zu arbeiten.


    Münzen wir das Beispiel mal auf das um, was demnächst in ID3/4/5 kommen wird. Der In-Car Shop. Hardware ist bereits vorhanden, aber das Feature im Auto nicht verfügbar. Erwartest du dann auch, dass du nichts bezahlen musst, weil die Hardware ja da ist und die Software nur geändert werden muss? Die Arbeit zum Freischalten, etc. muss ja trotzdem gemacht werden bzw. die Infrastruktur dahinter. Das das Beispiel jetzt nicht 100% perfekt ist, ist mir bewusst. Aber ich denke der Kern ist der gleiche.


    Gegebenfalls ist das auch je nach Netzanbieter unterschiedlich. In NRW im Bereich der Westnetz wird jedenfalls einfach pauschal gerechnet und der Gleichzeitigkeitsfaktor wird bewusst ignoriert. Daher mussten wir auch pro kw Leistungssteigerung einen Betrag um die 22€ excl. Steuern bezahlen.


    Ich verstehe deinen Punkt, aber der gilt für meinen Bereich hier zum Beispiel nicht und ist hier als Info anzusehen. Kann gut und gerne sein, dass andere Netzbetreiber "klüger" arbeiten.

  • Vielen Dank für eure Beiträge.

    Laut dem Energieversorger muss wohl auch der Hausanschlusskasten gewechselt werden. Wie kann ich mir die Leistungssteigerung vorstellen.

    Muss da ein neues Erdkabel gelegt werden ? Dafür kommt mir das Angebot etwas zu günstig vor.

  • ngaben abgefragt. Z.B. Gebäudetyp, Garage/Stellplatz/Tiefgarage, Anzahl Ladepunkte, genauer Standort, Hersteller, Ladeleleistung, Zählernummer, Lademanagement ja/nein, Technisches Datenblatt der Wallbox (Upload möglich), etc. Aber ist alles machbar :thumbup:

    Joa. Ich habe eine Mail geschrieben, mit Zählernummer Last, Versicherung, dass eine Elektrofachkraft die einbaut und Bitte die Anschlussleistung meines Anschlusses um 11kW zu erhöhen.


    Meinem Netzbetreiber (Westnetz) reichte das aus.

    Vielen Dank für eure Beiträge.

    Laut dem Energieversorger muss wohl auch der Hausanschlusskasten gewechselt werden. Wie kann ich mir die Leistungssteigerung vorstellen.

    Muss da ein neues Erdkabel gelegt werden ? Dafür kommt mir das Angebot etwas zu günstig vor.

    Es kommt darauf an. Die arbeiten immer mit Pauschalen. Lass die doch einfach gucken kommen. Wenn du ein echtes Pauschalangebot hast, kannst du dich ja zurück lehnen.


    Die Kohle verlangen die einfach von allen - ob die nichts machen müssen, nur "Panzersicherungen" wechseln oder den Anschluss auch technisch verändern...

  • In NRW im Bereich der Westnetz wird jedenfalls einfach pauschal gerechnet und der Gleichzeitigkeitsfaktor wird bewusst ignoriert.

    Der wird auch von der Westnetz genutzt. Siehe deren Preisblatt zum Baukostenzuschuss.

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    3 WE sind halt dummerweise in der Standard-Anschluss mit 30kW drin.


    Vielen Dank für eure Beiträge.

    Laut dem Energieversorger muss wohl auch der Hausanschlusskasten gewechselt werden. Wie kann ich mir die Leistungssteigerung vorstellen.

    Muss da ein neues Erdkabel gelegt werden ? Dafür kommt mir das Angebot etwas zu günstig vor.

    Das ist das schöne. Der Versorger rechnen mit pauschalen. Wenn die der Meinung sind, das neues Erdkabel nötig ist, wird auch das für diese Pauschale verbuddelt.

    Leider hast du immer noch nichts dazu geschrieben, ob EFH, MFH; wieviele Parteien. etc. Selbst der Versorger/Netzbetreiber ist nicht klar.

    Es gibt nämlich ein paar Netzbetreiber die deutlich mehr als z.B. die westnetz für jedes zusätzliche kw haben wollen. (westnetz hat um die 22€ pro kwh)

    ID.3 Pro Perf in Kings-Red (mit HUD, el. Sitze, aber ohne Assi+ Pkt)


    13.08.2021 - Probefahrt mit dem ID.3 8o

    18.08.2021 - ID.3 Privat-Leasing bestellt - UVL - Feb 2022

    23.08.2021 - AB mit Kom-nr erhalten

    .... (ganz viel Verschiebung; was jetzt vergessen wird)... :saint:

    03.09.2022 - in WOB abgeholt



    Komm-Nr: AG74xx - SW7/3.1

    Einmal editiert, zuletzt von helmchen () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von helmchen mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Der wird auch von der Westnetz genutzt. Siehe deren Preisblatt zum Baukostenzuschuss.

    ### HIER WAR EIN BILD ###


    3 WE sind halt dummerweise in der Standard-Anschluss mit 30kW drin

    Darf man fragen wo du das gefunden hast? Rein interessehalber. Ich hab nämlich damals was anderes bekommen. Danke!

  • ID.3 Pro Perf in Kings-Red (mit HUD, el. Sitze, aber ohne Assi+ Pkt)


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    .... (ganz viel Verschiebung; was jetzt vergessen wird)... :saint:

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